Wissenschaftlicher Fall
Muss ein Antrag nach Berufsordnung an die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg gestellt werden oder handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um einen wissenschaftlichen Fall? Wir helfen Ihnen, diese Frage zu klären!
Die Geschäftsstelle hat zusammen mit der Ethik-Kommission für Sie einen Fragebogen vorbereitet. Dieser dient der Entscheidungshilfe, wann für ein Forschungsvorhaben eine berufsrechtliche Beratung durch die Kommission erfolgen muss und wann es sich um einen wissenschaftlichen Fall handelt.
Sollten Sie alle Fragen des Fragebogens mit ‘Nein‘ beantwortet haben, bitten wir Sie eine kurze Projektskizze inkl. Projekttitel über unser Onlineportal ethikPool einzureichen. Wenn es mehrere Projekte sind, reichen Sie bitte je Projekt eine Projektskizze ein. Bitte geben Sie immer einen Projektleiter an. Beschreiben Sie zudem bitte kurz den Umgang mit den Daten: Wurden diese bereits erhoben? Handelt es sich um eine retrospektive Datenanalyse? Wie sollen die Daten analysiert werden: anonymisiert oder pseudonymisiert? Können die studiengegenständlichen Patientendaten, keinem Menschen mehr zugeordnet werden? Bitte nennen Sie zudem die Projektleitung sowie die Rechnungsadresse.
Bestätigt die Kommission nach erfolgter Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um einen wissenschaftlichen Fall handelt, erhalten Sie ein Nicht-Zuständigkeitsschreiben. Hierin wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Vorhaben kein beratungspflichtiges Forschungsvorhaben nach § 15 Abs. 1 der Berufsordnung für Hamburger Ärzte und Ärztinnen darstellt. Dieses Schreiben enthält eine Bearbeitungsnummer und kann bei Veröffentlichung vorgelegt werden.
Den Link zu unserem Onlineportal ethikPool zur Einreichung Ihrer Unterlagen finden Sie hier. Bitte wählen Sie hierfür die Kategorie „Wissenschaftlicher Fall“ aus, welche sich am unteren Ende der DropDown-Liste befindet.