Digitalisierung
Elektronischer Heilberufeausweis, elektronische Patientenakte oder eRezept. Ärztinnen und Ärzte sind mit zahlreichen digitalen Anwendungen und Neuerungen konfrontiert. Auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen, Links sowie Fortbildungsangebote rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen vor.
Informationen zur Institutionenkarte (SMC-B)
Mit der Institutionenkarte (SMC-B), können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren. Sie benötigen den TI-Zugang unter anderem zum Ausstellen von elektronischen Rezepten oder zum Befüllen der elektronischen Patientenakte. Ab Juli 2024 müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) zudem alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden. Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Ärzt:innen mit Kassenzulassungen erhalten die SMC-B über die Kassenärztliche Vereinigung. Weitere Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg finden Sie hier.
Privatärzt:innen müssen ihre ärztliche Tätigkeit von der zuständigen Ärztekammer bestätigen lassen, um die SMC-B zu erhalten. Voraussetzung zur Beantragung einer SMC-B ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA). Herausgegeben wird die SMC-B von dem Vertrauensdienstanbieter D-Trust.
Wie beantrage ich die SMC-B? Schritt-für-Schritt Anleitung für Privatärzt:innen:
- Falls kein eHBA vorhanden ist, muss dieser als Voraussetzung zum Erhalt einer SMC-B beantragt werden. Das Vorgehen zur eHBA-Beantragung finden Sie hier
- Stellen Sie einen Antrag auf SMC-B beim Vertrauensdienstanbieter D-Trust. Klicken Sie zur Beantragung hier. Weitere Information der gematik zur SMC-B und dem Antragsprozess finden Sie hier.
- Füllen Sie dann die Selbstauskunft zur Überprüfung Ihrer Identität aus (die Selbstauskunft finden Sie hier) und senden Sie diese per E-Mail an verzeichnis@aekhh.de
- Die vorgelegte Selbstauskunft wird geprüft. Sie erhalten von der Ärztekammer Hamburg eine E-Mail mit einem angehängten Bestätigungsschreiben, welches Sie bitte ebenso per E-Mail an die gematik (kartenherausgabe@gematik.de)weiterleiten.
- Der Antragsprozess ist abgeschlossen. Die gematik überprüft die eingereichten Unterlagen und gibt den unter Schritt 2 durchgeführten Antrag bei der D-Trust frei.
Informationen zum Implantateregister
Update: Ursprünglich mit Beginn am 01.01.24 geplant, wurde die Verpflichtung zur Meldung kurzfristig auf den 01.07.2024 verschoben. Ab dann müssen Ärzt:innen mit Kassenzulassung und auch alle privatärztlich tätigen Kolleg:innen am elektronischen Verfahren zur Registrierung von Brustimplantaten teilnehmen. Alle Ärzt:innen mit Privatpraxis benötigen für das elektronische Meldeverfahren einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) sowie eine Institutionenkarte (SMC-B), mit der sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren können. Informationen zur Beantragung der SMC-B finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.
Digitale Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte
Der elektronische Arztausweis – synonym verwendete Begriffe sind eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) oder HPC (Health Professional Card) – ist die personalisierte Eintrittskarte für Ärztinnen und Ärzte in die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI soll alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen miteinander vernetzen und einen sicheren Austausch patientenbezogener Daten ermöglichen – natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Der eHBA wird immer mehr zum integralen Bestandteil ärztlicher Berufsausübung und dient etwa zum digitalen Signieren und Versenden elektronischer Arztbriefe, elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder dem Anlegen oder Ändern eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte. Darüber hinaus kann er auch als digitale Signaturkarte außerhalb des Gesundheitswesens verwendet werden.
Im Gegensatz zur Intitutionenkarte SMC-B, die als "Praxisausweis" die Praxis repräsentiert, ist der eHBA ein Ausweisdokument, welches ausschließlich dem Inhaber, also dem Arzt oder der Ärztin zugeordnet ist und diese als Person beispielsweise gegenüber den Anwendungen in der TI authentisieren.
Die digitale Institutionenkarte SMC-B, auch elektronischer Praxisausweis genannt, ist eine sogenannte Smart Card, Sie wird zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt. Mit Hilfe einer SMC-B können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Arztpraxis ausgelesen werden und auch KIM-Nachrichten entschlüsselt werden.
Für die Beantragung einer SMC-B ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig.
Das eRezept betrifft verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bislang auf dem Muster 16 verordnet werden. Patient:innen können das eRezept per App, als Papierausdruck oder per eGK in der Apotheke einlösen.
Am 1. Juli 2023 hat der bundesweite Roll-out des eRezepts begonnen. Wichtig: Ab 1. Januar 2024 sind alle Vertragsärzt:innen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Diese Verpflichtung gilt zunächst nur für Patient:innen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Privatrezepte können weiterhin auf Papier ausgestellt werden. Ebenso ist der Bezug von Medikamenten für den Eigenbedarf unter Vorlage des Arztausweises weiter möglich.
Die Verordnungsdaten werden auf einem zentralen Server der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert; nicht auf der eGK oder in der App. Ärzt:innen, die das eRezept ausstellen, müssen es persönlich signieren. Dazu benötigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit Juli 2022 verpflichtend das bisherige Verfahren auf Papier. In einer ersten Stufe übermittelt die Praxis direkt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten/der Patientin. Die eAU wird mit der qualifizierten elektronischen Signatur des eHBA unterschrieben und digital über KIM versendet. Alle Praxen sind aufgerufen, sich die benötige technische Ausstattung zu besorgen, unter anderem auch den elektronischen Heilberufsausweis. Die KBV hat allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen im Ersatzverfahren bis 30. Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Der Versicherte hat einen Anspruch gegenüber seinem behandelnden Arzt, dass dieser die ePA mit relevanten Informationen befüllt. Vertragsärzte sind gemäß § 341 Abs. 6 SGB V verpflichtet nachzuweisen, dass sie über die notwendigen Komponenten verfügen, um auf die ePA zugreifen zu können.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen zu können. Der eArztausweis ist Bestandteil der o. g. notwendigen Komponenten. Halten Praxen diese Infrastruktur nicht vor, droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. Diese wird jedoch ausgesetzt, wenn die notwendigen und von der Industrie zugelassenen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 bestellt wurden.
