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Pressemeldungen

Tag der Organspende: Entscheidung dokumentieren

Hamburg, 1. Juni 2023. Zum Tag der Organspende am 3. Juni ruft die Ärztekammer Hamburg dazu auf, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu beschäftigen. „Seit vielen Jahren sagen rund 80 Prozent der Bevölkerung, dass sie Organspenden sinnvoll und gut finden. Bei möglichen Organspenderinnen und Organspendern lehnen aber auch in 80 Prozent der Fälle die Angehörigen eine Spende ab, weil ihnen keine eindeutige Erklärung vorliegt“, fasst Kammerpräsident Dr. Pedram Emami die Situation zusammen. „Daher mein Appell: Setzen Sie sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinander“, so Emami.

Zwar ist die Zahl der Organ- und Gewebespenden nach einem dramatischen Einbruch 2022 in den ersten vier Monaten dieses Jahres wieder gestiegen. „Aber immer noch sind die Wartelisten von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sehr lang. Deswegen: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder mit einer Patientenverfügung. Und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Haltung zu einer Organ- und Gewebespende. So stellen Sie sicher, dass Ihrem Willen entsprochen wird und Sie helfen Ihren Angehörigen in einer schwierigen Entscheidungssituation“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Zwischen Januar und April 2023 wurden in Deutschland insgesamt 954 Organe von 311 Spenderinnen und Spendern transplantiert. 2022 waren es im selben Zeitraum lediglich 750 Organe von 239 Spenderinnen und Spendern. In Hamburg hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht. Bis April gab es 13 Organspenderinnen und Organspender, im Vergleichszeitraum 2022 waren es neun und im Jahr 2021 zwölf. Die Zahl der gespendeten Organe ist in Hamburg auf 41 gestiegen, gegenüber 28 im Jahr 2022 und 32 im Jahr 2021. Bundesweit warten rund 8.500 Menschen auf eine Organspende.

Voraussetzung für eine Organspende ist die Feststellung des Hirntods durch zwei voneinander unabhängige Ärztinnen bzw. Ärzte, die nicht an der späteren Organentnahme beteiligt sein dürfen. Außerdem muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Reform Medizinstudium - „Ansatz geht in die richtige Richtung“

Hamburg, 11. Mai 2023. Die Ärztekammer Hamburg sieht den vorgelegten Referentenentwurf für eine Reform des Medizinstudiums positiv. „Da sind einige gute Ansätze enthalten. Das geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung, um Medizinstudierende besser auf ihren späteren Beruf als Ärztin oder Arzt vorzubereiten“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht unter anderem vor, theoretische und klinische Inhalte ab dem ersten Semester miteinander zu verknüpfen. Prüfungen sollen praxisorientierter gestaltet und digitale Lehrformate dauerhaft in das Studium integriert werden. Außerdem soll der Öffentliche Gesundheitsdienst ebenso wie die Allgemeinmedizin einen größeren Stellenwert im Studium erhalten.

Der Entwurf sieht auch vor, Aspekte wie den Schutz von Patientendaten, Diskriminierung im Gesundheitswesen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker in den Studienordnungen zu verankern. „Diese Themen spielen im ärztlichen Berufsalltag eine große Rolle. Es ist gut und wichtig, dass sie jetzt auch ein größeres Gewicht im Studium bekommen sollen“, so PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer.

Mit Blick auf die Umsetzung der Reform in den Bundesländern mahnte Kammerpräsident Emami auch eine Diskussion über die Vergütung des Praktischen Jahres in Hamburg an. „Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen die Medizinstudierenden aus Hamburg dieses Jahr ohne Vergütung ableisten. Das ist insbesondere für die Studierenden aus sozial schwächeren Haushalten eine echte Belastung. Hamburg sollte sich einen Ruck geben und hier wie andere Länder eine angemessene Vergütung einführen“, so Emami, der auch Vorsitzender des Ausschusses für ärztliche Ausbildung und Universitätsmedizin bei der Bundesärztekammer ist.

Pläne für Cannabis-Legalisierung: Mehr Prävention, mehr Jugendschutz

Hamburg, 13. April 2023. Die Ärztekammer Hamburg sieht die gestern vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis kritisch. „Wir sollten uns vor allem um eine wirkungsvolle Prävention und um ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für Suchterkrankungen kümmern. Die aktuellen Diskussionen drehen sich viel zu sehr um die juristischen Aspekte und viel zu wenig um die realen Versorgungsaspekte und -probleme“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami zu dem Vorhaben der Bundesregierung. Auch mit Blick auf die Folgen des Konsums von Alkohol und Nikotin, insbesondere bei jungen Menschen, sollte nach Ansicht Emamis viel mehr in Prävention und Intervention investiert werden. „Insgesamt werden die Folgen des Konsums dieser Substanzen in der öffentlichen Debatte nach wie vor unterbewertet“, so Emami.

