Kommissionen
Die Ethik-Kommission der Ärztekammer prüft Anträge auf klinische Studienvorhaben, die in Hamburg durchgeführt werden sollen. Knapp 300 Studien wurden der Kommission 2013 zur Primärbegutachtung vorgelegt. Sie müssen unter Berücksichtigung des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Berufsordnung (BO) und des Hamburgischen Kammergesetzes beraten werden. Bei den Primärbegutachtungen handelt es sich um Studien, die von einem in Hamburg ansässigen Versuchsleiter oder in seinem Auftrag von einer Pharma- oder Auftragsfirma übersandt werden. Abzuwägen sind berechtigte Forschungsinteressen des Arztes, aber auch die des Patienten im Hinblick auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei Teilnahme an einer klinischen Prüfung. Dabei sind medizinische, juristische und versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Erstbegutachtungen wurden 2013 ca. 130 Multicenterstudien beraten. Hierbei handelt es sich um Studienvorhaben, die bereits in einem anderen Bundesland von der für den dortigen Versuchsleiter zuständigen Ethik-Kommission geprüft und mit einem positiven Votum versehen wurden. |
Mehr Informationen unter Ethik-Kommission |
Der Ärztekammer ist die Aufgabe zugewiesen, die Verfahrens- und Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin sicherzustellen und die für die assistierte Reproduktion zugelassenen Arbeitsgruppen entsprechend zu beraten. Grundlage hierfür bildet neben dem Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe die im Anhang zur Berufsordnung befindliche Richtlinie über die assistierte Reproduktion.
Mitglieder Prof. Dr. Christoph Dorn |
Kontakt |
Aufgabe der Kommission Lebendspende ist es zu prüfen, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in eine Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens nach
§ 17 Transplantationsgesetz ist. Die Kommission muss zu jeder in Hamburg geplanten Lebendspende beraten.
Mitglieder Ärztliche Mitglieder Dr. Jürgen Linzer (Vorsitzender) Prof. Dr. Georg Neumann Prof. Andreas de Weerth |
Ärztliche Mitglieder für psychotherapeutische Medizin Dr. B. Rüth-Behr (stellv. Vorsitzende) Vertreter: Dr. Ingrid Andresen-Dannhauer Dr. Verena Faude-Lang Liv Hoffmann Dr. Catrin Mautner Dr. Heinrich Hans Fried |
Juristen Gabriela Thomsen Vertreter: Sven Hennings Nina Rutschmann |
Kontakt 040 202299-259 |
Die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Näheres regelt ein von den Bundesländern geschlossenes Abkommen. Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten Anwendung finden. Das Embryonenschutzgesetz knüpft die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik an weitere gesetzliche Voraussetzungen: Eine solche Maßnahme darf erst dann vorgenommen werden, wenn eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission die Einhaltung der Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben hat.
|
Die Beratungskommission Substitution wurde in den Arbeitskreis Suchtpolitik integriert.