Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg ist gemäß § 9 Abs. 1 des Hamburgischen Kammergesetzes für Heilberufe eine unselbständige Einrichtung der Ärztekammer Hamburg.
Die Kommission besteht aus 15 Mitgliedern, darunter sind acht Ärzte, davon derzeit vier aus dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, ein Medizintechniker, zwei Juristen mit Befähigung zum Richteramt, zwei Pflegekräfte, ein Geistes- bzw. Sozialwissenschaftler sowie eine Person als Vertretung der Bevölkerung. Vorsitzender der Kommission ist ein Arzt.
Pro Jahr werden in der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg ca. 3.000 Neu- und Änderungsanträge bearbeitet. Die Kommission erhebt für ihre Tätigkeiten von den Antragstellern Gebühren nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg und ist beim Bundesamt für Strahlenschutz gemäß §36 StrlSchG in Verbindung mit §205 Absatz 4 StrlSchG registriert.
Aktuelles
Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg unterrichtet über neue relevante Empfehlungen und Hinweise.
Mitglieder
Die Mitglieder der Ethik-Kommission werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Eine Liste der derzeitigen Mitglieder finden Sie hier.
AMG-Studien
Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg bewertet klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Diese Bewertung hat das Ziel sicherzustellen, dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen geschützt werden.
MPDG-Studien
Die Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg bewertet klinische Prüfungen mit Medizinprodukten nach der Medical Device Regulation in Verbindung mit dem Medizinproduktedurchführungsgesetz (MDR/MPDG). Diese Bewertung hat das Ziel, sicherzustellen, dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen geschützt werden.
Sonstige Studien
Bei Forschungsvorhaben, welche nicht den Bestimmungen des AMG sowie der MDR/MPDG unterliegen, hat die Ethik-Kommission ebenfalls die Aufgabe, die Kammermitglieder und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich ethischer und fachrechtlicher Gesichtspunkte aller geplanten und aufgrund des geltenden Rechts sowie nach dem Stand der Wissenschaft die ihr zur Stellungnahme vorgelegten Forschungsvorhaben am Menschen zu beraten und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese ist zu begründen, wenn dem Vorhaben nicht uneingeschränkt zugestimmt wird.
Wissenschaftlicher Fall
Muss ein Antrag (nach Berufsordnung) an die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg gestellt werden oder handelt es sich um einen Wissenschaftlichen Fall? Die Ethik-Kommission hilft Ihnen dabei, diese Frage zu klären.
Gebühren & Satzung
Die Gebühren für die Befassung der Ethik-Kommission werden durch die Delegiertenversammlung festgelegt.
Sitzungstermine
Die Sitzungstermine der Ethik-Kommission finden Sie hier.
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Kontakt
Kommissarische Leitung der Geschäftsstelle |
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Telefonische Sprechzeiten |
040 202299-240 |
Telefonische Sprechzeit Support EthikPool |
040 202299-240 |
ethik@aekhh.de | Fax: - 410 |