DiGA sind digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die Versicherte etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen sollen. Anwendungsfelder sind zum Beispiel Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie. Grundsätzlich sind die Einsatzgebiete aber vielfältig. Eine häufige Form sind Gesundheits-Apps für das Smartphone, aber es gibt auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert auf seinen Seiten über DiGA und führt eine Liste über verordnungsfähige Anwendungen. Mehr hier
Als nationale Agentur für digitale Medizin trägt die gematik die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland. Auf ihrer Website informiert sie über laufende und geplante Vorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Digitalisierung bei der Ärztekammer Hamburg
Digitalisierung im Gesundheitswesen - Engagement & Tipps der Ärztekammer Hamburg
Wie engagiert sich die Ärztekammer Hamburg? Und wie können Ärzt:innen in Hamburg mitgestalten? Dr. Felix Lüdeke, der Geschäftsführende Arzt der Ärztekammer Hamburg, gibt im nachfolgenden Video einen Einblick und hilfreiche Tipps.
Hier geht es zum Video: https://vimeo.com
Ärztekammer und KIM
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die Ärztekammer Hamburg an die KIM - Kommunikation im Medizinwesen - angeschlossen. Sie können ab sofort mit dem Ärzteverzeichnis über KIM kommunizieren und damit sicher Daten und E-Mails austauschen. Die KIM-Adresse lautet: verzeichnis@aekhh.kim.telematik.
Alle Infos zum KIM-Dienst der KBV erhalten Sie hier. Im Hamburger Ärzteblatt 04/2021 berichten wir über "KIM – sichere Kommunikation im Gesundheitswesen".
Ausschuss Digitalisierung und Strategien im Gesundheitswesen
Der Ausschuss Strategien „Digitalisierung und Strategien im Gesundheitswesen“ befasst sich insbesondere mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und betrachtet dabei konkrete digitale Lösungen für Hamburg, aber auch grundsätzliche Fragen zu dem Themenkomplex. So hat der Ausschuss etwa zwölf Thesen zur Zukunft der Medizin erarbeitet. Sie wurden im Juli 2020 im Hamburger Ärzteblatt veröffentlicht.
In der Legislaturperiode 2022 bis 2026 wird sich der Ausschuss unter anderem mit der TI-Modellregion Hamburg und neu anstehenden Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen befassen. Mehr über den Ausschuss und seine Mitglieder erfahren Sie hier.
H³-Initiative
In der Projektinitiative H³ - Health Harbor Hamburg engagieren sich seit Frühjahr 2019 eine Vielzahl von Akteuren des Hamburger Gesundheitswesens. Ziel ist die Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheits- und Medizinsektor in Hamburg, um sektorenübergreifend die Kommunikation und den Datenaustausch zu verbessern. Die Ärztekammer Hamburg ist Gründungsmitglied der H3-Initiative.
Aktuell legt die Initiative einen Schwerpunkt auf vier Anwendungsfälle
1) Ausbau von Online-Terminbuchungen/Online-Sprechstunden und Online-Check-Ins in Arztpraxen und Krankenhäusern
2) Digital transparente Versorgungsübergänge, der Austausch von Arztbriefen, Befinden, Medikationsplänen etc.
3) Austausch on strukturierten Daten durch Anbindung an Krankenkassen-Apps & elektronische Patientenakte der Krankenkassen
4) Teleradiologisches Netzwerk Hamburg
Fortbildungsangebote/Aktuelles zum Thema Digitalisierung
Als erste Modellregion der Gesellschaft für Telematik (gematik) treiben Hamburg und das Umland die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Ein Konsortium und um das ÄrzteNetz Hamburg e. V. bewarb sich Anfang des Jahres auf eine Ausschreibung der gematik, um neue digitale Anwendungen im Gesundheitswesen im tatsächlichen Versorgungsalltag zu testen, und erhielt den Zuschlag (siehe HÄB 05/23, S. 28: „Hamburg wird Modellregion für die Digitalisierung“).
Seit Mitte September erfolgen nun die Erprobungen im Praxisbetrieb unter Einbeziehung möglichst vieler verschiedener Sektoren und Fachberufe. So nehmen neben (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern auch Pflegeeinrichtungen, Hebammen, Psychotherapie- und Physiotherapiepraxen, ein Rettungsdienst und ein Gesundheitsamt teil. Auch die Krankenkassen unterstützen. Die Hamburger Sozialbehörde übernimmt die fachpolitische Koordination auch nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein und bringt dabei die verschiedenen Perspektiven zusammen. Mehr Informationen unter www.aerztenetz-hamburg.de.
Sie benötigen eine Förderung für Digitalisierungsprojekte in Ihrer Arztpraxis? Mit dem Förderprogramm „Hamburg digital“ unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) die digitale Transformation der Hamburger Wirtschaft. Mehr erfahren Sie auf der Webseite der IFB und hier im Flyer.
Auf der Webseite der Handelskammer Hamburg finden Sie viele Informationen zum Thema.
Auch beim Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg (eine Abteilung der Handelskammer Hamburg) erfahren Sie zur mehr zur Förderung.
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