Corona (SARS-CoV-2): Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Auf dieser Seite haben wir für Ärztinnen und Ärzte wichtige Hinweise aufgelistet. Hier finden Sie z. B. Informationen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Abrechnungsempfehlungen der BÄK, BPtK und des PKV-Verbandes sowie Informationen zum Ausstellen von Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht. Ebenso: Empfehlungen von der Ärztekammer und der KV Hamburg sowie von der Sozialbehörde und anderen Institutionen zu Corona.
In Arztpraxen gilt weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht. Patientinnen und Patienten müssen eine FFP 2-Maske tragen. Für Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) verpflichtend. Nach Auskunft der Sozialbehörde sind Praxen, in denen ausschließlich psychotherapeutisch gearbeitet wird, von der allgemeinen Maskenpflicht ausgenommen.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP 2-Maske tragen. Für Beschäftigte ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzs (OP-Maske) vorgeschrieben. Bei Tätigkeiten in der Nähe von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, eine FFP 2-Maske zu tragen. Zudem müssen alle Besucherinnen und Besucher – auch geimpft oder genesen - einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen ebenfalls einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Kostenlose Bürgertests werden vorerst bis zum 30. Juni in den Testzentren angeboten.
Ab 5. Mai gelten neue Isolationsregeln für Infizierte: Eine Absonderung (Isolation) infizierter Personen ist nur noch für die Dauer von fünf Tagen vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt die Sozialbehörde, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen. Die Quarantäne von Kontaktpersonen entfällt, stattdessen wird zu regelmäßigen Testungen geraten. Nach wie vor gilt, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei einem positiver Schnelltest umgehend isolieren und die Covid-Infektion durch einen PCR-Test bestätigen lassen müssen.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt ebenfalls eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Allerdings ist ein negativer PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein. In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.
Ab Mai gibt es keine Möglichkeit mehr, PCR-Tests durch den Hamburger Arztruf oder in der Notfallpraxis Altona in der Stresemannstraße durchführen zu lassen. Wer ein positives Schnelltestergebnis und keine Covid-Symptome hat, kann den PCR-Test weiterhin in den Testzentren machen lassen. Alle anderen müssen für den PCR-Nachweis ab Mai Arztpraxen aufsuchen.
Die aktuelle Fassung der Verordnung können Sie ab dem 29. April hier abrufen. Krankenhäusern und Praxen steht es frei, in eigener Verantwortung darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten bzw. einzuführen.
3G, 2G oder überhaupt keine Beschränkungen? Die Behandlung von Patientinnen und Patienten stellt die Praxen in der gegenwärtigen Pandemie vor große Herausforderungen. Die Empfehlungen des Ausschusses „Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ der Bundesärztekammer haben wir daher hier für Sie zusammengefasst.
Hinweise zum Praxisbetrieb in Pandemiezeiten (Stand: 31.01.2022)
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Hier finden Sie Informationen der Hamburger Sozialbehörde für die Prüfung von Impf- und Genesenennachweisen sowie ärztlicher Atteste vom 8. Februar 2022.
Hier finden Sie ein Anschreiben der Hamburger Sozialbehörde zum Verfahren bei Nichtvorlage von Immunitätsnachweisen bzw. Zweifeln an deren Echtheit sowie erweiterte Hinweise für die Prüfung ärztlicher Atteste vom 3. März 2020.
Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KVH.
Für die gesundheitliche Versorgung für nach Deutschland geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien zum Thema Corona in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Das Paket enthält Merkblätter zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen, ergänzt durch Informationen zu Hygienemaßnahmen. Die Informationen sind zur Weitergabe an ukrainische Menschen gedacht und stehen zum Herunterladen bereit unter: www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch. Sie können auch kostenlos online unter shop.bzga.de/, per Fax unter 0221 899 22 57 oder per E-Mail: bestellung@bzga.de angefordert werden.
Aufzeichnung der Veranstaltung (YouTube) vom 15.03.2022: Unter der Schirmherrschaft der Ärztekammer Hamburg: Webinar zum Thema Stärkung des Vertrauens in Covid-19-Impfungen in Deutschland
Am 12.01.2022 fand die Fortbildungsveranstaltung "COVID-Impfungen für Kinder und Jugendliche: Aktueller Stand" der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg statt.
