Corona (SARS-CoV-2): Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Auf dieser Seite haben wir für Ärztinnen und Ärzte wichtige Hinweise aufgelistet. Hier finden Sie z. B. Informationen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Abrechnungsempfehlungen der BÄK, BPtK und des PKV-Verbandes sowie Informationen zum Ausstellen von Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht. Ebenso: Empfehlungen von der Ärztekammer und der KV Hamburg sowie von der Sozialbehörde und anderen Institutionen zu Corona.

Covid-19: Letzte Schutzmaßnahmen laufen aus

Am 8. April 2023 laufen die letzten Schutzmaßnahmen der Covid-Pandemie aus. Ab diesem Tag fällt auch die allgemeine Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten bzw. Besucherinnen und Besucher in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Einrichtungen des Gesundheitswesens können aber anlassbezogen weiterhin auf Grundlage des Hausrechts eine Maskenpflicht aus Gründen der Hygiene und des Infektionsschutzes verhängen. Weitere Informationen

Corona-Maßnahmen: Das gilt ab 1. März 2023 in Hamburg

Ab dem 1. März fallen weitere Corona-Regeln: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es keine Testpflicht mehr. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken (FFP 2) gilt nur noch für Patientinnen und Patienten bzw. Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Corona-Maßnahmen: Das ändert sich ab 1. Februar 2023 in Hamburg

Am 1. Februar 2023 endet in Hamburg die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie die fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Bestehen bleibt aber die Verpflichtung für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, eine FFP-2-Maske zu tragen. Ebenso bleibt für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeheimen das Tragen einer FFP-2-Maske vorgeschrieben. Dort muss für das Betreten auch weiterhin ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

COVID-19-Therapieempfehlungen: Interaktive Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte

Die federführenden Fachgesellschaften der S3-Leitlinie zur stationären Therapie von Covid-19-Patientinnen und -Patienten haben eine Online-Entscheidungshilfe für die Therapie von Covid-19 entwickelt. Beteiligt waren die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (dgi) und die Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin (COVRIIN).
Das Tool berücksichtig die zeitliche Phase Empfehlungen zur Covid-19-Therapie Zeit nach der Infektion: Dauer und Übergang in verschiedene Schweregrade verlaufen individuell Entscheidungshilfe In welcher Phase von Covid-19 sollen welche Therapiemaßnahmen angewendet werden?
Ein Online-Tool der Fachgesellschaften fragt ab, in welchem Stadium sich Patientinnen und Patienten befinden und gibt entsprechende Empfehlungen auf Basis der aktuellen S3-Leitlinie. Covid-19: Therapieempfehlungen in der Erkrankungsphase Interaktive Orientierungshilfe zur Covid-19-Therapie (www.dgiin.de/covriin/index.html, Version 2.0, Stand: 29.09.2022) der Covid-19-Erkrankung, die aktuelle respiratorische Unterstützung, Risikofaktoren der Patientinnen und Patienten sowie deren Impfstatus. Zudem soll es die Möglichkeit bieten, die ausgegebenen Therapieempfehlungen zu kommentieren und auch eine fortlaufende Bewertung und Fortentwicklung der Empfehlungen zu erlauben. Die S3-Leitlinie gibt auch Empfehlungen zur Frühtherapie (Paxlovid etc). Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin wird diese Empfehlungen auch in ihre Leitlinie übernehmen.

Sie finden die interaktive Entscheidungshilfe zur Covid-19-Therapie unter www.dgiin.de/covriin/index.html

Neuregelungen - Corona-Schutzmaßnahmen – was ab 1. Oktober 2022 gilt

Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Einen Überblick finden Sie auf der Webseite des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Informationen zu Bezug, Bevorratung und Abgabe von Paxlovid

Hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können seit dem 18. August 2022 Paxlovid direkt von ihrer Bezugsapotheke erhalten, in der Arztpraxis vorhalten und an ihre Patientinnen und Patienten abgeben. Pro Arztpraxis dürfen maximal fünf Packungen vorgehalten werden. Eine Bevorratung von Nirmatrelvir/Ritonavir ist außerdem in der ambulanten Notfallversorgung und in vollstationären Pflegeeinrichtungen möglich. Bei Abgabe von Nirmatrelvir/Ritonavir muss eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellte Patienteninformation ausgehändigt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat umfangreiche Informationen zu Bezug, Bevorratung und Abgabe von Paxlovid (Wirkstoffe Nirmatrelvü- / Ritonavir) zur Therapie von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit Risikofaktoren zusammengestellt. Diese können hier auf der Website der Bundesärztekammer eingesehen werden. 