Die Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg, PD Dr. Birgt Wulff, bezweifelt, dass die Regelung hilft, den Cannabis-Konsum insgesamt einzudämmen. „Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Legalisierung eher zu mehr Konsum führt und auch den Schwarzmarkt nicht zuverlässig verhindert. Deshalb muss der Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch viel besser berücksichtigt werden. Denn wir wissen schon lange, dass der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ernsten psychischen Erkrankungen und sogar zu dauerhaften Hirnschäden führen kann. Das ist eben gerade kein harmloses Genussmittel, wie gern behauptet wird“, so Wulff.

Die gestern veröffentlichten Eckpunkte der Bundesregierung sehen vor, in einem ersten Schritt den Anbau von drei Cannabis-Pflanzen sowie den Besitz von 25 Gramm Cannabis straffrei zu stellen. In einem zweiten Schritt soll Cannabis auch in Modellregionen durch lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden dürfen.

Kammer gegen Diskriminierung: Ärztliche Beratungsstelle nimmt Arbeit auf

Hamburg, 20. Februar 2023. Die Hamburger Ärzteschaft ist in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden. In den Krankenhäusern und Praxen der Stadt arbeiten inzwischen mehr Ärztinnen als Ärzte, und viele Medizinerinnen und Mediziner haben einen Migrationshintergrund. In diesem heterogenen Arbeitsumfeld machen Ärztinnen und Ärzte immer wieder Diskriminierungserfahrungen. Um ihren betroffenen Mitgliedern eine erste Unterstützung zu bieten, hat die Ärztekammer Hamburg eine ärztliche Anlaufstelle gegen Diskriminierung eingerichtet. Sie nimmt zum 1. März 2023 ihre Arbeit auf.

„Wir möchten damit ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen. Wir wollen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen geschützten Rahmen und ein offenes Ohr bieten. Und wir wollen dafür sensibilisieren, dass Diskriminierung auch zwischen Ärztinnen und Ärzten ein Problem ist“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami zur Aufgabe der Anlaufstelle.

An die Anlaufstelle können sich alle Mitglieder der Ärztekammer Hamburg wenden, die in ihrer beruflichen Tätigkeit Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Die Gespräche mit der Stelle sind vertraulich, unabhängig und orientieren sich an der Situation der Ratsuchenden. Das Spektrum der Diskriminierungsgründe ist nicht abschließend fixiert, umfasst aber insbesondere Benachteiligung aufgrund von Alter, Krankheit und Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung.

Die Anlaufstelle gegen Diskriminierung möchte Ärztinnen und Ärzten eine erste Beratung im Fall von Benachteiligung bieten und sie gegebenenfalls auch an weitere Hilfsorganisationen vermitteln. Eine Rechtsberatung ist nicht Teil des Angebots. „Es geht den Betroffenen oft zunächst einmal um ein grundlegendes Gespräch und vielleicht auch um einen Abgleich mit der Sichtweise eines neutralen Dritten. Das wollen wir mit Anlaufstelle bieten und zugleich Lotse zu weiteren Organisationen sein“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer, zur Arbeitsweise der Anlaufstelle. Neben der Beratung von Ärztinnen und Ärzten hat die Stelle auch zum Ziel, sich mit anderen Akteuren zu vernetzen, die sich der Beratung und Betreuung von Menschen mit Diskriminierungserfahrung verschrieben haben.

Die ärztliche Anlaufstelle gegen Diskriminierung bei der Ärztekammer Hamburg ist per Mail unter anlaufstelle@aekhh.de oder telefonisch unter 040 20 22 99 428 zu erreichen. Die Beratung kann telefonisch, per Videokonferenz oder auch im persönlichen Gespräch erfolgen.

Medizinische Versorgung von Kindern „System wurde über Jahre vernachlässigt“

Hamburg, 23. Dezember 2022. Die aktuellen Probleme in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind nach Ansicht der Ärztekammer Hamburg das Ergebnis einer jahrelangen verfehlten Gesundheitspolitik. „Vor 20 Jahren wurden in den Kliniken Fallpauschalen auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingeführt. Seither sind rund 30 Prozent der Krankenhausbetten für Kinder und Jugendliche abgebaut worden. Ohne Krankheitsspitzen war die Arbeit im pädiatrischen Bereich sowieso schon schwierig zu bewältigen. Auch in normalen Zeiten war das nur unter enormem Einsatz der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und des medizinischen Personals im stationären wie im ambulanten Bereich möglich, da der Bedarf an pädiatrischer Versorgung durch häufigere und intensivere Kontakte, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen etc. weiter gestiegen ist. In einer Ausnahmesituation wie wir sie gerade erleben zeigt sich aber, dass das System über Jahre mehr als vernachlässigt wurde“, so Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg.

Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Maßnahmen für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinderheilkunde seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung. „Wichtig ist aber, dass wir sehr schnell tragfähige Lösungen bekommen. Wir brauchen eine Pädiatrie, die sowohl ambulant als auch stationär auch unerwartete Krankheitswellen abfedern kann. Dazu kommt, dass sich die Kinderärztinnen und Kinderärzte auch in der Regelversorgung schon seit längerer Zeit geänderten Bedarfen und Anforderungen gegenübersehen, die viel zusätzliche Zeit und großen Einsatz erfordern, aber nicht angemessen honoriert werden“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg. Erforderlich sind nach Ansicht von Emami und Wulff in der Akutsituation eine Entbudgetierung der niedergelassenen Kinderärzte genauso wie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der Kinderheilkunde in Kliniken und Praxen sowie attraktivere Arbeitsbedingungen beispielsweise für Beschäftigte in der Kinderkrankenpflege und Medizinische Fachangestellte in kinderärztlichen Praxen.