Mitglieder der Ärztekammer Hamburg können sich die Aufzeichnung der Veranstaltung ansehen und Punkte für ihr Fortbildungskonto sammeln: Mitgliederportal der Ärztekammer Hamburg
„Impf Dich“ Hamburg besteht aus einer Gruppe junger Medizinstudierenden und angehender Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich für Impfaufklärung sowohl für Schüler und Schülerinnen als auch für Erwachsene einsetzen. Sie halten für die Jahrgangsstufe 9-13 Vorträge an Schulen, um den Schülern und Schülerinnen Basiswissen über das Immunsystem sowie die Funktionsweise und Notwendigkeit von Impfungen (HPV-Impfung,Covid-19-Impfstoffe) näher zu bringen.
Im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Gruppe an der Gesundheitsakademie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf aktiv. Alle Infos unter „Impf Dich“ Hamburg.
Die Hamburger Polizei informiert in einem Info-Blatt über fälschungsverdächtige Impf-Nachweise und erläutert, wie man Fälschungsmerkmale erkennt und gibt Handlungsempfehlungen.
Polizei Hamburg: Fälschungsverdächtige Impf-Nachweise - Fälschungsmerkmale erkennen und richtig handeln (Stand der Informationen: Dezember 2021)
Information der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
„Die verschärfte Testpflicht in den Praxen ist de facto ausgesetzt.
Die Verpflichtung, alle Mitarbeiter und Besucher unabhängig vom Impfstatus zu testen, wird nicht kontrolliert werden, bis die Regelung neu gefasst ist.
In einer Praxis gilt, da sie eine „Arbeitsstätte“ ist, die „3 G“-Regel. Danach dürfen nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Mitarbeiter in der Praxis tätig sein. Mitarbeiter, die keinen Impf- oder Genesenenausweis vorlegen können oder wollen, müssen vor Arbeitsaufnahme einen negativen PoC- oder PCR-Test vorweisen. Das Gleiche gilt für Besucher, aber nicht für Patienten und deren medizinisch notwendige Begleitpersonen.
Die Beschaffung dieses Tests ist Aufgabe des Mitarbeiters. Sie können als Arbeitgeber zwar in der Praxis einen Test anbieten, müssen hierfür dann aber die Kosten tragen. Ob Sie diese Tests als Bürgertests abrechnen können, steht noch nicht fest. Diese Frage wird auf der Bundesebene geklärt.
Ebenfalls aus der Einstufung der Praxis als „Arbeitsstätte“ folgt die Verpflichtung, zweimal in der Woche PoC-Tests für die Mitarbeiter anbieten zu müssen. Die Sachkosten dieser Tests können bis zu einer Grenze von zehn Tests pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet werden (GOP 88312). Die Vergütung beträgt pauschal 3,50 € je Test."
Quelle: Telegram des Vorstands Nr. 52 vom 26. November 2021
Ärztekammer Hamburg
Mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzes gilt ab dem 25.11.2021 eine verschärfte Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Laut § 28 b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher einen tagesaktuellen Coronaantigentest vorlegen oder 2x die Woche einen PCR-Test unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Patientinnen und Patienten sind davon ausgenommen. Da nach Auffassung der Sozialbehörde noch einige wichtige Auslegungs- und Umsetzungsfragen kurzfristig geklärt werden müssen (u.a. auch die Meldepflichten), wird von der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesehen. (Stand: 25.11.2021)
- Übersichtsseite COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2): Informationen für Ärztinnen und Ärzte
- Bundesweite Suche nach zuständigen Gesundheitsämtern
Finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Sie können nach Postleitzahl oder Ort suchen - Epidemiologischen Bulletin
Hier finden Sie die aktuellste Ausgabe, können nach speziellen Ausgaben suchen (Jahrgang und Ausgabe) sowie in der Stichwortsuche einen Suchbegriff eingeben. - Epidemiologisches Bulletin 13/2022
Beschluss der STIKO zur 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (31. März 2022)
Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite der KBV.
Gesetze und Verordnungen finden Sie dazu auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Rechtsquellen zu besonderen Leistungen auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Die folgenden Broschüren geben Handlungsempfehlungen für Arztpraxen im Pandemiefall:
Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen
Influenzapandemie - Ergänzungen zum Hygieneplan
(Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und BGW)
Empfehlungen zu Möglichkeiten zur Reduktion des Übertragungsrisikos in der niedergelassenen Arztpraxis – Schutz von Patient*innen und Personal aus dem MVZ-Hamburg/ ifi-Institut für interdisziplinäre Medizin/Zentrum Infektiologie.