Telefonische AU-Bescheinigung bis zum 31. März 2023 verlängert

Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung wurde bis zum 31. März 2023 verlängert.

Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KVH.

Aufzeichnung der Online-Fortbildung am 30.06.2022: Long COVID-Behandlung

Am 30.06.2022 fand die Fortbildungsveranstaltung "Long COVID-Behandlung" der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg statt.

Mitglieder der Ärztekammer Hamburg können sich die Aufzeichnung der Veranstaltung ansehen und Punkte für ihr Fortbildungskonto sammeln: Mitgliederportal der Ärztekammer Hamburg

Covid-Hygienemaßnahmen in Praxen und Krankenhäusern ab dem 1. Mai 2022

Neufassung Infektionsschutzgesetz: Änderung bei der Maskenpflicht in Praxen
Seit 1.10.2022 ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Danach müssen Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen eine FFP 2-Maske tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Masken tragen können. Für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Beschäftigte gibt es keine Maskenpflicht. Einen ausführlichen Überblick finden Sie auf der Webseite des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

In Krankenhäusern gilt eine Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, in Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske. Für Beschäftigte ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzs (OP-Maske) vorgeschrieben. Bei Tätigkeiten in der Nähe von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, eine FFP 2-Maske zu tragen. Zudem müssen alle Besucherinnen und Besucher – auch geimpft oder genesen - einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen ebenfalls einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Kostenlose Bürgertests werden vorerst bis zum 30. Juni in den Testzentren angeboten. 

Ab 5. Mai gelten neue Isolationsregeln für Infizierte: Eine Absonderung (Isolation) infizierter Personen ist nur noch für die Dauer von fünf Tagen vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt die Sozialbehörde, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen. Die Quarantäne von Kontaktpersonen entfällt, stattdessen wird zu regelmäßigen Testungen geraten. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt ebenfalls eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Allerdings ist ein negativer PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein. In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.

Die aktuelle Fassung der Verordnung (letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 24. November 2022; gültig ab 26. November 2022) können Sie hier abrufen. Krankenhäusern und Praxen steht es frei, in eigener Verantwortung darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten bzw. einzuführen.

Praxisbetrieb in Pandemiezeiten: Empfehlungen zum Umgang mit ungeimpften Patientinnen und Patienten (Stand: 31.01.2022)

3G, 2G oder überhaupt keine Beschränkungen? Die Behandlung von Patientinnen und Patienten stellt die Praxen in der gegenwärtigen Pandemie vor große Herausforderungen. Die Empfehlungen des Ausschusses „Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ der Bundesärztekammer haben wir daher hier für Sie zusammengefasst.

Hinweise zum Praxisbetrieb in Pandemiezeiten  (Stand: 31.01.2022)

Ab dem 16. März 2022: Einrichtungsbezogene Impfpflicht (diese endet am 31.12.2022)

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Hier finden Sie Informationen der Hamburger Sozialbehörde für die Prüfung von Impf- und Genesenennachweisen sowie  ärztlicher Atteste  vom 8. Februar 2022. 

Hier finden Sie ein Anschreiben der Hamburger Sozialbehörde zum Verfahren bei Nichtvorlage von Immunitätsnachweisen bzw. Zweifeln an deren Echtheit sowie erweiterte Hinweise für die Prüfung ärztlicher Atteste vom 3. März 2020.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

BZgA: Corona-Impfcheck

Ist mein Impfschutz aktuell komplett ist oder muss ich noch einmal geimpft werden? Mit ein paar Fragen lässt sich das schnell herausfinden: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf ihrer Webseite das Online-Tool "Corona-Impfcheck" zur Verfügung. Nach ein paar Fragen (Alter, bisherige Impfungen und SARS-Cov-2-Infektionen sowie zu bestimmten Risikofaktoren)erhalten Sie eine aktuelle Impfehlung. Ebenso finden Sie auf der Webseite kurze und leicht verständliche Informationen zur passenden Impfempfehlung.

www.infektionsschutz.de/corona-impfcheck

BZgA: Corona-Infomaterial für Geflüchtete

Für die gesundheitliche Versorgung für nach Deutschland geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien zum Thema Corona in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Das Paket enthält Merkblätter zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen, ergänzt durch Informationen zu Hygienemaßnahmen. Die Informationen sind zur Weitergabe an ukrainische Menschen gedacht und stehen zum Herunterladen bereit unter: www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch. Sie können auch kostenlos online unter shop.bzga.de/, per Fax unter 0221 899 22 57 oder per E-Mail: bestellung@bzga.de angefordert werden.

