Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler

Die Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg bietet Patienten und Patientinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie medizinischen Einrichtungen im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung an. Allen Beteiligten wird ein objektives, kompetentes und an den aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientiertes Verfahren ermöglicht. Durch unser großes und erfahrenes Team von ehrenamtlich tätigen Ärzten und Ärztinnen und ehemaligen Vorsitzenden Richtern wird der eingereichte Sachverhalt geprüft und im Regelfall unter Einholung eines externen und fachgebietsgleichen Gutachtens bewertet. Ziel der Kommission ist es, eine neutrale, unabhängige und für den Patienten kostenlose medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. 

Verfahrensvoraussetzungen

• Die Behandlung fand - zumindest anteilig - in Hamburg statt.
• Durch die Behandlung ist ein Gesundheitsschaden eingetreten.
• Die Behandlung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.
• Es läuft kein Ermittlungsverfahren bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, kein zivil- oder strafrechtliches Gerichtsverfahren.
• Der Rechtsstreit wurde nicht bereits rechtskräftig entschieden oder durch einen Vergleich erledigt.
• Das beantragte Verfahren kommt nur zustande, sofern alle Beteiligten diesem schriftlich zustimmen.

Allgemeine Informationen und Verfahrensablauf

Folgende Inhalte gehören nicht zu den Aufgaben der Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg:

• Erteilung medizinischer Auskünfte
• Erstellung unabhängiger Zweitmeinungen
• privatärztliche Rechnungsprüfungen
• Rechtsberatung
• Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Rechtsansprüche
• Berufsrechtliche Prüfungen
• Überprüfung von vermuteten zahnärztlichen Behandlungsfehlern

Verfahrensablauf:

1. Sofern Sie einen möglichen Behandlungsfehler -der zumindest teilweise in Hamburg stattgefunden hat- durch die Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg untersuchen lassen möchten, bitten wir Sie um Zuleitung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars.

2. Die Kommission kontaktiert nun unter Verwendung Ihrer Sachverhaltsdarstellung die Antragsgegenseite und erfragt schriftlich deren Teilnahmebereitschaft.

Die gesamte Verfahrenskommunikation erfolgt – in der Regel – online über das Kommissionsportal folioNet.
Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Die fortlaufende Verfahrenskommunikation und Akteneinsicht erfolgen ausschließlich über das von der Ärztekammer Hamburg betriebene Internetportal folioNet.
Nur in begründeten Einzelfällen erfolgt die antragsbezogene Kommunikation postalisch.

Sofern die Antragsgegenseite (betroffene Ärztin oder betroffener Arzt, betroffene Praxis/Einrichtung) der Geschäftsstelle die Zusage zur Durchführung des Verfahrens erteilt, wird das Schlichtungsverfahren eröffnet. Sollte die Gegenseite die Zustimmung jedoch verweigern, wird das freiwillige Verfahren seitens der Geschäftsstelle eingestellt.

3. Die Geschäftsstelle der Begutachtungskommission fordert nun die vollständigen Behandlungsunterlagen (inkl. relevanter Vor- und Nachbehandlungen) nebst Bildgebung an. Die Antragsgegenseite erhält zudem die Möglichkeit zu den Behandlungsfehlervorwürfen Stellung zu nehmen.

4. Nachdem alle Behandlungsunterlagen vollständig vorliegen, wählen die Kommissionsmitglieder fachlich geeignete externe Gutachter aus und erarbeiten einen entsprechenden Gutachtenauftrag (Fragenkatalog).

Sie können daraufhin zu den erarbeiteten Fragestellungen und zu den Sachverständigen binnen 4 Wochen Stellung nehmen.

In Einzelfällen begutachten die Mitglieder unserer Kommission (ein unabhängiger Facharzt sowie ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht mit langjähriger Erfahrung im Arzthaftungsrecht) den vorgetragenen Behandlungsfehlervorwurf intern – d.h. ohne Einholung eines externen Gutachtens.

5. Sofern eine externe Begutachtung erfolgen soll (Regelfall): Der Gutachter erhält alle bei der Kommission eingegangenen Unterlagen, Stellungnahmen und die angeforderten Behandlungsdokumentationen nebst Bildgebung. Der abgestimmte Fragenkatalog (siehe Ablaufpunkt 4) bildet die Grundlage des Gutachtenauftrags.