MVZ-Hamburg/ ifi-Institut für interdisziplinäre Medizin/Zentrum Infektiologie: COVID-19 Möglichkeiten zur Reduktion des Übertragungsrisikos in der niedergelassenen Arztpraxis – Schutz von Patienten und Personal
Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus – niedergelassene Privatärztinnen und -ärzte
Bitte lesen: Informationen zur Beteiligung an der Impfkampagne
Formular zur Selbstauskunft zur privatärztlichen Tätigkeit
Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie Informationen zu Antigen-Tests auf SARS-CoV-2.
www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/Antigentests/_node.html
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage bei Allokation medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätsmangels. (Stand: (28.12.2021))
GB-A: Bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 30. Oktober 2020 weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
- Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie: Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz.
Diese Abrechnungsempfehlung galt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und war nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Die Regelung endete am 31.03.2022 und wurde nicht verlängert. Siehe auch BÄK: Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
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Auf der Seite der Bundesärztekammer Aktuelle Abrechnungsempfehlung und Analogbewertungen finden Sie alle aktuellen Informationen u.a. zu folgenden Punkten:
- Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
- Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte
- Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen
- Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020 - Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ sind bis zum 31.12.2021 befristet und werden nicht verlängert. Die o.g. Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen setzt die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ ab dem 01.01.2022 unbefristet fort.
- BMG: Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragestellungen zur Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen bei Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Anliegender Fragen- und Antworten-Katalog zur Rechtsauffassung des BMG zur Abrechnung von Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als ärztliche Wahlleistung: Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (21.06.2021)
- Ab dem 11.12.2020: Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
- KVH: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ ist am 15. Oktober in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat nun eine neue Übersicht für Hamburg zu Corona-Tests in der Arztpraxis erstellt und diese auf der KVH-Webseite zur Pandemie veröffentlicht: www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/neue-uebersicht-corona-tests-in-der-arztpraxis.html
Die Sozialbehörde passt in regelmäßigen Abständen und je nach Lage die Eindämmungsverordnung an. Die jeweils aktuell gültige Fassung finden Sie unter: www.hamburg.de/verordnung
RKI-Meldeformular mit "Covid-19 als Krankheit": www.rki.de/Meldeboegen/Arztmeldungen/Covid-19 als Krankheit
Gesundheitsämter-Meldeformular: Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
Die Faxnummern der Hamburger Gesundheitsämter sind:
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht, Fax: +49 40 42790-1024
Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-2055
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-3371
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 42790-4008
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit, Fax: +49 40 42790-5499
Bezirksamt Bergedorf Gesundheitsaufsicht, Fax: +49 40 427 90-6237
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit, Fax: +49 40 427 90-7200
Bundesweite Suche nach zuständigen Gesundheitsämtern
Finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Sie können nach Postleitzahl oder Ort suchen
Die „Corona-Initiative“ des Ethno-Medizinischen Zentrums (EMZ), einem gemeinnützigen Kompetenzzentrum für Migrantengesundheit, informiert in 15 Sprachen zum Coronavirus und stellt dafür kostenlos Faltblätter und E-Paper zur Verfügung: corona-ethnomed.sprachwahl.info-data.info/. Die Informationen richten sich nach den Vorgaben von RKI, BMG und BZgA und wurden im Rahmen ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit Experten und Expertinnen und Fachübersetzer und Fachübersetzerinnen erstellt.
In eigener Sache
Bitte beachten: Die Kammer hat für Besucher wieder geöffnet. Es gelten weiterhin für alle Bereiche die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. In der Fort- und Weiterbildung besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Für die Patientenberatung gilt die oben genannte Regelung ebenso. Bitte rufen Sie die Kolleginnen und Kollegen auch gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die Beraterinnen und Berater rufen Sie dann zurück. Die Patientenberatung berät telefonisch zu Fragen rund um Corona und COVID-19. Auch Ärztinnen und Ärzte können sich mit ihren Fragen an die Patientenberatung wenden.
Fortbildungen
Die Präsenzveranstaltungen in der Fortbildungsakademie erfolgen unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzeptes, welches regelmäßig anhand der Hamburger Eindämmungsverordnung aktualisiert wird. In der Fortbildungsakademie besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Aktuelle Angebote der Akademie finden Sie hier.