Hamburger Ärzteparlament: Emami als Kammerpräsident wiedergewählt

Hamburg, 12. Dezember 2022. Am 12. Dezember kam die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg, das Hamburger Ärzteparlament, zu ihrer konstituierenden Sitzung für die Wahlperiode 2022 bis 2026 zusammen. Die wichtigste Aufgabe an diesem Abend: die Wahl von Präsidium und Vorstand der Ärztekammer. Das Votum der 56 anwesenden Delegierten fiel eindeutig aus: Dr. Pedram Emami wurde mit 47 Stimmen im ersten Wahlgang als Präsident der Ärztekammer Hamburg im Amt bestätigt. Das entspricht 83,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Emami, der als Oberarzt für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) arbeitet, wird der Kammer als oberster Repräsentant der Hamburger Ärzteschaft bis 2026 vorstehen. Er gehört dem Marburger Bund an, der mit 20 Delegierten die stärkste Fraktion in der Delegiertenversammlung stellt.

Zur Vizepräsidentin wählten die Delegierten erneut PD Dr. Birgit Wulff von der Liste Gesundheitsfraktion. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin und für Arbeitsmedizin arbeitet am Institut für Rechtsmedizin am UKE. Ebenfalls im ersten Wahlgang erhielt sie 49 Stimmen. Das entspricht einem Anteil von 87,5 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Als Präsident und Vizepräsidentin werden Emami und Wulff auch dem Vorstand der Kammer angehören. Zu den fünf weiteren Beisitzern im Vorstand wählten die Delegierten: Dr. Martin Eichenlaub, PPP-Liste, niedergelassener Arzt für Neurologie, für Nervenheilkunde sowie für Psychiatrie und Psychotherapie. Er erhielt 41 Stimmen. Dr. Christine Schroth der Zweite, Liste Hamburger Hausärzte – das Original, niedergelassen als internistische Hausärztin in Winterhude. Sie erhielt 40 Stimmen. Dr. Kathrin Schawjinski, Marburger Bund, Ärztin in Weiterbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Schön Klinik in Eilbek. Sie erhielt 39 Stimmen. Norbert Schütt, Marburger Bund, Betriebsratsvorsitzender am BG Klinikum Hamburg, gewählt mit 38 Stimmen. Fünfter Beisitzer im Vorstand wurde Dr. Alexander Schultze, Marburger Bund, gewählt mit 37 Stimmen. Er ist Facharzt für Innere Medizin und stellvertretender Leiter der Notaufnahme am UKE.

Die Wahlen zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fanden vom 13. Oktober bis zum 9. November statt. Stimmberechtigt waren 18.448 Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied der Ärztekammer Hamburg sind.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Ende der Regelung ist sinnvoll“

Hamburg, 25. November 2022. Zum Jahresende soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen. Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg begrüßte diese Entscheidung der Bundesregierung. „Das ist ein sinnvoller Schritt. In Hamburg wurden vergleichsweise wenig Fälle gemeldet und wenn, dann gab es nur selten Konsequenzen. Dafür war der Verwaltungsaufwand bei den Einrichtungen und in den Behörden groß. Es ist gut, dass diese Regelung im neuen Jahr Geschichte sein wird“, so Emami.

Nach Angaben der Sozialbehörde wurden in Hamburg bis Mitte Oktober 250 Betretungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen, die keinen Corona-Impfschutz vorweisen konnten. Insgesamt sind in der Hansestadt über 150.000 Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt.

„Eine sehr große Mehrheit der Beschäftigten im Hamburger Gesundheitswesen war von Anfang an bereit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Sie leisten bis heute einen ganz wesentlichen Beitrag, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen. Wir sollten uns weiter auf diese Aufgabe konzentrieren und uns nicht länger mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufhalten, die keinen spürbaren Beitrag zu einer sichereren Versorgung der Patientinnen und Patienten in unserer Stadt leisten konnte“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Änderung Infektionsschutzgesetz: Ärztekammer Hamburg kritisiert Regelung zur Ex-Post-Triage

Hamburg, 11. November 2022. Der Deutsche Bundestag hat gestern über die Regelung von Triage-Situationen in einer Pandemie entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber Ende des vergangenen Jahres dazu aufgefordert. „Es ist gut, dass sich der Gesetzgeber positioniert und mit dem Gesetz klarstellt, dass es in einer pandemiebedingten Triage-Situation keine Benachteiligung etwa aufgrund einer Behinderung geben darf. Problematisch bleibt aus unserer Sicht aber die Regelung der Ex-Post-Triage. Auch wenn das ursprünglich geplante kategorische Verbot in letzter Minute relativiert wurde, bleibt einiges aus medizinischer Sicht unberücksichtigt“, kritisiert Kammerpräsident Dr. Pedram Emami, „sinnvoll und hilfreich wäre es, bei der Ex-Post-Triage eindeutig auf die aktuelle kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der Patientinnen und Patienten abzustellen. Zum Beispiel kann es im Zuge einer intensivmedizinischen Behandlung aufgrund des Krankheitsverlaufs zu einer schlechteren Prognose und damit geänderten Therapieziels kommen.“

