Ethik-Kommission für Präimplantationsdiagnostik Nord

PID-Kommission Nord

Die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Näheres regelt ein von den Bundesländern geschlossenes Abkommen.

Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten Anwendung finden. Das Embryonenschutzgesetz knüpft die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik an weitere gesetzliche Voraussetzungen: Eine solche Maßnahme darf erst dann vorgenommen werden, wenn eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission die Einhaltung der Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben hat.

Die Bewertung der Zulässigkeit einer Präimplantationsdiagnostik beinhaltet neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte.
Die PID-Kommission Nord ist für alle Zentren zuständig, die von dem am Abkommen beteiligten Land zur Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der PID-Kommission:

Abkommen

Satzung

Geschäftsstelle

Die PID-Kommission Nord ist bei der Ärztekammer Hamburg errichtet. Die Geschäftsstelle nimmt die Anträge entgegen und beantwortet Fragen zum Verfahren.

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Genehmigte Zentren

Derzeit gibt es im Zuständigkeitsbereich Nord in Hannover und in Lübeck zugelassene Zentren.

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Antragstellung

Ein Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik muss schriftlich bei der Ärztekammer eingereicht werden.

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Mitglieder

Eine aus acht Mitgliedern bestehende Kommission entscheidet über die Anträge. Die Kommission setzt sich zusammen aus ärztlichen Mitgliedern, aus Sachverständigen für Ethik, Sachverständigen für Recht, aus Vertretern der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen und aus Patientenvertretern. Die Mitglieder der Kommission sind im Einvernehmen mit den Ländern benannt und im Anschluss daran von der Ärztekammer Hamburg berufen worden.

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Sitzungstermine

Die Antragsunterlagen sollten spätestens drei Wochen vor einem Sitzungstermin vollständig in der Geschäftsstelle der PID-Kommission Nord vorliegen, um an diesem Termin beraten zu werden.

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Kontakt

PID-Kommission Nord
Die PID-Kommission Nord ist allgemein erreichbar unter: 040 202299-280
pid@aekhh.de Fax: - 410
Irina Rostosky