Weiterbildung für das Gebiet Allgemeinmedizin
Weiterbildungsordnung für das Gebiet Allgemeinmedizin
Auszug aus der Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin (WBO 2005)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin (WBO 2020)
Alle Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung finden Sie im Paragraphenteil der WBO 2020 (§ 2a Abs. 7).
Kursangebote
Kursangebote für Ärztinnen und Ärzte in der fünfjährigen Weiterbildung zur/m Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin gibt es regelmäßig in der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg.
Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Hamburg (KWHH)
Um das hohe Niveau der hausärztlichen Versorgung in Hamburg auch langfristig zu sichern, hat das Institut und die Poliklinik für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) gemeinsam mit der Ärztekammer Hamburg (ÄKHH) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Hamburg (KWHH) gegründet. Durch das Kompetenzzentrum sollen die Qualität und die Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in Hamburg durch Seminare, Mentoring- und Train-the-Trainer-Programme gesteigert werden. Zugleich soll mit dem Weiterbildungsangebot einem Mangel an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern entgegengewirkt werden.
Weitere Informationen lesen Sie bitte die gemeinsame Pressemeldung des UKE, der Ärztekammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sowie der folgenden Seite.
Prüfungen
Wann kann die Anmeldung zur Prüfung erfolgen?
Die Anmeldung kann 3 Monate vor Ablauf der Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Handelt es sich bei den Prüfungen um Einzel- oder Gruppenprüfungen?
Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt.
Informationen zur Förderung
Die Förderung während der Weiterbildung im ambulanten Bereich beträgt € 5.400 (je hälftig KV und Krankenkassen) pro Monat. Das von den weiterbildenden Praxen für geförderte Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu zahlende Mindestbruttogehalt beträgt € 5990,30. Die Abwicklung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Die Förderung ist vor Beginn der Weiterbildung dort zu beantragen.
Die Fördermittel werden dann ausgezahlt, wenn der Umfang der noch abzuleistenden Weiterbildung feststeht. Sie benötigen hierfür eine formale Zeitenbestätigung der Koordinierungsstelle. Den Antrag finden Sie hier.
Die Vergütung während der stationären Weiterbildung erfolgt nach dem Tarifvertrag des anstellenden Krankenhauses. Im Krankenhaus werden Stellen in der Inneren Medizin, die mit einem Arzt/Ärztin in der Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“ besetzt sind, monatlich mit € 1.530 gefördert. Stellen in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, die mit einem Arzt/Ärztin in Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“ besetzt werden, werden mit € 2.640 gefördert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung der KBV, DKG und des GKV-Spitzenverbandes.
Den Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis finden Sie hier.