Logbücher für Fachgebiete und Schwerpunkte
Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 22.08.2005 muss die Weiterbildung dokumentiert werden. Zur Vereinfachung wurden für jedes Fachgebiet diese Logbücher erstellt. Diese Formulare sollen in Zukunft obligater Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer sein.
Informationen zum Ausfüllen
Logbuch FA Allgemeine Chirurgie
Hinweis zur Weiterbildung zum „Facharzt für Herzchirurgie“
Die Weiterbildungsordnung fordert zum Erwerb des „Facharztes für Herzchirurgie“ bislang unter anderem den Nachweis von 180 Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorporalen Zirkulation.
Unter Berücksichtigung einer fachlichen Empfehlung der Fachbeisitzer Herzchirurgie beschloss der Vorstand der Ärztekammer Hamburg in seiner Sitzung am 17. März 2014 im Sinne einer Richtlinie für das Verwaltungshandeln folgendes: „Künftig muss im speziellen Abschnitt des „Facharztes für Herzchirurgie“ bezüglich der Operationen mit Hilfe oder in Bereitschaft der extrakorporalen Zirkulation nur noch eine Richtzahl von 100 (statt 180) nachgewiesen werden. Im Sinne der Verwaltungsrichtlinie ist künftig sowohl bei Befugnisanträgen als auch bei Anträgen auf Zulassung zur Prüfung nur noch der Nachweis von 100 der genannten Operationen zu erbringen.“.
Logbuch FA Orthopädie und Unfallchirurgie