Aufzeichnung des Webinars am 15.03.2022 zum Thema Stärkung des Vertrauens in Covid-19-Impfungen in Deutschland
Aufzeichnung der Online-Fortbildung am 02.03.2022: Unterschiedliche Aspekte der ambulanten, stationären und intensivmedizinischen COVID-Behandlung

Am 02.03.2022 fand die Fortbildungsveranstaltung "Unterschiedliche Aspekte der ambulanten, stationären und intensivmedizinischen COVID-Behandlung" der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg statt.

Mitglieder der Ärztekammer Hamburg können sich die Aufzeichnung der Veranstaltung ansehen und Pnkte für ihr Fortbildungskonto sammeln: Mitgliederportal der Ärztekammer Hamburg

Aufzeichnung der Fortbildungsveranstaltung am 12.01.2022 "COVID-Impfungen für Kinder und Jugendliche: Aktueller Stand"

Am 12.01.2022 fand die Fortbildungsveranstaltung "COVID-Impfungen für Kinder und Jugendliche: Aktueller Stand" der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg statt.

Mitglieder der Ärztekammer Hamburg können sich die Aufzeichnung der Veranstaltung ansehen und Punkte für ihr Fortbildungskonto sammeln: Mitgliederportal der Ärztekammer Hamburg

„Impf Dich“ Hamburg

„Impf Dich“ Hamburg besteht aus einer Gruppe junger Medizinstudierenden und angehender Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich für Impfaufklärung sowohl für Schüler und Schülerinnen als auch für Erwachsene einsetzen. Sie halten für die Jahrgangsstufe 9-13 Vorträge an Schulen, um den Schülern und Schülerinnen Basiswissen über das Immunsystem sowie die Funktionsweise und Notwendigkeit von Impfungen (HPV-Impfung,Covid-19-Impfstoffe) näher zu bringen.
Im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Gruppe an der Gesundheitsakademie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf aktiv. Alle Infos unter „Impf Dich“ Hamburg.

Polizei Hamburg: Fälschungsverdächtige Impf-Nachweise - Fälschungsmerkmale erkennen und richtig handeln

Die Hamburger Polizei informiert in einem Info-Blatt über fälschungsverdächtige Impf-Nachweise und erläutert, wie man Fälschungsmerkmale erkennt und gibt Handlungsempfehlungen.

Polizei Hamburg: Fälschungsverdächtige Impf-Nachweise - Fälschungsmerkmale erkennen und richtig handeln (Stand der Informationen: Dezember 2021)

Infektionsschutzgesetz – Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Information der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
„Die verschärfte Testpflicht in den Praxen ist de facto ausgesetzt.
Die Verpflichtung, alle Mitarbeiter und Besucher unabhängig vom Impfstatus zu testen, wird nicht kontrolliert werden, bis die Regelung neu gefasst ist.

In einer Praxis gilt, da sie eine „Arbeitsstätte“ ist, die „3 G“-Regel. Danach dürfen nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Mitarbeiter in der Praxis tätig sein. Mitarbeiter, die keinen Impf- oder Genesenenausweis vorlegen können oder wollen, müssen vor Arbeitsaufnahme einen negativen PoC- oder PCR-Test vorweisen. Das Gleiche gilt für Besucher, aber nicht für Patienten und deren medizinisch notwendige Begleitpersonen.

Die Beschaffung dieses Tests ist Aufgabe des Mitarbeiters. Sie können als Arbeitgeber zwar in der Praxis einen Test anbieten, müssen hierfür dann aber die Kosten tragen. Ob Sie diese Tests als Bürgertests abrechnen können, steht noch nicht fest. Diese Frage wird auf der Bundesebene geklärt.

