WBO 2020
Seit dem 1. November 2020 begleitet die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf dem Weg zum Facharzt bzw. zur Fachärztin. Unverzichtbarer Bestandteil der neuen, kompetenzbasierten Weiterbildung ist das elektronische Logbuch.
Die neue Weiterbildungsordnung 2020
Die neue Weiterbildungsordnung 2020 wurde in der Oktoberausgabe 2020 des Hamburger Ärzteblattes veröffentlicht und trat am 1. November 2020 in Kraft.
Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020
Verwaltungsrichtlinie zur Anrechnung von Weiterbildung in Teilzeit
Weiterbildung in Teilzeit ist vor dem Hintergrund der Work-Life-Balance im vergangenen Jahr erneut in den Fokus von Gremien in der Ärztekammer gelangt. Der Ausschuss Chancengleichheit (vorher: Gender in der Medizin), der Weiterbildungsausschuss (WBA) und zuletzt der Vorstand haben sich mit dem Thema befasst und die Vorgabe in der Weiterbildungsordnung mit einer Verwaltungsrichtlinie präzisiert.
Einig war man sich darin, dass eine liberalere Regelung zur Teilzeittätigkeit zielführender ist als eine komplette Unterbrechung der Weiterbildung über mehrere Jahre. Zudem wird ein Wiedereinstieg in die Weiterbildung durch eine Teilzeittätigkeit in vielen Fällen erleichtert. Auch wenn nach neuer WBO die Kompetenzen im Vordergrund der Weiterbildung stehen, bestand auf Seiten der Gremien aber auch Einvernehmen darin, dass sich jedoch die Dauer der Weiterbildung insgesamt nicht unendlich verlängern dürfe.
Laut § 4 Abs. 5 der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020 ist die Weiterbildung grundsätzlich ganztägig durchzuführen. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist zulässig, sofern sie hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen einer ganztägigen Weiterbildung entspricht. Dies ist gewährleistet, wenn sie mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt (§ 4 Abs. 5 Satz 5 WBO).
Auf Empfehlung der Kammergremien hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:
- Die Untergrenze für die Anrechenbarkeit einer Teilzeitweiterbildung ist eine Arbeitszeit von 25% der tariflichen Regelarbeitszeit der / des Antragstellenden.
- Soll die Weiterbildung in <50% erfolgen, muss dies vorher angezeigt oder jährlich im eLogbuch dokumentiert und übersandt werden.
- Maximal 30% der Mindestweiterbildungszeit können mit <50% der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
- Mindestens 20% der Mindestweiterbildungszeit müssen mit einer Arbeitszeit von 70% oder mehr der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit bestehen, vor Aufnahme der Teilzeitweiterbildung in Absprache mit der Ärztekammer individuelle Lösungen im Einzelfall zu vereinbaren.
Fragen dazu beantwortet die Weiterbildungsabteilung (weiterbildung@aekhh.de).
Das eLogbuch
Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist mit der WBO 2020 in Hamburg verpflichtend für alle eingeführt worden, die nach der neuen Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung starten bzw. von der WBO 2005 zur WBO 2020 wechseln.
Alle Informationen über eLogbuch finden Sie hier.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung (allgemein)
Die Antragsformulare für neu eingeführte Bezeichnungen finden Sie hier.
In eigener Sache:
Durch das Inkrafttreten der neuen WBO und die weiterhin bestehende Pandemie mit ihren Auswirkungen und Einschränkungen, ist das Arbeitsvolumen der Weiterbildungsabteilung sowohl schriftlich als auch telefonisch erheblich angestiegen. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommt. Vielen Dank!
FAQ - häufig gestellte Fragen zur WBO 2020
Ist die neue WBO für alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte verbindlich? Wo finde ich Übergangsbestimmungen und was regeln sie? Gibt es neu eingeführte Bezeichnungen? Fragen gibt es bei Neuerungen natürlich jede Menge. Mit den FAQ zur WBO 2020 beantworten wir bereits viele davon zur neuen Satzung und zum eLogbuch. Wenn Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage(n) finden, wenden Sie sich gern an unsere Abteilung Weiterbildung.
FAQ der Bundesärztekammer für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA und WBB)
Kontakt
Die Abteilung Weiterbildung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-270 |
weiterbildung@aekhh.de | Fax -420 |
Für konkrete Anliegen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Ansprechpartner:innen. |
Leitung |
|
Carmen Austin |
040 202299-260 |
Stellv. Leitung |
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Antje Wendorf-Domres | 040 202299-261 |
Anträge auf Zulassung zur Prüfung alle Gebiete, Facharzt- u. Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen (außer Allgemeinmedizin, P-Fächer) |
antragsanerkennung@aekhh.de |
Carmen Kuchenbecker | 040 202299-262 |
Claudia Uetrecht | 040 202299-263 |
N.N. | 040 202299-269 |
Support eLogbuch | elogbuch@aekhh.de |
Lasse Weier | 040 202299-279 |
Koordinierungsstelle Förderung Allgemeinmedizin | allgemeinmedizin@aekhh.de |
Monika Mangiapane (Weiterbildungsbefugnis) | 040 202299-380 |
Vivian Harnack (Prüfungszulassung, Zeitenbestätigung, Auslandsanerkennung) | 040 202299-271 |
P-Fächer |
p-faecher@aekhh.de |
Antje Wendorf-Domres (Stellv. Leitung) |
040 202299-261 |
N.N. |
040 202299-269 |
Auslandsanerkennung / Zeitenbestätigung |
antragsanerkennung@aekhh.de |
Vivian Harnack |
040 202299-271 |
Naderah Salhi |
040 202299-266 |
Weiterbildungsbefugnisse alle Gebiete, Facharzt- u. Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen (außer Allgemeinmedizin, P-Fächer) |
befugnisse@aekhh.de |
Nicole Henze | 040 202299-264 |
Jessica Johnsson | 040 202299-275 |
Renate Rustemeyer | 040 202299-265 |
Widersprüche | |
Elena-Madeleine Intorf | 040 202299-267 |
Prüfungsorganisation | pruefungsorganisation@aekhh.de |
Nadine Grimm | 040 202299-278 |
Nicole Sonder | 040 202299-277 |
Fachsprachenprüfung | fachsprachenpruefung@aekhh.de |
Sabine Kramer | 040 202299-268 |
Kenntnisprüfung | kenntnispruefung@aekhh.de |
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