Der Begriff Ex-Post-Triage beschreibt den Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten einer Patientin bzw. eines Patienten mit größeren Überlebenschancen. Ärztliche Fachverbände und die Bundesärztekammer hatten in den Anhörungen zur Triage-Regelung gefordert, Ärztinnen und Ärzten eine rechtssichere Möglichkeit zur Ex-Post-Triage zu geben. Denn eine einmal getroffene Entscheidung für die intensivmedizinische Behandlung einer Patientin oder eines Patienten ist bei der vorgesehenen Regelung faktisch unumkehrbar, möglicherweise auch zum Nachteil von Patientinnen und Patienten mit besseren Behandlungsaussichten, für die dann aber keine Intensivkapazitäten mehr vorhanden wären.

Ein von der Ampelkoalition eingebrachter Änderungsantrag zur Triage-Regelung sieht nun vor, dass eine begonnene intensivmedizinische Behandlung abgebrochen werden darf, wenn sich das Therapieziel ändert oder wenn die Behandlung nicht mehr erfolgversprechend ist. „Es wäre im Sinn der Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen aber gut, diesen Punkt eindeutig im Gesetz zu regeln – und nicht nur in der Begründung des Änderungsantrags, zumal das Abwägen von Therapiezielen und Einschätzung des Therapieerfolges im Einklang mit dem Wunsch der Betroffenen schon jetzt zum ärztlichen Handeln dazugehören“, so PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Wahlen zur Delegiertenversammlung - Hamburger Ärzteschaft hat gewählt

Hamburg, 10. November 2022. Die Hamburger Ärztinnen und Ärzte haben ihre neue Vertretung für vier Jahre gewählt. Heute Nachmittag wurden die Wahlbriefe ausgezählt. Stärkste Fraktion in der neuen Delegiertenversammlung, für die insgesamt zwölf Listen angetreten waren, wurde erneut der „Marburger Bund“. Die Liste des derzeitigen Kammerpräsidenten, Dr. Pedram Emami, erhielt 36,35 Prozent der gültigen Stimmen, das entspricht 20 Sitzen (bisher 17). Zweitstärkste Kraft im neuen Hamburger Ärzteparlament wurde die „Hamburger Allianz“ mit 13,15 Prozent der Stimmen – das entspricht sieben Delegierten (bisher acht). Die Liste „Hausärzt:in in Hamburg – das Original“, kam auf 10,99 Prozent und sechs Sitze (wie bisher).

Zum zweiten Mal im Rennen um die Sitze war die Liste „Junge Ärzte“. Sie erhielt 8,06 Prozent der Stimmen und wird mit fünf Delegierten (bisher vier) vertreten sein. Die „Hamburger Pädiater:innen“ erreichten 6,07 Prozent der Stimmen und damit drei Sitze (bisher vier). Die „P-P-P-Liste“, die Liste für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychiatrie, erhielt 5,72 Prozent und ebenfalls drei Sitze (bisher vier). Für die Liste "Die Hamburger Gesundheitsfraktion" mit der amtierenden Vizepräsidentin, PD Dr. Birgit Wulff stimmten 5,12 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, das entspricht drei Sitzen in der Delegiertenversammlung (bisher vier).

Für die „Freie Ärzteschaft Hamburg“, stimmten 3,88 Prozent. Sie wird mit zwei Sitzen in der neuen Delegiertenversammlung vertreten sein (bisher vier). Die Liste „Netzwerk“, erreicht mit 3,97 Prozent der Stimmen zwei Sitze (unverändert). Auch der „Hartmannbund“ erhält wie bisher zwei Sitze bei erreichten 2,47 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Gleich zwei neue Listen gingen bei der diesjährigen Kammerwahl an den Start. Zum einen die „Liste integrative Medizin Hamburg - LIMed", sie errang einen Sitz und 2,27 Prozent aller Stimmen, zum anderen die Liste „Hippokratischer Eid“, die mit 1,95 Prozent Stimmenanteil ebenfalls einen Sitz bekam.

Zu den gewählten 55 Delegierten kommen zwei weitere Vertreter hinzu: Der Fachbereich Medizin der Universität Hamburg bestimmt ein Kammermitglied, und die zuständige Behörde benennt einen Arzt oder eine Ärztin des Öffentlichen Gesundheitsdiensts.

Das Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer ist zunächst vorläufig. Das amtliche Endergebnis wird durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses festgestellt und im Hamburger Ärzteblatt am 5. Dezember 2022 veröffentlicht. Präsident, Vizepräsident und Vorstand der Ärztekammer wählt die neu formierte Versammlung auf ihrer konstituierenden Sitzung am 12. Dezember.