Ebenfalls aus der Einstufung der Praxis als „Arbeitsstätte“ folgt die Verpflichtung, zweimal in der Woche PoC-Tests für die Mitarbeiter anbieten zu müssen. Die Sachkosten dieser Tests können bis zu einer Grenze von zehn Tests pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet werden (GOP 88312). Die Vergütung beträgt pauschal 3,50 € je Test."

Quelle: Telegram des Vorstands Nr. 52 vom 26. November 2021


Ärztekammer Hamburg
Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzes gilt ab dem 25.11.2021 eine verschärfte Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Laut § 28 b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher einen tagesaktuellen Coronaantigentest vorlegen oder 2x die Woche einen PCR-Test unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Patientinnen und Patienten sind davon ausgenommen. Da nach Auffassung der Sozialbehörde noch einige wichtige Auslegungs- und Umsetzungsfragen kurzfristig geklärt werden müssen (u.a. auch die Meldepflichten), wird von der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesehen. (Stand: 25.11.2021)

Aus dem RKI
KBV: Coronavirus

Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite der KBV.

Test-Verordnungen

Gesetze und Verordnungen finden Sie dazu auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Rechtsquellen zu besonderen Leistungen auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Handlungsempfehlungen für Arztpraxen

Die folgenden Broschüren geben Handlungsempfehlungen für Arztpraxen im Pandemiefall:

Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

Influenzapandemie - Ergänzungen zum Hygieneplan

(Herausgeber: Kassenärztliche BundesvereinigungBundesärztekammer und BGW)

Empfehlungen für die Praxis

Empfehlungen zu Möglichkeiten zur Reduktion des Übertragungsrisikos in der niedergelassenen Arztpraxis – Schutz von Patient*innen und Personal aus dem MVZ-Hamburg/ ifi-Institut für interdisziplinäre Medizin/Zentrum Infektiologie.

MVZ-Hamburg/ ifi-Institut für interdisziplinäre Medizin/Zentrum Infektiologie: COVID-19 Möglichkeiten zur Reduktion des Übertragungsrisikos in der niedergelassenen Arztpraxis – Schutz von Patienten und Personal 

Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus – niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte

Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus – niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte
Bitte lesen: Informationen zur Beteiligung an der Impfkampagne
Formular zur Selbstauskunft zur privatärztlichen Tätigkeit

PEI: SARS-CoV-2-Testsysteme

Auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) finden Sie Informationen zu SARS-CoV-2-Testsystemen.
www.pei.de/SARS-CoV-2-Testsysteme

BÄK: Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage bei Allokation medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätsmangels. (Stand: (28.12.2021))

GB-A: Bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen

GB-A: Bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 30. Oktober 2020 weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.

Corona: Neue Abrechnungsempfehlungen der BÄK, BPtK und des PKV-Verbandes
  • Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie: Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz. 

    Diese Abrechnungsempfehlung galt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und war nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Die Regelung endete am 31.03.2022 und wurde nicht verlängert. Siehe auch BÄK: Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
  • Auf der Seite der Bundesärztekammer Aktuelle Abrechnungsempfehlung und Analogbewertungen finden Sie alle aktuellen Informationen u.a. zu folgenden Punkten:
    - Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
    - Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte 
    - Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen
    - Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020

  • Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ sind bis zum 31.12.2021 befristet und werden nicht verlängert. Die o.g. Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen setzt die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ ab dem 01.01.2022 unbefristet fort. 

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz: Informationen zur Fachkunde Strahlenschutz
Sozialbehörde: Eindämmungsverordnung

Die Sozialbehörde passt in regelmäßigen Abständen und je nach Lage die Eindämmungsverordnung an. Die jeweils aktuell gültige Fassung finden Sie unter: www.hamburg.de/verordnung

Gesundheitsämter

RKI-Meldeformular mit "Covid-19 als Krankheit": www.rki.de/Meldeboegen/Arztmeldungen/Covid-19 als Krankheit

Gesundheitsämter-Meldeformular: Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

Die Faxnummern der Hamburger Gesundheitsämter sind:
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht, Fax: +49 40 42790-1024
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-2055
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-3371
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-4008
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit, Fax: +49 40 42790-5499
Bezirksamt Bergedorf Gesundheitsaufsicht, Fax: +49 40 427 90-6237
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 427 90-7200

Bundesweite Suche nach zuständigen Gesundheitsämtern
Finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Sie können nach Postleitzahl oder Ort suchen










In eigener Sache

Kammerinfos

Wir bitten alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte, die unsere Kammerinfos erhalten möchten, uns ihre aktuelle (möglichst private) E-Mail-Adresse für die Kammerinfo mit Angabe ihres Geburtsdatums schriftlich an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: kammerinfo@aekhh.de.

