Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung bringen Sie zum Ausdruck, welche Behandlungen Sie im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit möchten oder ablehnen. Mit Einführung der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch wird das Recht des entscheidungsfähigen Patienten anerkannt, sein Selbstbestimmungsrecht nicht nur aktuell, sondern auch durch eine in der Zukunft wirkende vorausschauende Verfügung auszuüben (§1901a BGB).
Rechtlicher Hinweis: Die Patientenverfügung darf nur für den Eigenbedarf oder zu Informationszwecken und nicht zum Verkauf oder zur Verbreitung zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
Hinweis: Bei den nun folgenden Beschreibungen handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung von Lebenssituationen, für die Sie Regelungen in Ihrer Patientenverfügung treffen können. Weitere sind denkbar, insbesondere wenn bereits eine Erkrankung vorliegt. In Ihrer Patientenverfügung müssen Sie die Situationen aufnehmen, für die Ihre Verfügung gelten soll.
Patientenverfügung (PDF)
Patientenverfügung (Word-Datei)
Erläuterungen zur Patientenverfügung
Weitere Informationen
Hinweise zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie in der Broschüre ‚Ich sorge vor!‘ (Stand: Januar 2023), herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise auf S. 11 ff. der Broschüre: für manche Rechtsgeschäfte muss eine Vollmacht für ihre Wirksamkeit im Rechtsverkehr beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Einlegeblatt: Vollmacht Broschüre "Ich sorge vor!"
Textbeispiel für eine Vorsorgevollmacht (aus der Broschüre: ,Ich sorge vor!')
Textbeispiel für eine Vorsorgevollmacht auf Gegenseitigkeit
Textbeispiel für eine Vorsorgevollmacht mehrere Personen
Textbeispiel für eine Betreuungsverfügung (aus der Broschüre: ,Ich sorge vor!')
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
Kurzinformationen zum Thema Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung stehen in einer Broschüre in deutscher, englischer, französischer, türkischer und russischer Sprache auf hamburg.de zur Verfügung; Textbeispiele für Vorsorgevollmachten in deutscher, englischer, französischer, russischer, türkischer, spanischer, polnischer und arabischer Sprache sowie auf Farsi.
BMJ: Neues Betreuungsrecht 2023
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).