Ärztekammer Hamburg verurteilt politischen Druck auf Kolleginnen und Kollegen in der Türkei und in Iran

Hamburg, 28. Oktober 2022. Vorgestern wurde die Präsidentin der türkischen Ärztekammer, Prof. Dr. Rasime Şebnem Korur Fincancı, festgenommen. Sie hatte zuvor gefordert, den möglichen Einsatz chemischer Waffen bei türkischen Militäroperationen gegen die PKK im Nordirak zu untersuchen. Am gleichen Tag gingen iranische Sicherheitskräfte gegen demonstrierende Ärztinnen und Ärzte in Teheran mit Tränengas vor. Die Medizinerinnen und Mediziner hatten gegen die Anwesenheit von Sicherheitskräften in Kliniken protestiert, in denen Protestierende gegen das Regime behandelt werden.

Für den Präsidenten der Ärztekammer Hamburg, Dr. Pedram Emami, stehen die beiden Ereignisse in einem Zusammenhang: „In beiden Ländern wird politischer Druck auf ärztliche Kolleginnen und Kollegen ausgeübt, die lediglich entsprechend des Genfer Gelöbnisses gewissenhaft ihren Beruf ausüben. Das Ziel ist offenbar, ärztliche Diagnosen zu verschleiern, die unter Umständen politische Missstände offenlegen könnten. Wir verurteilen dieses Vorgehen ausdrücklich. Es muss so schnell wie möglich geklärt werden, was hinter diesem Vorgehen der Sicherheitskräfte in Iran und der Türkei steht“, so Emami.

„Die Festnahme unserer türkischen Kollegin Fincancı verstößt gegen die grundlegenden Menschenrechte. Sie muss sofort freigelassen werden“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg. Fincancı wurde bereits 2018 zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem sie den gemeinsamen Aufruf der „Akademiker für den Frieden“ mitunterzeichnet hatte. Seit 2020 ist sie Präsidentin der türkischen Ärztekammer.

Kürzungen in der ambulanten Versorgung: Ärztekammer Hamburg unterstützt Protesttag der Praxen

Hamburg, 5. Oktober 2022. Die Ärztekammer Hamburg unterstützt den Protesttag der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gegen die geplanten Kürzungen in der ambulanten Versorgung. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen sind aktuell mit enormen Preissteigerungen konfrontiert und haben zweieinhalb Jahre Dauereinsatz in der Pandemie hinter sich. Wie die Bundesregierung ausgerechnet in dieser Situation auf die Idee kommt, die Neupatientenregelung zu kippen, ist mir unbegreiflich. Das wird am Ende zu einer schlechteren Versorgung der Patientinnen und Patienten führen. Und die kann niemand wollen“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach soll mit dem GKV-Finanzierungsgesetz die Neupatientenregelung gestrichen werden. Die Regelung wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD eingeführt. Danach werden Leistungen für neue Patientinnen und Patienten außerhalb des Budgets für Kassenärztinnen und Kassenärzte in voller Höhe beglichen. Patientinnen und Patienten sollten dadurch schneller Termine bekommen und die medizinische Versorgung sollte verbessert werden.

„Die Neupatientenregelung hat gerade in Stadtteilen mit relativ wenigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geholfen, dass Patientinnen und Patienten früher einen Termin in der Praxis bekommen haben. Anerkennung und Wertschätzung der hohen Qualität der in der ambulanten Versorgung geleisteten Arbeit sieht anders aus!“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Ambulante Versorgung sicherstellen, Neupatientenregelung beibehalten

Hamburg, 9. September 2022. Die Ärztekammer Hamburg unterstützt den Protest der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gegen die geplante Streichung der Neupatientenregelung. „Es ist im Interesse einer guten ambulanten Versorgung der Patientinnen und Patienten, dass diese Regelung beibehalten wird. Gesundheitsminister Lauterbach sollte seinen Gesetzentwurf dringend anpassen, damit Patientinnen und Patienten im neuen Jahr nicht länger auf Arzttermine warten müssen oder von Aufnahmestopps in Praxen betroffen sind“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Der Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von neuen Patientinnen und Patienten rückgängig zu machen.

„Es geht auch um eine Anerkennung der Kolleginnen und Kollegen in den Praxen. Sie waren gerade während der Corona-Pandemie besonders gefordert. Und sie werden diesen Winter wieder viele Patientinnen und Patienten mit Covid-19 behandeln. Hinzu kommt, dass auch die Praxen von stark steigenden Energiepreisen betroffen sind. Deswegen brauchen sie Planungssicherheit“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Welttag der Suizidprävention: Mehr Beratungsangebote schaffen

Hamburg, 9. September 2022. Jedes Jahr nehmen sich in Deutschland rund 9.000 Personen das Leben, alle 57 Minuten stirbt hierzulande ein Mensch durch Suizid. Anlässlich des Welttags der Suizidprävention am 10. September fordert die Ärztekammer Hamburg, die Beratungsangebote für Menschen mit Suizidabsichten auszubauen. „Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hat im vergangenen Jahr ihre Anforderungen an eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe formuliert. Dabei kommt der Prävention von Suiziden und der Beratung von Sterbewilligen ein großer Stellenwert zu“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Die Anforderungen der Ärztekammer Hamburg an eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe wurden im Mai 2021 auch vom Deutschen Ärztetag beschlossen.