Wir bitten desweiteren, von Anrufen in der Pressestelle der Ärztekammer Hamburg abzusehen, da wir alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen informieren müssen. Sobald wir aktuelle Informationen für Sie haben, schicken wir Ihnen eine Kammerinfo per Mail.

Das Hamburger Ärzteblatt zur Covid-19-Pandemie

Die genannten Hamburger Ärzteblätter finden Sie im Archiv.

2022
  • 04/2022 S. 18: Fortbildung: Covid-19 und die Folgen sind beherrschbar
    S. 20: Corona-Chronik  der KVH, Teil 6 - Das Virus hat endlich seinen Schrecken verloren 
  • 03/2022 S. 22: Kommentar · MFA: Kein Bonus – keine Wertschätzung
  • 03/2022 S. 30: Der besondere Fall · Covid-19-assoziierter Hirninfarkt
  • 02/2022 S. 20: Covid-19-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche
  • 01/2022 S. 22: Kinderschutz · Corona und Kinder – wenn das Leben stillsteht
2021
  • 12/2021 S. 28: Therapieoption · Einsatz monoklonaler Antikörper bei Covid-19
  • 11/2021 S.34: Der besondere Fall 2 · Komplikation an der Schulter nach Covid-19-Impfung
  • 10/2021 S. 18 bis 20: 363. Delegiertenversammlung - u.a. Resolution der Delegiertenversammlung: Mehr Normalität für Kita-Kinder
    S. 22 bis 25: Corona-Chronik  der KVH, Teil 5 · Nach Impfansturm nun Ringen um jeden Piks
  • 09/2021 S. 20 bis 22: Die gesundheitliche Situation von wohnungslosen Menschen
  • 06/2021 S. 32: Der besondere Fall 1 · Sinusvenenthrombose nach SARS-CoV-2-Impfung
    S. 36 bis 37: Versorgung von Obdachlosen in Zeiten der Pandemie
  • 05/2021 S. 24 bis 25: Hamburgs Kurs beim Impfen
  • 04/2021 S. 18 bis 21: Corona-Chronik der KVH, Teil 4 · Nächste Station: Impfungen für alle!
  • 03/2021 S. 11: COPSY-Studie - Fast jedes dritte Kind psychisch auffällig
    S. 22 bis 24: Vertreterversammlung der KVH - Sensationell, dass wir heute schon Impfstoffe haben!“
    S. 30 bis 31: Antikörperdiagnostik bei SARS-CoV-2-Infektionen    
  • 02/2021 S. 18: „Hamburg impft!“ in den Messehallen · Hamburgs neues Sp(r)itzen-Startup
    S. 28: Labordiagnostik · Natürliche und adaptive Immunantwort bei der Covid-19-Erkrankung
  • 01/2021 S. 9: Hamburger Forschungszentrum: Studie zu Covid-19-Pandemie
    S. 24 bis 15: Kommentar von Dr. Dirk Heinrich - Corona und der Freie Beruf
2020
  • 12/2020 S. 9: Großes Engagement nach Aufruf der Ärztekammer, Gesundheitsämter bei der Krisenbewältigung zu unterstützen
    S. 11: Corona-Pandemie · Testung von Ärztinnen und Ärzten – Über dem Durchschnitt
  • 11/2020 S. 23 bis 26: u.a. Teil III der KVH-Chronik: "Gut gerüstet für die Infektsaison"
  • 09/2020 S. 20 bis 23: "Corona-Pandemie: Erfahrungen und neue Strukturen erleichtern das Krisenmanagement"
  • 06/2020 S. 26 bis 29: u.a. Teil II der KVH-Chronik: "Geordneter Rückzug in die "neue Normalität"
  • 05/2020 S. 12: Titelthema "Medizinische Aspekte der Corona-Krise und eine Chronik der KVH über die Dynamik der Ereignisse sowie der daraus folgenden Maßnahmen"