Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler

Die Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg bietet Patienten und Patientinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie medizinischen Einrichtungen im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung an. Allen Beteiligten wird ein objektives, kompetentes und an den aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientiertes Verfahren ermöglicht. Durch unser großes und erfahrenes Team von ehrenamtlich tätigen Ärzten und Ärztinnen und ehemaligen Vorsitzenden Richtern wird der eingereichte Sachverhalt geprüft und im Regelfall unter Einholung eines externen und fachgebietsgleichen Gutachtens bewertet. Ziel der Kommission ist es, eine neutrale, unabhängige und für den Patienten kostenlose medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. 

Wie kann ich einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren einreichen?

Um ein Schlichtungsverfahren zu beantragen, laden Sie das ausgefüllte und unterschriebene  Antragsformular bitte im Kommissionsportal (folionet.aerztekammer-hamburg.de/app/)  hoch. Nähere Informationen zum Portal finden Sie in unserem folionet-Handbuch. Sofern es Ihnen technisch nicht möglich ist, das unterschriebene Formular einzuscannen und hochzuladen, ist alternativ der postalische Versand möglich.

Das Antragsformular bildet die Grundlage des Schlichtungsverfahrens. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit für sorgfältige und genaue Angaben.

Um Nachforderungen zu vermeiden, bitten wir Sie um möglichst vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen. Dazu gehört das Ausfüllen der Schweigepflichtentbindungserklärung und, sofern vorhanden, die Einreichung bereits vorliegender Gutachten (MDK-Gutachten, Rentengutachten, o.ä.). Sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, ist die Einreichung einer anwaltlichen Bevollmächtigung notwendig.

Bei Rückfragen zur Antragseinreichung wenden Sie sich gerne an uns.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren bei der Gutachterkommission ist freiwillig, daher wird zunächst die Zustimmung aller Beteiligten eingeholt. Sobald diese vorliegt, erfolgt die Anforderung der Behandlungsunterlagen durch die Kommission. Ggf. werden weitere Informationen von den Verfahrensbeteiligten oder den Vor- und Nachbehandelnden Ärzten eingeholt.

Nach Einholung der Behandlungsunterlagen arbeiten sich die Mitglieder unserer Kommission (ein unabhängiger Facharzt sowie ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht mit langjähriger Erfahrung im Arzthaftungsrecht) in die Akte ein und erarbeiten einen Fragenkatalog.

In der Regel wird die Kommission für die Beantwortung des Fragenkatalogs ein externes Gutachten durch einen Facharzt beauftragen. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, sich sowohl zu den Gutachtern als auch zum Gutachtenauftrag zu äußern. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses den Verfahrensbeteiligten vorgelegt und es besteht erneut die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Nach der medizinischen Prüfung des Gutachtens und ggf. eingegangener Stellungnahmen erfolgt die rechtliche Beurteilung in Form der abschließenden Bewertung. Die Kommission stellt in der Bewertung fest, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Etwaige Verhandlungen zwischen den Verfahrensbeteiligten finden unabhängig von der Gutachterkommission statt. Bitte wenden Sie sich hierfür nach Ende des Verfahrens an die Antragsgegenseite.

Ist das Verfahren für mich kostenfrei?

Das Verfahren ist für Antragsteller kostenfrei. Lediglich Portokosten oder Bearbeitungsgebühren zu Behandlungsunterlagen, die Sie eigenständig angefordert haben, können nicht übernommen werden. Ebenso wenig können die Kosten für einen Rechtsbeistand oder Reisekosten im Rahmen einer eventuell notwendigen persönlichen Begutachtung erstattet werden.

Die Verfahrensgegenseite hat abgesagt oder sich nicht zurückgemeldet. Wie geht es weiter?

Zwar hat die Schlichtungsstelle eine hohe positive Rückmeldungsquote, Absagen sind jedoch nicht auszuschließen. Die Antragsgegenseite ist weder zu einer Teilnahme am Schlichtungsverfahren noch zu einer Rückmeldung hierzu verpflichtet. Das Verfahren ist hiermit beendet, da das außergerichtliche Schlichtungsverfahren der Ärztekammer Hamburg auf Freiwilligkeit beruht.

Sie können unabhängig von der Kommission durch einen Rechtsbeistand oder ggf. durch die öffentliche Rechtsauskunft weitere rechtliche Schritte überprüfen lassen.

Welche Voraussetzungen müssen für das Zustandekommen eines Verfahrens erfüllt sein?

Gern können Sie Ihren Antrag hier einreichen,

• sofern die Behandlung, nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
• mindestens ein Antragsgegner in Hamburg als Facharzt tätig ist
• durch den vermeintlichen Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden entstanden ist
• kein Ermittlungsverfahren bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder ein zivil- oder strafrechtliches Gerichtsverfahren läuft
• der Rechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden wurde oder durch einen Vergleich erledigt ist

Das Verfahren kommt zudem nur zustande, sofern alle Beteiligten dem Verfahren schriftlich zustimmen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Verfahrensdauer beläuft sich auf circa ein Jahr, kann jedoch variieren. In einigen Fällen ist die Bearbeitungszeit  kürzer, in Ausnahmefällen deutlich länger. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. In aller Regel ist die Verfahrensdauer jedoch deutlich kürzer als ein Gerichtsverfahren.

Durch einen (vollständigen) Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung grundsätzlich gehemmt (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und tritt frühestens sechs Monate nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens ein.

Satzung und Kostenordnung
Informationen zum Datenschutz

In den nachfolgenden Datenschutzinformationen finden Sie weiterführende Informationen der Kommission, nähere Informationen zur Datenspeicherung, Ihren Rechten, sowie die Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzinformationen

Hamburger Ärzteblatt

Lesen Sie hier die Artikel:
"Bilanz nach der Aufbauphase" - Hamburger Ärzteblatt 11/2022
"Schlichtungsverfahren · Vorwurf Behandlungsfehler" - Hamburger Ärzteblatt 12/2021

Kontakt

Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler
Die Geschäftsstelle ist allgemein erreichbar unter: 040 202299-190
Schriftliche Erstkontakte bitte an: gk@aekhh.de Fax: -400
Susanne Tessmer, Katharina Kersten, Irina Rostosky  
Grundsätzlich erfolgt die antragsbezogene Kommunikation über unser Kommissionsportal folioNet. Sofern Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, informieren wir Sie postalisch über den jeweiligen Verfahrensstand.  

Informationen für Ärzte und Behandlungseinrichtungen:

Zur Übermittlung Ihrer ärztlichen Behandlungsdokumentationen erbitten wir die Nutzung unseres digitalen Briefkastens