Recht & Tarif

Gehaltstarifvertrag MFA

Im Gehaltstarifvertrag sind die Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, die Ausbildungsvergütungen und Zuschläge für Überstunden, Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit etc. geregelt.

Gehaltstarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen (gültig ab 01.01.2021)

Gehaltstarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen (gültig ab 01.03.2024)

Hier finden Sie zudem Regelungen zum Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Manteltarifvertrag MFA

Im Manteltarifvertrag werden unter anderem Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Sonderzahlungen und andere Leistungen vereinbart.

Manteltarifvertrag mit Änderungstarifvertrag

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie alle Informationen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG).  
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie hier: Berufsbildungsgesetz

MFA: Gleichwertigkeit von Auslandsabschlüssen prüfen lassen

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) ist am 1. April 2012 ist in Kraft getreten. Danach haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation durch einen Gleichwertigkeitsbescheid bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Die Bescheinigung ist keine zwingende Voraussetzung, um den Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Deutschland ausüben zu dürfen, sie hilft jedoch dem Arbeitgeber, die Qualifikation besser einzuschätzen.
Zuständig für das Verfahren der Gleichwertigkeitsfeststellung für den Beruf der MFA sind die Landesärztekammern. Das BQFG räumt die Möglichkeit ein, diese Aufgabe auf andere zuständige Stellen zu übertragen. Die Ärztekammer Hamburg hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Aufgabe auf die Ärztekammer Westfalen-Lippe übertragen. Ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit kann jede Person beantragen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben (Nachweis ist nur erforderlich bei Nicht-EU- / EWR- / Schweizer Bürgern und Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der EU / EWR / Schweiz haben).

Antrag und Unterlagen sind an folgende Anschrift zu senden:
Ärztekammer Westfalen-Lippe, Ressort Aus- und Weiterbildung, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Verfahren stehen auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe unter
www.aekwl.de.

Darüber hinaus können sich die Antragsteller auch bei der Ärztekammer Hamburg, Abteilung Medizinische Fachangestellte, Weidestr. 122 b, 22083 Hamburg, Telefon 202299-250, beraten lassen.

Informationen zur Betriebsrente

Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen und Auszubildende haben seit April 2008 einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Dieser Beitrag wird gemäß Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom 20.01.2011 ab dem 01.07.2011 für alle Arbeitnehmerinnengruppen um zehn Euro erhöht.

Der am 01.04.2016 in Kraft getretene Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung ersetzt den Tarifvertrag vom 09.07.2013.

Um Praxisinhabern zu ermöglichen, den gesetzlichen Anspruch ihrer Beschäftigten entsprechend erfüllen zu können, wurde aus der ärztlichen Selbstverwaltung heraus die so genannte GesundheitsRente entwickelt. Dies gelang auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe, unterstützt durch die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Zahnärztekammern.

Weitere Informationen zur GesundheitsRente: MLP Finanzdienstleistungen AG, Tel.: 01803–554400, oder Deutsche Ärzteversicherung, Tel.: 01803–212271 (9 C/Min aus dem dt. Festnetz, max. 42 C/Min. aus dem Mobilfunknetz).

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung