WBO 2020

Die neue Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020) wurde in der Oktoberausgabe 2020 des Hamburger Ärzteblattes veröffentlicht und trat am 1. November 2020 in Kraft. Seither begleitet sie alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf dem Weg zum Facharzt bzw. zur Fachärztin. Unverzichtbarer Bestandteil der neuen, kompetenzbasierten Weiterbildung ist das elektronische Logbuch.

Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020 in der Fassung vom 09.09.2024

Verwaltungsrichtlinie zur Anrechnung von Weiterbildung in Teilzeit

Weiterbildung in Teilzeit ist vor dem Hintergrund der Work-Life-Balance im vergangenen Jahr erneut in den Fokus von Gremien in der Ärztekammer gelangt. Der Ausschuss Chancengleichheit (vorher: Gender in der Medizin), der Weiterbildungsausschuss (WBA) und zuletzt der Vorstand haben sich mit dem Thema befasst und die Vorgabe in der Weiterbildungsordnung mit einer Verwaltungsrichtlinie präzisiert.
Einig war man sich darin, dass eine liberalere Regelung zur Teilzeittätigkeit zielführender ist als eine komplette Unterbrechung der Weiterbildung über mehrere Jahre. Zudem wird ein Wiedereinstieg in die Weiterbildung durch eine Teilzeittätigkeit in vielen Fällen erleichtert. Auch wenn nach neuer WBO die Kompetenzen im Vordergrund der Weiterbildung stehen, bestand auf Seiten der Gremien aber auch Einvernehmen darin, dass sich jedoch die Dauer der Weiterbildung insgesamt nicht unendlich verlängern dürfe.
Laut § 4 Abs. 5 der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020 ist die Weiterbildung grundsätzlich ganztägig durchzuführen. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist zulässig, sofern sie hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen einer ganztägigen Weiterbildung entspricht. Dies ist gewährleistet, wenn sie mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt (§ 4 Abs. 5 Satz 5 WBO).

Auf Empfehlung der Kammergremien hat der Vorstand folgenden Beschluss gefasst:

  • Die Untergrenze für die Anrechenbarkeit einer Teilzeitweiterbildung ist eine Arbeitszeit von 25% der tariflichen Regelarbeitszeit der / des Antragstellenden.
  • Soll die Weiterbildung in <50% erfolgen, muss dies vorher angezeigt oder jährlich im eLogbuch dokumentiert und übersandt werden.
  • Maximal 30% der Mindestweiterbildungszeit können mit <50% der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
  • Mindestens 20% der Mindestweiterbildungszeit müssen mit einer Arbeitszeit von 70% oder mehr der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.

Weiterhin wird die Möglichkeit bestehen, vor Aufnahme der Teilzeitweiterbildung in Absprache mit der Ärztekammer individuelle Lösungen im Einzelfall zu vereinbaren.
Fragen dazu beantwortet die Weiterbildungsabteilung (weiterbildung@aekhh.de).

FAQ - häufig gestellte Fragen zur WBO 2020

Ist die neue WBO für alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte verbindlich? Wo finde ich Übergangsbestimmungen und was regeln sie? Gibt es neu eingeführte Bezeichnungen? Fragen gibt es bei Neuerungen natürlich jede Menge. Mit den FAQ zur WBO 2020 beantworten wir bereits viele davon.

FAQ zur WBO 2020

FAQ der Bundesärztekammer für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA und WBB)

Wenn Sie dennoch keine passende Antwort auf Ihre Frage(n) finden, wenden Sie sich gern persönlich an uns.