Fachsprachenprüfung
Seit Oktober 2015 führt die Ärztekammer Hamburg im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens Fachsprachenprüfungen durch.
Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse ausländischer Ärztinnen und Ärzten, die ihre Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes absolviert haben. Die Fachsprachenprüfungen sind auf dem Niveau C1 nach der GER (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) abzulegen.
Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen bietet der Verein für interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) Qualifizierungen an. Informationen (u.a. Kurse, Termine, Kosten, Teilnahmevoraussetzungen) finden Sie auf den Webseiten des IBH und des IQ Netzwerk Hamburg.
Hinweis: Bitte denken Sie daran, Anträge zur finanziellen Unterstützung Ihrer Fachsprachenprüfung vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung zu beantragen.
Die Antragsbearbeitung auf Erteilung der Approbation liegt bei der zuständigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde). Wenn die zuständige Behörde den Antrag auf Approbation ausreichend geprüft hat und eine Fachsprachenprüfung als notwendig erachtet, sendet sie der Ärztekammer Hamburg die hierfür notwendigen Daten.
Nach Erhalt der Daten nimmt die Ärztekammer Hamburg in der Regel per E-Mail mit der antragstellenden Person Kontakt auf und bittet um Überweisung der erhobenen Verwaltungsgebühr.
Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Prüfungstermin in den Räumen der Ärztekammer Hamburg. Hierin enthalten sind neben dem Prüfungstermin alle weiteren wichtigen Informationen.
Bei einem verspäteten oder einem Nicht-Erscheinen wird die Prüfung unabhängig vom Grund als nicht bestanden bewertet. Ein neuer Termin kann frühestens nach drei Monaten anberaumt werden.
Die 60-minütige Prüfung unterteilt sich in drei Abschnitte von jeweils 20 Minuten Dauer.
- Arzt-Patienten-Gespräch
- Dokumentation
- Arzt-Arzt-Gespräch
Die Fachsprachenprüfung soll so praxisnah wie möglich sein. Alle Elemente sind bereits aus dem Klinikalltag bekannt. Die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache und nicht auf das medizinische Grundwissen. In die abschließende Bewertung fließt lediglich der sprachliche Umgang mit den o.g. Abschnitten ein.
1. Arzt-Patienten-Gespräch - Anamnese
Der Kandidat führt mit einem Patienten ein Anamnesegespräch. Die Rolle des Patienten nimmt ein Arzt aus dem Prüfergremium ein.
Es wird ein Arzt-Patienten-Gespräch - wie aus dem Behandlungsalltag bekannt -simuliert.
Die Anamneseerhebung geschieht genauso, wie dies nach dem Lehrplan der studentischen Ausbildung erlernt wurde. Zunächst macht sich der Kandidat ein Bild von dem Patienten, erläutert seine Verdachtsdiagnose und unterbreitet dem Patienten seine weiteren Vorstellungen zu Diagnostik und Therapie. Dem Patienten sollen die als sinnvoll erachteten Maßnahmen erklärt und es soll auf Rückfragen reagiert werden. Es ist wichtig, dass der Patient den zu prüfenden Arzt sicher und gut verstehen kann.
2. Dokumentation
Im zweiten Abschnitt soll der Kandidat die im ersten Teil gewonnenen anamnestischen Informationen innerhalb von 20 Minuten in ein vorgefertigtes Formular handschriftlich und leserlich übertragen.
3. Arzt-Arzt-Gespräch - Visite
Der dritte Abschnitt der Prüfung stellt die Situation einer Visite nach. Hier trifft der Kandidat mit dem fiktiven Chef – und oder Oberarzt - zusammen und führt ein kollegiales Gespräch über den im ersten Teil „aufgenommenen Patienten“. Der Kandidat stellt dem/den ärztlichen Kollegen den Patienten auf Basis der eingangs gemachten Notizen vor.
Der Gesprächspartner ist ein ärztlicher Kollege, sodass in medizinischer Fachsprache kommuniziert wird. Hierbei sollte der Kandidat auch seine eigene Einschätzung der Lage und seine Ideen zur weiteren Behandlung erläutern.
Nach der Patientenvorstellung stellen die ärztlichen Kollegen in einer gemeinsamen Diskussion Rückfragen dazu.
Ein kurzer Vokabeltest von 15 medizinischen Fachwörtern, die ins Deutsche übersetzt werden müssen, schließt die Prüfung ab.
Das Prüfergremium entscheidet gemeinsam anhand eines Bewertungsbogens, ob der Kandidat bestanden hat.
Dieser Bewertungsbogen besteht aus 4 Teilen
- Allgemeine berufsbezogene Kommunikation
- Arzt-Patienten Kommunikation
- Schriftlicher Ausdruck
- Arzt/Arzt Kommunikation
Mit 12 Minuspunkten ist der Kandidat durchgefallen. Wobei die besonders bedeutenden Prüfungsinhalte schraffiert sind und gegenüber den nicht farblich unterlegten Feldern 4: 1 in die Bewertung einfließen.
Hilfsmittel während der Prüfung
Ein Notizblock sowie ein Stift werden von der ÄKHH zur Verfügung gestellt. Die Notizen fließen nicht in die Bewertung der Prüfung ein. Weitere Hilfsmittel sind nicht gestattet.
Bestehen/ Nicht-Bestehen
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidat zeitnah per E-Mail mitgeteilt und der zuständigen Behörde gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort.
Im Fall des Nicht-Bestehens kann die Fachsprachenprüfung nach Erfüllung der erteilten Auflage wiederholt werden.
Wir bedanken uns herzlich besonders bei der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Westfalen-Lippe für ihre sehr große Unterstützung.