Versorgungswerk
Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist die Pflicht-Rentenversicherung für alle Mitglieder der Ärztekammer Hamburg. Es ist ein unselbständiges Sondervermögen der Ärztekammer, besteht seit 1971 und hat heute rund 18.000 anwartschaftsberechtigte Mitglieder und rund 5.000 Leistungsempfänger. Die Höhe der Versorgungsleistungen ergibt sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren aus den vom einzelnen Mitglied im Laufe seiner Mitgliedschaft gezahlten Beiträge und den erzielten Kapitalerträgen. Angestellte Ärzte zahlen den gleichen Rentenversicherungsbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung ans Versorgungswerk. Dafür werden sie auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Niedergelassene Ärzte zahlen den Höchstbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden vom Versorgungswerk am Kapitalmarkt angelegt.
Das Versorgungswerk gewährt Altersrenten, Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten sowie Berufsunfähigkeitsrenten. Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeitsrente ist, dass das Mitglied zu 100 % außerstande ist, als Arzt zu arbeiten, also nicht einmal mehr Gutachten erstellen kann.
Das Versorgungswerk wird geleitet von dem Verwaltungsausschuss als ehrenamtlicher Geschäftsführung und beaufsichtigt von dem ebenfalls ehrenamtlichen Aufsichtsausschuss. Über das Leistungsspektrum und die Jahresabschlüsse entscheidet die Delegiertenversammlung der Ärztekammer.
Kontakt
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040 227196-0 |
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