Fachsprachenprüfung
Seit Oktober 2015 führt die Ärztekammer Hamburg im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) (seit 01.07.2020: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde)) im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens sog. „Fachsprachenprüfungen“ durch.
Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse bei Ärztinnen und Ärzten, die ihre Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes absolviert haben. Die Fachsprachenprüfungen sind auf dem Niveau C1 nach der GER (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) abzulegen.
Zur Vorbereitung der Kandidaten auf diese Prüfungen bietet der Verein für interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) Qualifizierungen an. Informationen hierzu und weiteres (Kurse, Termine, Kosten, Teilnahmevoraussetzungen) finden Sie auf den Webseiten des IBH und des IQ Netzwerk Hamburg.
Kenntnisprüfung/Fachsprachenprüfung: Bitte denken Sie daran, Anträge zu finanzieller Unterstützung vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung zu beantragen.
Die Antragsbearbeitung auf Erteilung der Approbation liegt wie bisher bei der zuständigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde). Im Antragsverfahren ergeben sich keine Änderungen. Wenn die zuständige Behörde den Antrag auf Approbation ausreichend geprüft hat und eine Fachsprachenprüfung als notwendig erachtet, sendet sie der Ärztekammer Hamburg (ÄKHH) die hierfür notwendigen Daten.
Nach Erhalt der Daten nimmt die ÄKHH in der Regel per E-Mail mit dem Antragsteller Kontakt auf und bittet darum, die Verwaltungsgebühr in Höhe von 400 Euro zu überweisen. Nach Eingang der Gebühr wird dem Antragsteller ein Prüfungstermin in der Geschäftsstelle der ÄKHH, Weidestr. 122 b 22083 Hamburg, zugewiesen und er erhält eine schriftliche Einladung, in der neben dem Prüfungstermin die Uhrzeit sowie alle weiteren wichtigen Informationen mitgeteilt werden. Bei einem verspäteten oder einem Nicht-Erscheinen wird die Prüfung unabhängig vom Grund als nicht bestanden gewertet. Ein neuerlicher Termin kann frühestens nach drei Monaten anberaumt werden.
Die 60-minütige Prüfung unterteilt sich in drei Abschnitte von jeweils 20 Minuten Dauer.
- Arzt-Patienten-Gespräch
- Dokumentation
- Arzt-Arzt-Gespräch
Die Fachsprachenprüfung soll so praxisnah wie möglich sein. Alle Elemente sind bereits aus dem Klinikalltag bekannt. Die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache und nicht auf das medizinische Grundwissen. In die abschließende Bewertung fließt lediglich der sprachliche Umgang mit den o.g. Abschnitten ein.
1. Arzt-Patienten-Gespräch - Anamnese
Der Kandidat führt mit einem Patienten ein Anamnesegespräch. Die Rolle des Patienten nimmt ein Arzt aus dem Prüfergremium ein.
Es wird ein Arzt-Patienten-Gespräch - wie aus dem Behandlungsalltag bekannt -simuliert.
Die Anamneseerhebung geschieht genauso, wie dies nach dem Lehrplan der studentischen Ausbildung erlernt wurde. Zunächst macht sich der Kandidat ein Bild von dem Patienten, erläutert seine Verdachtsdiagnose und unterbreitet dem Patienten seine weiteren Vorstellungen zu Diagnostik und Therapie. Dem Patienten sollen die als sinnvoll erachteten Maßnahmen erklärt und es soll auf Rückfragen reagiert werden. Es ist wichtig, dass der Patient den zu prüfenden Arzt sicher und gut verstehen kann.
2. Dokumentation
Im zweiten Abschnitt soll der Kandidat die im ersten Teil gewonnenen anamnestischen Informationen innerhalb von 20 Minuten in ein vorgefertigtes Formular handschriftlich und leserlich übertragen.
3. Arzt-Arzt-Gespräch - Visite
Der dritte Abschnitt der Prüfung stellt die Situation einer Visite nach. Hier trifft der Kandidat mit dem fiktiven Chef – und oder Oberarzt - zusammen und führt ein kollegiales Gespräch über den im ersten Teil „aufgenommenen Patienten“. Der Kandidat stellt dem/den ärztlichen Kollegen den Patienten auf Basis der eingangs gemachten Notizen vor.
Der Gesprächspartner ist ein ärztlicher Kollege, sodass in medizinischer Fachsprache kommuniziert wird. Hierbei sollte der Kandidat auch seine eigene Einschätzung der Lage und seine Ideen zur weiteren Behandlung erläutern.
Nach der Patientenvorstellung stellen die ärztlichen Kollegen in einer gemeinsamen Diskussion Rückfragen dazu.
Ein kurzer Vokabeltest von 10 medizinischen Fachwörtern, die ins Deutsche übersetzt werden müssen, schließt die Prüfung ab.
Das Prüfergremium entscheidet gemeinsam anhand eines Bewertungsbogens, ob der Kandidat bestanden hat.
Hilfsmittel während der Prüfung
Ein Notizblock sowie ein Stift werden von der ÄKHH zur Verfügung gestellt. Die Notizen fließen nicht in die Bewertung der Prüfung ein. Weitere Hilfsmittel sind nicht gestattet.
Bestehen/ Nicht-Bestehen
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidat zeitnah per E-Mail mitgeteilt und der zuständigen Behörde gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort.
Im Fall des Nicht-Bestehens kann die Fachsprachenprüfung nach Erfüllung der erteilten Auflage wiederholt werden.
Wir bedanken uns herzlich besonders bei der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Westfalen-Lippe für ihre sehr große Unterstützung.