PD Dr. Brigit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg, forderte beim Thema Suizidprävention, insbesondere ältere Menschen in den Blick zu nehmen. „Die Suizidrate pro 100.000 Einwohnern beträgt bei den über 65-Jährigen ein Vielfaches gegenüber den jüngeren Altersgruppen. Wir brauchen daher mehr zielgruppenorientierte Angebote, um diese Menschen bei Suizidgedanken zu erreichen. In diesem Zusammenhang spielt auch die soziale Situation der älteren Menschen eine Rolle, vor allem Isolation und Einsamkeit. Dies zu verbessern bleibt eine Aufgabe für uns alle.“

 Auch die psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen erforderten größere Aufmerksamkeit. So sei nicht zuletzt infolge der Covid-Pandemie eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. „Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche mehr zu unterstützen und zu stabilisieren“, sagte Wulff.

 Der Welttag der Suizidprävention wird seit 2003 begangen. Unter dem Motto „Aktiv werden und Hoffnung schaffen“ soll in diesem Jahr insbesondere auf die Suizidprävention in Zeiten globaler Krisen und Konflikte hingewiesen werden.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Masern-Impfpflicht ist im Interesse der Kinder“

Hamburg, 19. August 2022. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Masern-Impfpflicht für Kinder zulässig ist. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, begrüßt diese Entscheidung. „Masern sind eine ernstzunehmende und vor allem hochansteckende Krankheit. Deswegen ist es gut, dass die Masern-Impfpflicht Bestand hat. Das ist im Interesse aller Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen und auch der Beschäftigten dort“, so Emami. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hatte sich bereits im Frühjahr 2019 zustimmend zur Masern-Impfplicht in Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen geäußert. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Impfpflicht ebenfalls.

„Wir fühlen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in unserer Entscheidung aus dem Jahr 2019 bestätigt“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg. Nach Daten des Robert Koch-Instituts haben in Deutschland 75,6 Prozent der Kinder im Alter von 24 Monaten eine zweifache Impfung gegen Masern. Hamburg liegt mit einer Impfquote von über 80 Prozent auf dem zweiten Platz aller Bundesländer. Bis zur Einschulung werden die Impfungen oft nachgeholt – 92,7 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Deutschland sind doppelt gegen Masern geimpft. Um ein Zirkulieren des Masern-Virus und Ausbrüche zu vermeiden, müssten 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sein. Dieser Prozentsatz wird bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt seit 1. August 2022 ebenfalls eine allgemeine Masern-Impfplicht.

Politischer Sommerabend der Heilberufekammern: „Besitzverhältnisse klar machen“

Hamburg, 17. August 2022. Der Einfluss von Finanzinvestoren auf das Gesundheitswesen stand im Zentrum des ersten gemeinsamen politischen Sommerabends der Hamburger Heilberufekammern. Apothekerkammer, Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer, Tierärztekammer und Zahnärztekammer hatten dazu in den Anglo-German Club geladen. Rund 100 Gäste aus Politik, Medien und Gesundheitswesen tauschten sich darüber aus, welchen Einfluss Investoren auf die ärztliche Behandlung und die Apotheken nehmen. Unter den Gästen waren auch Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

Tschentscher dankte den Vertreterinnen und Vertretern der Kammern für ihre Arbeit und ihr Engagement für die von ihnen vertretenen Berufe. Gerade in der Corona-Pandemie waren die Heilberufe extrem gefordert und hatten große zusätzliche Anforderungen zu bewältigen. Er begrüßte den ersten Kammer-übergreifenden Austausch: „Sie sind eine starke Stimme für unser Gesundheitswesen und für die Patientinnen und Patienten.“ Hamburg hatte zuletzt auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni das Bundesgesundheitsministerium dazu aufgefordert, Regelungen zu treffen, um die Aktivitäten von Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen im Gesundheitswesen zu begrenzen.

Für die fünf Heilberufekammern übernahm Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, das Wort. Er zeigte auf, welche Folgen und Probleme für die Patientinnen und Patienten durch die steigende Übernahme von Praxen durch Finanzinvestoren entstehen können. Im pharmazeutischen Bereich nähmen die Investoren neben der Übernahme von Versandapotheken durch Verträge für Vermietung und Marketing Einfluss auf Vor-Ort-Apotheken.

„Wir nehmen in den vergangenen zwei bis drei Jahren wahr, dass Arztpraxen vermehrt von Investoren aufgekauft werden. Bei den Zahnarztpraxen ist inzwischen schon über ein Viertel aller MVZ in der Hand solcher Gesellschaften. In den anderen Heilberufen ist die Entwicklung nach unserem Eindruck vergleichbar. Wir begrüßen die vom Ersten Bürgermeister erwähnte Forderung der Landesgesundheitsminister an den Bund, wegen der möglichen Gefährdung des Patientenwohls umgehend gesetzgeberische Schritte zur Einschränkung der Gründungsbefugnis zu unternehmen. Zudem sollten die Besitzverhältnisse deutlich gemacht werden“, sagte Emami. Denn es mache für Patientinnen und Patienten genauso wie für die dort angestellten Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker einen Unterschied, ob die Praxis oder Apotheke von einem Unternehmen mit maximalen Gewinnerwartungen oder wie bisher von einem Mitglied der Heilberufekammern geführt werde. „Zumindest darüber sollte Transparenz herrschen, zum Beispiel, indem auf dem Praxisschild zwingend anzugeben ist, wer der eigentliche Eigentümer ist“, so Emami.


