Formulare

Informationen für Ausbilder

Einzureichende Unterlagen zur Anmeldung von Auszubildenden
Ausbildungsverordnung

In der Ausbildungsverordnung sind die Ausbildungsziele und Inhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe festgelegt. Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur Med. Fachangestellten / zur Arzthelferin vom 26. April 2006 regelt die inhaltliche und zeitliche praxisbezogene Ausbildung.

Bestandteile der Ausbildungsverordnung sind:

1. Die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
2. Ausbildungsdauer
3. Ausbildungsberufsbild
4. Ausbildungsrahmenplan
5. Prüfungsanforderungen

Die Ausbildungsverordnung legt verbindlich die Mindestinhalte der beruflichen Ausbildung fest.

Ausbildungsverordnung

Prüfungsordnung
Ausbildungsrahmenplan

Nach § 11 Abs. 1. Ziff. 1 des Berufsbildungsgesetzes ist der individuelle Ausbildungsplan, der vom ausbildenden Arzt unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildende zu erstellen ist (§ 14 Berufsausbildungsverordnung), Bestandteil des Ausbildungsvertrages und damit für den Ablauf und Inhalt der Ausbildung durch den ausbildenden Arzt und seine Mitarbeiter, die er bei dieser Ausbildung unter seiner Aufsicht und Verantwortung heranzieht, verbindlich.

Der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Ausbildungsverordnung) ist Basis für die Erstellung des praxisspezifischen, individuellen Ausbildungsplans. Er ist mit dem Lehrplan für die Fachklassen an der Berufsschule und den Inhalten der Zwischen- und Abschlussprüfung zeitlich abgestimmt.

Ausbildungsrahmenplan

Schweigepflichterklärung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 BBiG)

Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 BBiG finden Sie in dem Formular "Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung". -> Siehe "Informationen für Auszubildende".

Entstehende Kosten während der Ausbildungszeit
Vermerk über Schulzeiten für Medizinische Fachangestellte
Weiterführende Informationen

Informationen für Auszubildende

Ausbildungsnachweis Teil 1

Der Ausbildungsnachweis dient der Information und Kontrolle aller an der Ausbildung Beteiligten. Er muss zur Abschlussprüfung bei der Ärztekammer vorgelegt werden und kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung sein. Der Ausbildungsnachweis ist von den Auszubildenden während der Ausbildungszeit zu führen. Er soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der praxisbezogenen Ausbildung wiedergeben und den Ausbilder bzw. die Ausbildende über den Ausbildungsstand informieren. Die Berichte müssen dem Ausbildenden regelmäßig zur Kontrolle und Unterschrift vorgelegt werden.

Ausbildungsnachweis Teil 1 (Ausbildungsrahmenplan, Verordnung, zeitliche Gliederung)

Ausbildungsnachweis Teil 2
Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
Prüfungsordnung
Weiterführende Informationen
Richtlinien zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Abkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit

Arbeitsverträge für ausgebildete MFA

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag - entsprechend des neuen Nachweisgesetzes (gültig ab dem 01.08.2022)