Ärztliche Weiterbildung
Wenn eine Ärztin/ein Arzt die medizinische Ausbildung beendet hat, kann sie/er eine Facharztweiterbildung anschließen. Dazu bedarf es einer mehrjährigen Weiterbildungszeit. Sie erfolgt unter der Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die zur Weiterbildung befugt sind. Jede Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die Ärztekammer ist für die Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen zuständig. Sie überwacht die Kriterien der Weiterbildung, erteilt Weiterbildungsbefugnisse, führt Prüfungen durch und bescheinigt Anerkennungen.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Thema ärztliche Weiterbildung.
Anträge im Rahmen der Weiterbildung
Zeitenrechner
Zulassung zur Prüfung
Formale Zeitenbestätigung
Formulare, Infoblätter, Muster
Weiterbildungskurse
Organisation der Prüfungen
Weiterbildungsbefugnisse
Kontakt
Die Abteilung Weiterbildung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-270 |
weiterbildung@aekhh.de |
Fax -420 |
Leitung | Carmen Austin |
Stellv. Leitung | Antje Wendorf-Domres |
Für konkrete Anliegen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Fachbereiche. | |
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sowie |
antragsanerkennung@aekhh.de |
Support eLogbuch | elogbuch@aekhh.de |
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin | kosta@aekhh.de |
Allgemeinmedizin Prüfungszulassung, Zeitenbestätigung, Auslandsanerkennung, Weiterbildungsbefugnis |
allgemeinmedizin@aekhh.de |
P-Fächer (alle psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgebiete) |
p-faecher@aekhh.de |
Weiterbildungsbefugnisse |
befugnisse@aekhh.de |
Widersprüche | weiterbildung@aekhh.de |
Prüfungsorganisation | pruefungsorganisation@aekhh.de |
Fachsprachenprüfung | fachsprachenpruefung@aekhh.de |
Kenntnisprüfung | kenntnispruefung@aekhh.de |