Weiterbildungsprüfungen
Die Weiterbildungsprüfungen finden weiterhin unter Einhaltung eines Hygieneschutzkonzeptes statt, das regelmäßig anhand der Hamburger Eindämmungsverordnung aktualisiert wird. In der Weiterbildung besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Wir bitten alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte, die unsere Kammerinfos erhalten möchten, uns ihre aktuelle (möglichst private) E-Mail-Adresse für die Kammerinfo mit Angabe ihres Geburtsdatums schriftlich an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: kammerinfo@aekhh.de.
Wir bitten desweiteren, von Anrufen in der Pressestelle der Ärztekammer Hamburg abzusehen, da wir alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen informieren müssen. Sobald wir aktuelle Informationen für Sie haben, schicken wir Ihnen eine Kammerinfo per Mail.
Das Hamburger Ärzteblatt zur Covid-19-Pandemie
Die genannten Hamburger Ärzteblätter finden Sie im Archiv.
- 04/2022 S. 18: Fortbildung: Covid-19 und die Folgen sind beherrschbar
S. 20: Corona-Chronik der KVH, Teil 6 - Das Virus hat endlich seinen Schrecken verloren - 03/2022 S. 22: Kommentar · MFA: Kein Bonus – keine Wertschätzung
- 03/2022 S. 30: Der besondere Fall · Covid-19-assoziierter Hirninfarkt
- 02/2022 S. 20: Covid-19-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche
- 01/2022 S. 22: Kinderschutz · Corona und Kinder – wenn das Leben stillsteht
- 12/2021 S. 28: Therapieoption · Einsatz monoklonaler Antikörper bei Covid-19
- 11/2021 S.34: Der besondere Fall 2 · Komplikation an der Schulter nach Covid-19-Impfung
- 10/2021 S. 18 bis 20: 363. Delegiertenversammlung - u.a. Resolution der Delegiertenversammlung: Mehr Normalität für Kita-Kinder
S. 22 bis 25: Corona-Chronik der KVH, Teil 5 · Nach Impfansturm nun Ringen um jeden Piks - 09/2021 S. 20 bis 22: Die gesundheitliche Situation von wohnungslosen Menschen
- 06/2021 S. 32: Der besondere Fall 1 · Sinusvenenthrombose nach SARS-CoV-2-Impfung
S. 36 bis 37: Versorgung von Obdachlosen in Zeiten der Pandemie - 05/2021 S. 24 bis 25: Hamburgs Kurs beim Impfen
- 04/2021 S. 18 bis 21: Corona-Chronik der KVH, Teil 4 · Nächste Station: Impfungen für alle!
- 03/2021 S. 11: COPSY-Studie - Fast jedes dritte Kind psychisch auffällig
S. 22 bis 24: Vertreterversammlung der KVH - Sensationell, dass wir heute schon Impfstoffe haben!“
S. 30 bis 31: Antikörperdiagnostik bei SARS-CoV-2-Infektionen - 02/2021 S. 18: „Hamburg impft!“ in den Messehallen · Hamburgs neues Sp(r)itzen-Startup
S. 28: Labordiagnostik · Natürliche und adaptive Immunantwort bei der Covid-19-Erkrankung - 01/2021 S. 9: Hamburger Forschungszentrum: Studie zu Covid-19-Pandemie
S. 24 bis 15: Kommentar von Dr. Dirk Heinrich - Corona und der Freie Beruf
- 12/2020 S. 9: Großes Engagement nach Aufruf der Ärztekammer, Gesundheitsämter bei der Krisenbewältigung zu unterstützen
S. 11: Corona-Pandemie · Testung von Ärztinnen und Ärzten – Über dem Durchschnitt - 11/2020 S. 23 bis 26: u.a. Teil III der KVH-Chronik: "Gut gerüstet für die Infektsaison"
- 09/2020 S. 20 bis 23: "Corona-Pandemie: Erfahrungen und neue Strukturen erleichtern das Krisenmanagement"
- 06/2020 S. 26 bis 29: u.a. Teil II der KVH-Chronik: "Geordneter Rückzug in die "neue Normalität"
- 05/2020 S. 12: Titelthema "Medizinische Aspekte der Corona-Krise und eine Chronik der KVH über die Dynamik der Ereignisse sowie der daraus folgenden Maßnahmen"