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Veranstaltungen

12. Tagung Bundesverband psychoanalytische Paar-und Familientherapie (16. bis 18.06.2023)

Der Bundesverband Psychoanalytische Paar- und Familientherapie e.V. (BvPPF)  lädt zur 12. Tagung nach Hamburg ein. Thema: "Vom Weitergeben: Transgenerationales in der psychoanalytischen Paar- und Familientherapie". Workshops umranden das Thema praxisnah.

Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referenten und den Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte dem Flyer oder der Webseite.






Ärztliches Engagement - Aufrufe, Umfragen etc.

Online Befragung von Hausärztinnen und Hausärzten zum Thema Diabetesprävention und Gesundheitsförderung in der hausärztlichen Versorgung

Im Rahmen des BMG-geförderten Forschungsprojekts Prev*Diab - Diabetesprävention und Gesundheitsförderung führt das  Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Charité Berlin derzeit eine deutschlandweite Befragung von Hausärztinnen und Hausärzten zum Thema Diabetesprävention und Gesundheitsförderung in der hausärztlichen Versorgung durch.

Link zur Umfrage:  https://redcap.charite.de/survey/surveys/?s=79X9NJTRF49AM8LE

Ärztin/Arzt für Quarantänestandort in Hamburg-Schnelsen gesucht

Das städtische Sozialunternehmen Fördern & Wohnen sucht zur Sicherstellung der medizinischen Betreuung an seinem Covid-19-Quarantänestandort in Hamburg-Schnelsen sowie für weitere medizinische Einsätze an anderen Standorten Ärztinnen und Ärzte zur freiberuflichen Mitarbeit. Bewerben können sich Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, auch ohne Facharzttitel bei ausreichender Erfahrung. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt über einen Honorarvertrag. Die Vergütung orientiert sich an den aktuellen Honorarsätzen. Sie wird nach Facharztstatus und Erfahrung angepasst.

Das Aufgabenspektrum am aktuellen Covid-19-Quarantänestandort umfasst die Ersteinschätzung von Beschwerden sowie deren Behandlung oder die Weiterleitung in die passende Struktur. Vorgesehen ist ein Stundenumfang von bis zu 6 Stunden pro Woche, möglich ist auch eine geringere Stundenzahl. Eine freie Einteilung der Stunden über die Woche (z. B. zweimal 2 bis 3 Stunden) ist möglich.

In der Quarantäne-Unterkunft ist neben Mitarbeitenden von Fördern & Wohnen auch ein DRK-Team tätig. Der Standort ist aufgeteilt in zwei Bereiche (Covid-19-Infizierte und Kontaktpersonen). Behandelt werden Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtungen von Fördern & Wohnen, zumeist Geflüchtete und Obdachlose. Jeder Bereich verfügt über ein für die Behandlung reserviertes Zimmer, eine Ausstattung zur Basisdiagnostik ist vorhanden.

Fördern & Wohnen freut sich über Ihr Interesse, für Bewerbungen und Rückfragen steht Ihnen Nils Arnold unter E-Mail: nils.arnold@foerdernundwohnen.de zur Verfügung.

Pilotpraxen gesucht - Professionelles Dolmetschen in der ambulanten somatischen Versorgung

ArztMobil sucht Ärztinnen und Ärzte
Das ArztMobil Hamburg bietet Obdach- und wohnungslosen Menschen, die durch das soziale Netz nicht aufgefangen werden, mobile medizinische Hilfe. Alle Beteiligten arbeiten ehrenamtlich, die Arbeit wird aus Spenden finanziert. Das Behandlungsspektrum reicht dabei von üblichen internistischen Krankheitsbildern wie Hypertonie oder Diabetes über die Versorgung akuter und chronischer Wunden bis zur Opiatsubstitution. In den Wintermonaten nimmt die Herausforderung der Versorgung zu: Kälte, Feuchtigkeit und die damit verbundenen Infekte und Problematiken setzen den Menschen auf der Straße zu. Fachwissen und Empathie können diese Menschen davor schützen, schwer zu erkranken oder gar auf den Straßen zu sterben.

Das ArztMobil Hamburg sucht daher Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal (Krankenschwestern/-pfleger, MFA, RTA etc.), um ein engagiertes Team zu bereichern. Interessierte Helferinnen und Helfer melden sich bitte per E-Mail: info@arztmobilhamburg.org oder telefonisch unter 0173/989 72 08. Nähere Informationen unter www.arztmobilhamburg.org.

Praxis ohne Grenzen sucht noch Fachärzte

Die „Praxis ohne Grenzen“ für Menschen ohne Krankenversicherung ist auf sieben Fachdisziplinen erweitert worden. Es werden noch Ärzte und Medizinische Fachangestellte gesucht, die ehrenamtlich ein- bis zweimal pro Monat mitarbeiten möchten: Gynäkologen, Zahnmedizinische Fachangestellte, ärztliches Pflegepersonal, Hautärzte, Kinderärzte und besonders Augenärzte.

