WBO 2020

Seit dem 1. November 2020 begleitet die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf dem Weg zum Facharzt bzw. zur Fachärztin. Unverzichtbarer Bestandteil der neuen, kompetenzbasierten Weiterbildung ist das elektronische Logbuch.

Die neue Weiterbildungsordnung 2020

Die neue Weiterbildungsordnung 2020 wurde in der Oktoberausgabe 2020 des Hamburger Ärzteblattes veröffentlicht und trat am 1. November 2020 in Kraft.

Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020

Verwaltungsrichtlinie zur Anrechnung von Weiterbildung in Teilzeit

Weiterbildung in Teilzeit ist vor dem Hintergrund der Work-Life-Balance im vergangenen Jahr erneut in den Fokus von Gremien in der Ärztekammer gelangt. Der Ausschuss Chancengleichheit (vorher: Gender in der Medizin), der Weiterbildungsausschuss (WBA) und zuletzt der Vorstand haben sich mit dem Thema befasst und die Vorgabe in der Weiterbildungsordnung mit einer Verwaltungsrichtlinie präzisiert.
Einig war man sich darin, dass eine liberalere Regelung zur Teilzeittätigkeit zielführender ist als eine komplette Unterbrechung der Weiterbildung über mehrere Jahre. Zudem wird ein Wiedereinstieg in die Weiterbildung durch eine Teilzeittätigkeit in vielen Fällen erleichtert. Auch wenn nach neuer WBO die Kompetenzen im Vordergrund der Weiterbildung stehen, bestand auf Seiten der Gremien aber auch Einvernehmen darin, dass sich jedoch die Dauer der Weiterbildung insgesamt nicht unendlich verlängern dürfe.
Laut § 4 Abs. 5 der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020 ist die Weiterbildung grundsätzlich ganztägig durchzuführen. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist zulässig, sofern sie hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen einer ganztägigen Weiterbildung entspricht. Dies ist gewährleistet, wenn sie mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt (§ 4 Abs. 5 Satz 5 WBO).

Auf Empfehlung der Kammergremien hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:

  • Die Untergrenze für die Anrechenbarkeit einer Teilzeitweiterbildung ist eine Arbeitszeit von 25% der tariflichen Regelarbeitszeit der / des Antragstellenden.
  • Soll die Weiterbildung in <50% erfolgen, muss dies vorher angezeigt oder jährlich im eLogbuch dokumentiert und übersandt werden.
  • Maximal 30% der Mindestweiterbildungszeit können mit <50% der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
  • Mindestens 20% der Mindestweiterbildungszeit müssen mit einer Arbeitszeit von 70% oder mehr der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.

Weiterhin wird die Möglichkeit bestehen, vor Aufnahme der Teilzeitweiterbildung in Absprache mit der Ärztekammer individuelle Lösungen im Einzelfall zu vereinbaren.
Fragen dazu beantwortet die Weiterbildungsabteilung (weiterbildung@aekhh.de).

Das eLogbuch

Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist mit der WBO 2020 in Hamburg verpflichtend für alle eingeführt worden, die nach der neuen Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung starten bzw. von der WBO 2005 zur WBO 2020 wechseln.

Alle Informationen über eLogbuch finden Sie hier.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung

Antrag auf Zulassung zur Prüfung (allgemein)

Die Antragsformulare für neu eingeführte Bezeichnungen finden Sie hier.

FAQ - häufig gestellte Fragen zur WBO 2020

Ist die neue WBO für alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte verbindlich? Wo finde ich Übergangsbestimmungen und was regeln sie? Gibt es neu eingeführte Bezeichnungen? Fragen gibt es bei Neuerungen natürlich jede Menge. Mit den FAQ zur WBO 2020 beantworten wir bereits viele davon zur neuen Satzung und zum eLogbuch. Wenn Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage(n) finden, wenden Sie sich gern an unsere Abteilung Weiterbildung.

FAQ zur WBO 2020

FAQ der Bundesärztekammer für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA und WBB)







Kontakt

Weiterbildung
Die Abteilung Weiterbildung ist allgemein erreichbar unter: 040 202299-270
weiterbildung@aekhh.de Fax -420
Für konkrete Anliegen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Ansprechpartner:innen.

Leitung

 

Carmen Austin

040 202299-260
Stellv. Leitung
 
Antje Wendorf-Domres 040 202299-261
Anträge auf Zulassung zur Prüfung
alle Gebiete, Facharzt- u. Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen
(außer Allgemeinmedizin, P-Fächer)
antragsanerkennung@aekhh.de
Carmen Kuchenbecker 040 202299-262
Claudia Uetrecht 040 202299-263
N.N.  
Support eLogbuch elogbuch@aekhh.de
Lasse Weier 040 202299-279
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin kosta@aekhh.de
Monika Mangiapane 040 202299-380
Allgemeinmedizin allgemeinmedizin@aekhh.de
Prüfungszulassung, Zeitenbestätigung, Auslandsanerkennung  
Vivian Harnack 040 202299-271

Weiterbildungsbefugnis

 

Monika Mangiapane

040 202299-380

P-Fächer
Prüfungszulassung, Zeitenbestätigung, Auslandsanerkennung, Weiterbildungsbefugnis

p-faecher@aekhh.de

Antje Wendorf-Domres (Stellv. Leitung)

040 202299-261

N.N.

 

Auslandsanerkennung
(außer Allgemeinmedizin, P-Fächer)

antragsanerkennung@aekhh.de

Naderah Salhi

040 202299-266

Zeitenbestätigung

antragsanerkennung@aekhh.de

(Gebiete Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder und Jugendmedizin)

 

Vivian Harnack

040 202299-271

(sonstige Gebiete, Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen)

 

Naderah Salhi

040 202299-266
Weiterbildungsbefugnisse
alle Gebiete, Facharzt- u. Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen
(außer Allgemeinmedizin, P-Fächer)
befugnisse@aekhh.de
Nicole Henze 040 202299-264
Jessica Johnsson  040 202299-275
Renate Rustemeyer 040 202299-265
Jana Siering 040-202299-272
Widersprüche weiterbildung@aekhh.de
Elena-Madeleine Intorf 040 202299-267
Prüfungsorganisation pruefungsorganisation@aekhh.de
Lenea Bornhöft 040 202299-269
Nadine Grimm 040 202299-278
Nicole Sonder 040 202299-277
Fachsprachenprüfung fachsprachenpruefung@aekhh.de
Sabine Kramer 040 202299-268
Kenntnisprüfung kenntnispruefung@aekhh.de
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Fachkunde Strahlenschutz fachkunde@aekhh.de
Steffi Schiering 040 202299-276