Digitalisierung
Elektronischer Heilberufeausweis, elektronische Patientenakte oder eRezept. Ärztinnen und Ärzte sind mit zahlreichen digitalen Anwendungen und Neuerungen konfrontiert. Auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen, Links sowie Fortbildungsangebote rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen vor.
Digitale Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte
Der elektronische Arztausweis – synonym verwendete Begriffe sind eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) oder HPC (Health Professional Card) – ist die Eintrittskarte für Ärztinnen und Ärzte in die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI soll alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen miteinander vernetzen und einen sicheren Austausch patientenbezogener Daten ermöglichen – natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Der eHBA wird immer mehr zum integralen Bestandteil ärztlicher Berufsausübung und dient etwa zum Signieren und Versenden elektronischer Arztbriefe, elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder dem Anlegen oder Ändern eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte. Darüber hinaus kann er auch als digitale Signaturkarte außerhalb des Gesundheitswesens verwendet werden.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit Juli 2022 verpflichtend das bisherige Verfahren auf Papier. In einer ersten Stufe übermittelt die Praxis direkt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten/der Patientin. Die eAU wird mit der qualifizierten elektronischen Signatur des eHBA unterschrieben und digital über KIM versendet. Alle Praxen sind aufgerufen, sich die benötige technische Ausstattung zu besorgen, unter anderem auch den elektronischen Heilberufsausweis. Die KBV hat allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen im Ersatzverfahren bis 30. Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Der Versicherte hat einen Anspruch gegenüber seinem behandelnden Arzt, dass dieser die ePA mit relevanten Informationen befüllt. Vertragsärzte sind gemäß § 341 Abs. 6 SGB V verpflichtet nachzuweisen, dass sie über die notwendigen Komponenten verfügen, um auf die ePA zugreifen zu können.
Seit dem 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen zu können. Der eArztausweis ist Bestandteil der o. g. notwendigen Komponenten. Halten Praxen diese Infrastruktur nicht vor, droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. Diese wird jedoch ausgesetzt, wenn die notwendigen und von der Industrie zugelassenen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 bestellt wurden.
DiGA sind digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die Versicherte etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen sollen. Anwendungsfelder sind zum Beispiel Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie. Grundsätzlich sind die Einsatzgebiete aber vielfältig. Eine häufige Form sind Gesundheits-Apps für das Smartphone, aber es gibt auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert auf seinen Seiten über DiGA und führt eine Liste über verordnungsfähige Anwendungen. Mehr hier
Als nationale Agentur für digitale Medizin trägt die gematik die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland. Auf ihrer Website informiert sie über laufende und geplante Vorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Digitalisierung bei der Ärztekammer Hamburg
Ärztekammer und KIM
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die Ärztekammer Hamburg an die KIM - Kommunikation im Medizinwesen - angeschlossen. Sie können ab sofort mit dem Ärzteverzeichnis über KIM kommunizieren und damit sicher Daten und E-Mails austauschen. Die KIM-Adresse lautet: verzeichnis@aekhh.kim.telematik.
Alle Infos zum KIM-Dienst der KBV erhalten Sie hier. Im Hamburger Ärzteblatt 04/2021 berichten wir über "KIM – sichere Kommunikation im Gesundheitswesen".
Ausschuss Digitalisierung und Strategien im Gesundheitswesen
Der Ausschuss Strategien „Digitalisierung und Strategien im Gesundheitswesen“ befasst sich insbesondere mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und betrachtet dabei konkrete digitale Lösungen für Hamburg, aber auch grundsätzliche Fragen zu dem Themenkomplex. So hat der Ausschuss etwa zwölf Thesen zur Zukunft der Medizin erarbeitet. Sie wurden im Juli 2020 im Hamburger Ärzteblatt veröffentlicht.
In der Legislaturperiode 2022 bis 2026 wird sich der Ausschuss unter anderem mit der TI-Modellregion Hamburg und neu anstehenden Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen befassen. Mehr über den Ausschuss und seine Mitglieder erfahren Sie hier.
H³-Initiative
In der Projektinitiative H³ - Health Harbor Hamburg engagieren sich seit Frühjahr 2019 eine Vielzahl von Akteuren des Hamburger Gesundheitswesens. Ziel ist die Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheits- und Medizinsektor in Hamburg, um sektorenübergreifend die Kommunikation und den Datenaustausch zu verbessern. Die Ärztekammer Hamburg ist Gründungsmitglied der H3-Initiative.
Aktuell legt die Initiative einen Schwerpunkt auf vier Anwendungsfälle
1) Ausbau von Online-Terminbuchungen/Online-Sprechstunden und Online-Check-Ins in Arztpraxen und Krankenhäusern
2) Digital transparente Versorgungsübergänge, der Austausch von Arztbriefen, Befinden, Medikationsplänen etc.
3) Austausch on strukturierten Daten durch Anbindung an Krankenkassen-Apps & elektronische Patientenakte der Krankenkassen
4) Teleradiologisches Netzwerk Hamburg
Sie benötigen eine Förderung für Digitalisierungsprojekte in Ihrer Arztpraxis? Mit dem Förderprogramm „Hamburg digital“ unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) die digitale Transformation der Hamburger Wirtschaft. Mehr erfahren Sie auf der Webseite der IFB und hier im Flyer.
Fragen zum Förderprogramm? In dem Webinar - bestehend aus zwei Modulen - erhalten Sie Informationen über die Fördervoraussetzungen. Die Teilnahme kostenlos, anmelden können Sie sich hier.
Termine
5. September 2023, 15:00 - 16:30 Uhr
12. Oktober 2023, 10:00 - 11:30 Uhr
Auf der Webseite der Handelskammer Hamburg finden Sie viele Informationen zum Thema.
Auch beim Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg (eine Abteilung der Handelskammer Hamburg) erfahren Sie zur mehr zur Förderung.
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