Weiterbildungsprüfungen
Nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärzte vom 21.02.2005 i.d.F. der Änderungssatzung vom 05.10.2015 und der neuen Weiterbildungsordnung vom 15.06.2020 sind gemäß §§12-16 Prüfungen für die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen vorgesehen.
Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bereits 3 Monate vor dem erwarteten Ende der Weiterbildungszeit gestellt werden. Der Antrag auf Zulassung muss gegenwärtig noch in Papierform eingereicht werden – das Formular zum Ausdrucken finden Sie hier.
Sie dürfen uns auch gerne kontaktieren, um direkt mit uns zu besprechen, was Sie alles benötigen und um einen Termin zur Einreichung Ihrer Unterlagen zu machen.
Unter den nachfolgenden Telefonnummern erreichen Sie das Team der Antragsbearbeitung:
• Alle Fachgebiete (außer Allgemeinmedizin & P-Fächer)
Frau Kuchenbecker | Tel: 040 202299-262
Frau Uetrecht | Tel: 040 202299-263
Frau Bannwarth | Tel: 040 202299-269
• Gebiet Allgemeinmedizin (s. auch Koordinierungsstelle)
Frau Mangiapane | Tel: 040 202299-380
• P-Fächer (alle psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgebiete)
Frau Wendorf-Domres | Tel: 040 202299-26
Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass ein bereits mitgeteilter Prüfungstermin verlegt werden muss. In diesem Fall setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Vielen Dank, und viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Abteilung der Weiterbildung wenden.
Hinweise für Prüfer und Vorsitzende
Erläuterungen (für Fachbeisitzer/Prüfer im Weiterbildungs-/Prüfungsausschuss)
Erläuterungen (für Vorsitzende der Prüfungsauschüsse)