Formulare
Informationen für Ausbilder
Antrag auf Eintragung
Berufsausbildungsvertrag für Medizinische Fachangestellte
Formblatt Ausbildungsplan
Anmeldung einer/eines Auszubildenden in der Berufsschule zum 1. August 2024
Für minderjährige Auszubildende ist zudem eine Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung einzureichen.
In der Ausbildungsverordnung sind die Ausbildungsziele und Inhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe festgelegt. Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur Med. Fachangestellten / zur Arzthelferin vom 26. April 2006 regelt die inhaltliche und zeitliche praxisbezogene Ausbildung.
Bestandteile der Ausbildungsverordnung sind:
1. Die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
2. Ausbildungsdauer
3. Ausbildungsberufsbild
4. Ausbildungsrahmenplan
5. Prüfungsanforderungen
Die Ausbildungsverordnung legt verbindlich die Mindestinhalte der beruflichen Ausbildung fest.
Nach § 11 Abs. 1. Ziff. 1 des Berufsbildungsgesetzes ist der individuelle Ausbildungsplan, der vom ausbildenden Arzt unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildende zu erstellen ist (§ 14 Berufsausbildungsverordnung), Bestandteil des Ausbildungsvertrages und damit für den Ablauf und Inhalt der Ausbildung durch den ausbildenden Arzt und seine Mitarbeiter, die er bei dieser Ausbildung unter seiner Aufsicht und Verantwortung heranzieht, verbindlich.
Der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Ausbildungsverordnung) ist Basis für die Erstellung des praxisspezifischen, individuellen Ausbildungsplans. Er ist mit dem Lehrplan für die Fachklassen an der Berufsschule und den Inhalten der Zwischen- und Abschlussprüfung zeitlich abgestimmt.
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 BBiG finden Sie in dem Formular "Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung". -> Siehe "Informationen für Auszubildende".
Informationen für Auszubildende
Der Ausbildungsnachweis dient der Information und Kontrolle aller an der Ausbildung Beteiligten. Er muss zur Abschlussprüfung bei der Ärztekammer vorgelegt werden und kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung sein. Der Ausbildungsnachweis ist von den Auszubildenden während der Ausbildungszeit zu führen. Er soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der praxisbezogenen Ausbildung wiedergeben und den Ausbilder bzw. die Ausbildende über den Ausbildungsstand informieren. Die Berichte müssen dem Ausbildenden regelmäßig zur Kontrolle und Unterschrift vorgelegt werden.
Ausbildungsnachweis Teil 1 (Ausbildungsrahmenplan, Verordnung, zeitliche Gliederung)
Arbeitsverträge für ausgebildete MFA
Arbeitsvertrag - entsprechend des neuen Nachweisgesetzes (gültig ab dem 01.08.2022)