Tel: 040 694 55 910
Fax: 040 694 55 911
Informationen erhalten Sie über E-Mail: info@praxisohnegrenzen-hh.de und unter www.praxisohnegrenzen-hh.de.

Ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte für Diakonie-Praxis gesucht

Die Praxis AnDOCken der Diakonie sucht dringend Verstärkung durch ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte mit Fachrichtung Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Auch Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Vertretungsdienste übernehmen wollen, sind willkommen. Über den Umfang des Engagements entscheiden Sie selbst, mindestens ein Einsatz im Monat wäre aber wünschenswert.
Durch die Corona-Pandemie steht die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung aktuell vor großen Herausforderungen. Die Diakonie setzt alles daran, ihr komplett spendenfinanziertes Angebot aufrecht erhalten zu können.

Haben Sie Lust, die Praxis AnDOCken zu unterstützen? Dann melden Sie sich bei der Diakonie-Stiftung MitMenschlichkeit unter der Telefonnummer 040 30620-261 oder per E-Mail an: stiftung@diakonie-hamburg.de.

Weitere Informationen zur Praxis: www.diakonie-hamburg.de/AnDOCken-Aerztliche-und-Soziale-Praxis-fuer-Menschen-ohne-Papiere




Fachsprachenprüfung in der Ärztekammer Hamburg
Seit Oktober 2015 führt die Ärztekammer Hamburg im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)* im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens sog. „Fachsprachenprüfungen“ durch. Weitere Informationen zum Verfahren

*BGV bis 30.06.2020; ab 01.07.2020 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Fortbildungspunktekonto
Schnell, sicher, bequem: Fortbildungspunktekonto jetzt online verwalten. Mehr Informationen finden Sie im Hamburger Ärzteblatt 05/15 und auf der Service-Seite der Fortbildungsakademie.

Aus der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz  (BGV) wurde zum 30. Juni 2020 aufgelöst. Seit dem 1. Juli 2020 wurde u.a. das Amt für Gesundheit in die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration integriert, die damit zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) wurde.
Mehr Infos dazu auf www.hamburg.de/sozialbehoerde

Corona (SARS-CoV-2)

Hier finden Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten und Patientinnen Informationen, Hinweise und Empfehlungen Informationen.


Aus der Bundesärztekammer


Aus dem Robert Koch-Institut

  • Journal of Health Monitoring: Eine Online-Zeitschrift, die vom Robert Koch-Institut herausgegeben wird. Dieses Format der Gesundheitsberichterstattung greift wichtige Public-Health-Themen auf. www.rki.de
  • Ab dem 1. Mai 2016 gültig: Die IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung
    Zur Umsetzung und den Gründen der neuen Meldepflichten gibt es eine Übersicht unter www.rki.de.

Aus dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie zahlreiche Auskünfte und Hinweise zu Themen wie Risikoinformationen für Arzneimittel und Medizinprodukte, Lieferengpässe für Humanarzneimittel sowie Hinweise zu Gesetzen und Verordnungen.
Das BfArM ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Unter dem Link www.bfarm.de/Coronavirus/ finden Sie Informationen zum Coronavirus im Zusammenhang mit den regulatorischen Aufgabenstellungen des BfArM.

19.10.2021: Gefahr von Blutvergiftungen durch bakterielle Kontamination von Ultraschallgelen und -lotionen des Herstellers Eco-Med Pharmaceuticals


Weitere Angebote

Nordkirche bietet kostenlose Seelsorge-Hotline
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) bietet eine kostenlose Seelsorge-Hotline für alle Menschen an, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden. Unter der Nummer 0800 4540106 sind bis auf Weiteres täglich von 14 bis 18 Uhr ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger der Nordkirche erreichbar. Menschen, die beispielsweise unter emotionalen und psychischen Belastungen oder sozialer Isolation leiden, sowie kranke und alte Menschen, die seelsorgerliche Begleitung brauchen, können sich an die Seelsorgerinnen und Seelsorger wenden.

Ärzte ohne Grenzen - Live Webinare

Die Termine entnehmen Sie bitte der unten genannten Webseite.

Interessieren sich für die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen? Vielleicht wollen Sie sogar selbst in einem Projekt mitarbeiten?

Bei Online-Veranstaltungen für diverse Berufsgruppen werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ihren Projekterfahrungen im Ausland berichten und über die Möglichkeiten zur Mitarbeit informieren.
Anschließend werden die Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beantwortet. Ärzte ohne Grenzen lädt sowohl ausgebildetes Personal, als auch Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden und sich über zukünftig in Frage kommende Arbeitsmöglichkeiten informieren möchten, ein.
Alle Interessierten können sehr gerne am Webinar teilnehmen.

Die Termine zu den Veranstaltungen der Berufsgruppen sowie die Links zu den jeweiligen Anmeldungen  finden Sie unter www.aerzte-ohne-grenzen.de.