6. Sobald der Kommission das beauftragte Gutachten vorliegt, wird es allen Beteiligten umgehend zur Verfügung gestellt. Sie erhalten nun die Gelegenheit binnen vier Wochen Stellung zu nehmen.

7. Nach Beendigung der medizinischen Prüfung erfolgt die rechtliche Bewertung. Im Anschluss erhalten Sie die abschließende Entscheidung der Kommission. Dieser können Sie entnehmen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt erscheinen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Antragsstellung

1. Elektronische Antragstellung
Sofern Sie über die technischen Voraussetzungen verfügen, ersuchen wir Sie, den Antrag wie hier beschrieben digital einzureichen.

Sie erreichen unser Kommissionsportal unter dem Link: folionet.aerztekammer-hamburg.de/app/

2. Postalische Antragseinreichung
Neben der Antragstellung über das Kommissionsportal haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schlichtungsantrag postalisch einzureichen.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an folgende Adresse:

Ärztekammer Hamburg
-Begutachtungskommission-
Weidestr. 122 b
22083 Hamburg

Auch in diesem Fall werden wir die Unterlagen in das Onlineportal einpflegen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Dort können die Mitglieder und Mitarbeiter:innen der Begutachtungskommission, die mit der Bearbeitung Ihres Antrags betraut sind, die anderen Verfahrensbeteiligten Ihre Unterlagen einsehen (z.B. Ärz:tinnen, Krankenhäuser sowie ggf. deren rechtliche Vertreter:innen und Haftpflichtversicherer sowie ggf. Gutachter:innen, die mit der Begutachtung Ihres Vorgangs beauftragt werden).

Da die gesamte Verfahrenskommunikation grundsätzlich über das Kommissionsportal „folionet“ erfolgt, bitten wir im Schlichtungsantrag um Angabe einer E-Mailadresse sowie einer Mobilfunknummer. Die Geschäftsstelle sendet Ihnen nach Eingang Ihrer postalischen Antragseinreichungen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihren elektronischen Posteingang. Nur in begründeten Einzelfällen erfolgt die weitere Kommunikation auf dem Postweg.

Verfahrensdauer und Verjährungshemmung

In der Regel werden ein oder auch mehrere externe Sachverständigengutachten eingeholt. Daher kann die Verfahrensdauer zwischen 1 bis 2 Jahren betragen. Ihnen entstehen durch die Verfahrensdauer des Begutachtungsverfahrens keine rechtlichen Nachteile.

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Durch einen (vollständigen) Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung grundsätzlich gehemmt (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und tritt frühestens sechs Monate nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens ein.

Kosten

Patienten oder deren verfahrensbevollmächtigte Vertreter nutzen den Service der Begutachtungskommission gebührenfrei. Antragstellende tragen lediglich ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters. Die Vertretung durch einen Rechtsbeistand ist möglich, aber kein zwingendes Erfordernis.

Satzung und Kostenordnung
Informationen zum Datenschutz

In den nachfolgenden Datenschutzinformationen finden Sie weiterführende Informationen der Kommission, nähere Informationen zur Datenspeicherung, Ihren Rechten, sowie die Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzinformationen

Hamburger Ärzteblatt

Lesen Sie hier die Artikel:
"Bilanz nach der Aufbauphase" - Hamburger Ärzteblatt 11/2022
"Schlichtungsverfahren · Vorwurf Behandlungsfehler" - Hamburger Ärzteblatt 12/2021

Kontakt

Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler
Geschäftsstelle  
Susanne Tessmer, Katharina Kersten, Irina Rostosky 040 202299-190
Telefonische Sprechzeiten
Mo + Do 09:00 - 12:00, Mi 09:00 - 15:00 Uhr
 
Schriftliche Erstkontakte bitte an: gk@aekhh.de  
Grundsätzlich erfolgt die antragsbezogene Kommunikation über unser Kommissionsportal folioNet. Sofern Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, informieren wir Sie postalisch über den jeweiligen Verfahrensstand. Fax: -400

Informationen für Ärzte und Behandlungseinrichtungen:

Zur Übermittlung Ihrer ärztlichen Behandlungsdokumentationen erbitten wir die Nutzung unseres digitalen Briefkastens