Fortbildungsverpflichtung / Fortbildungspunktekonto
Die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg unterstützt die Ärzteschaft bei der Dokumentation im Rahmen ihrer Fortbildungsverpflichtung. Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind gemäß ihrer Berufsordnung und nach dem SGB V verpflichtet, sich kontinuierlich beruflich fortzubilden. In einem Fortbildungs- bzw. Fünfjahreszeitraum haben Ärztinnen/Ärzte den Nachweis zu führen, mindestens 250 Punkte durch ihre Teilnahme an anerkannten ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen erworben zu haben.
Die Ärztekammern führen für ihre Mitglieder elektronische Fortbildungspunktekonten, die online einsehbar sind. Die Fortbildungspunktekonto-Selbsteingabe erlaubt es Ärztinnen/Ärzte, Fortbildungspunkte selbst auf ihr Fortbildungspunktekonto nachzutragen. Mit einem Antrag auf Bearbeitung von Fortbildungsbescheinigungen können Ärztinnen/Ärzte bei der Fortbildungsakademie bewirken, dass elektronisch nicht übermittelbare Fortbildungspunkte händisch auf das persönliche elektronische Fortbildungspunktekonto nachgetragen werden.
Zum Nachweis, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde, erteilt die Fortbildungsakademie Hamburger Kammermitgliedern auf Antrag das Fortbildungszertifikat gemäß § 5 der Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen.
Fortbildungspunktekonto
Im Mitgliederportal der Ärztekammer Hamburg können Sie jederzeit Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto einsehen.
Link zum Mitgliederportal
Normalerweise werden die Fortbildungspunkte von besuchten Fortbildungsveranstaltungen automatisch übermittelt und erscheinen etwa vier Wochen nach der Veranstaltung auf Ihrem Punktekonto. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Veranstaltung eine elektronisch übermittelbare Veranstaltungsnummer (VNR) hat. Ist das nicht erfolgt, können Sie die Veranstaltung mit der Fortbildungspunktekonto-Selbsteingabe selbst nachtragen.
Fortbildungspunktekonto-Selbsteingabe
Veranstaltungen ohne VNR (z.B. Auslandsveranstaltungen, Tätigkeiten als Referent, als wissenschaftlich verantwortlicher Arzt, für Publikationen, Hospitationen, Supervisionen) reichen Sie bitte mit einem Antrag zur Bearbeitung von Fortbildungsbescheinigungen bei der Fortbildungsakademie ein.
FobiApp: Fortbildung mobil
Mit der FobiApp können Ärztinnen/Ärzte den Stand ihres Fortbildungspunktekontos einsehen, bundesweit Fortbildungsveranstaltungen suchen und sich bei Fortbildungen digital mit ihrem Barcode ausweisen, um sich so Fortbildungspunkte online gutschreiben zu lassen – einfach so mit Smartphone oder Tablet.
Antrag auf Bearbeitung von Fortbildungsbescheinigungen
Für das Nachtragen von Fortbildungspunkten (bis zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestpunktzahl von 250 Fortbildungspunkten pro Fünfjahresfortbildungszeitraum) sowie für alle Teilnahmebescheinigungen, die elektronisch nicht übermittelbar sind und keine VNR tragen, nutzen Sie bitte den Antrag auf Bearbeitung von Fortbildungsbescheinigungen.
Antrag auf Bearbeitung von Fortbildungsbescheinigungen
Hospitation
Wichtiger Hinweis: Hospitationen müssen vom Hospitanten im Voraus bei der Ärztekammer unter Nennung der Lernziele angemeldet werden. Fortbildungspunkte werden von der Ärztekammer nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Hospitationsformular und dessen Abzeichnungen erteilt. Pro Kalenderjahr sind maximal 5 Hospitationstage anrechenbar.
Anmeldung und Bestätigung einer Hospitation zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat
Das Fortbildungszertifikat dient dem Nachweis, dass die berufsrechtliche und sozialrechtliche Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
Barcode-Etiketten
Mit personengebundenen Barcode-Etiketten können sich Ärztinnen/Ärzte elektronisch lesbar ausweisen. Nur wenn Ärztinnen/Ärzte ihre Barcode-Etiketten auf den Teilnahmelisten besuchter Fortbildungsveranstaltungen hinterlassen, kann später die elektronische Übermittlung ihrer Teilnahme auf das Fortbildungspunktekonto erfolgen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Fortbildungsverpflichtung.
FAQ - Fortbildungsverpflichtung