Sterbebegleitung
Diskussion zum ärztlich assistierten Suizid
In der digitalen Veranstaltung „Ärztlich assistierter Suizid? Erfahrungen in anderen Ländern und Fallstricke der Gesetzesvorgaben in Deutschland“ hat die Ärztekammer Hamburg am 07.04.2021 die Diskussion zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) fortgesetzt.
Links und Literatur zum Thema „Ärztlich assistierter Suizid“
PM vom 05.05.2021: 124. Deutscher Ärztetag folgt Beschlussantrag aus Hamburg zum ärztlich assistierten Suizid
PM vom 13.04.2021: Delegiertenversammlung beschließt Anforderungen an neue Sterbehilfe-Regelung aus ärztlicher Sicht
PM vom 12.02.2021: Videokonferenz zur ärztlichen Suizidbeihilfe: Sterben auf Rezept?
Am 17.02.2021 fand eine digitale Veranstaltung zum Thema „Ärztliche Suizidbeihilfe? Perspektiven aus ärztlicher, rechtlicher und ethischer Sicht“ statt, in der die Diskussion zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) fortgesetzt wurde. Prof. Dr. iur. Karsten Gaede, Bucerius Law School, hat die Folgen des BVerfG-Urteils aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Prof. Dr. med. Reinhard Lindner, Professor für Theorie, Empirie und Methoden der Sozialen Therapie, Institut für Sozialwesen, Universität Kassel, informierte über Suizide in Deutschland und erläuterte, warum und wie der Suizidwunsch behandelbar ist. Die Palliativmedizinerin Dr. med. Maja Falckenberg, Schmerzambulanz Alten Eichen, erklärte insbesondere, welche Wege die Palliativmedizin geht. Und Dr. Pedram Emami referierte unter dem Titel „Berufsrecht ändern reicht nicht…“, welche Fragen seitens der Ärzteschaft diskutiert werden sollten. Die Moderation übernahm Kerstin Michaelis, michaelismedia.
Hier das Videofile der Veranstaltung am 17.02.2021.
Grundsätzliches: Die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Damit gilt schon jetzt für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Sie sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben.
Diese Regelung ist Resultat eines intensiven Diskussionsprozesses innerhalb der Ärzteschaft, die sich lange vor der jetzt geführten politischen Diskussion mit der Rolle von Ärzten bei der Sterbebegleitung auseinandergesetzt hat. Die Bundesärztekammer legte 2010 eine Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor. Auf die Regelungen zur Patientenverfügung folgte nach gründlicher Vorbereitung und in Zusammenarbeit mit Ethikern, Palliativmedizinern und Juristen 2011 eine Überarbeitung des § 16 der (Muster-)Berufsordnung. Der 114. Deutsche Ärztetag, das gewählte Parlament der Ärzte, hatte die Novelle mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Danach ist es Ärzten untersagt, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. In Verbindung mit den bundesweit geltenden Vorgaben aus § 1(2) der ärztlichen Berufsordnung gilt für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland die Verpflichtung, Sterbenden beizustehen. Suizidbeihilfe hingegen ist keine ärztliche Aufgabe.
Patientenverfügung
Die Ärztekammer Hamburg stellt ein Muster für eine Patientenverfügung zur Verfügung. Mit einer Patientenverfügung bringen Sie zum Ausdruck, welche Behandlungen Sie im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit möchten oder ablehnen. Mit Einführung der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch wird das Recht des entscheidungsfähigen Patienten anerkannt, sein Selbstbestimmungsrecht nicht nur aktuell, sondern auch durch eine in der Zukunft wirkende vorausschauende Verfügung auszuüben (§1901a BGB). Mehr ...
Künstliche Ernährung - Eine Entscheidungshilfe
Die Sozialbehörde gibt die Broschüre "Künstliche Ernährung - Eine Entscheidungshilfe" für Angehörige und Betreuer heraus. Die Broschüre informiert über die Vor- und Nachteile einer Ernährungssonde und über Möglichkeiten der unterstützenden Pflege sowie über den Prozess der Entscheidungsfindung. (Stand: April 2019)
Hier können Sie die Broschüre herunterladen:
www.hamburg.de/pflege/veroeffentlichungen/2937272/broschuere-kuenstliche-ernaehrung/
Hospizführer Hamburg
Die Sozialbehörde gibt in Kooperation mit der Landesarbeitgemeinschaft Hospiz- und Palliativarbeit Hamburg die Broschüre «Hospizführer Hamburg» heraus. Die Informationsbroschüre - Stand: September 2018 - beeinhaltet die Themen Sterben, Tod und Trauer.
Hier können Sie den Hospizführer Hamburg herunterladen:
www.hamburg.de/pflege/veroeffentlichungen/116842/hospizfuehrer/
Koordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit
Für Fachkräfte, Einrichtungen und Dienste steht die Koordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit seit 2007 als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Einrichtungen, die sich für die Versorgung am Lebensende im medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Bereich engagieren. Sie fördert die Vernetzung aller in der Hospiz- und Palliativarbeit Tätigen im ambulanten und stationären Bereich und unterstützt die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Regelversorgung.
Aktuelles/Fortbildungen zum Thema
Leitung
Dr. med. Sigrun Müller-Hagen
Tobias Graefe
Inhalte
Palliativmedizin gewinnt immer größere Bedeutung für die Versorgung von Patienten. Dabei geht es nicht mehr nur darum, für eine Symptomkontrolle und Beschwerdeerleichterung bei Patienten mit Krebserkrankungen am Ende ihres Lebens zu sorgen, sondern diese Möglichkeiten auch auf Patienten mit chronischen Erkrankungen aus anderen Fachgebieten, wie der Pneumologie, der Neurologie usw. auszudehnen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), sowie die deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) empfehlen u.a. die frühzeitige Integration der Palliativmedizin in die onkologische Therapie. Dazu zeigen Daten, dass "...Ein frühes Angebot palliativer Versorgung im weiteren Verlauf der Erkrankung zu effektiverem Einsatz von Hospiz- und Palliativstrukturen führt und so u.a. dazu beitragen kann, unnötige stationäre Aufnahmen, intensivmedizinische Maßnahmen und invasive Tumortherapien am Lebensende zu vermeiden...". Eine frühzeitige Integration der Palliativmedizin sollte auch vor einer Übertherapie am Lebensende schützen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer Aufgabe von Hoffnungen oder dem Verzichts auf zielgerichtete Therapien. Hieraus wird deutlich, dass Kenntnisse in der Palliativmedizin nicht wenigen Fachärzten vorbehalten sein sollte, sondern in vielen stationären und ambulanten Bereichen gefordert ist. Wobei der Rolle der des niedergelassenen Hausarztes in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt.
Palliativmedizin ist ein multiprofessioneller Ansatz, welchem im von der Bundesärztekammer und DGP entwickelten Curriculum Rechnung getragen wird.
Wir haben auf dieser Grundlage einen Basiskurs entwickelt, der zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin durch die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Hamburg anerkannt wird. Um vielen Kollegen die Teilnahme an diesem Kurs zu ermöglichen, haben wir eine Verkürzung auf insgesamt vier, dadurch allerdings sehr arbeitsintensive, Tage geplant.
Die kleine Kursgröße gibt genügend Freiraum für eine aktive Mitarbeit und das Erlernen von Fähigkeiten zur Kommunikation. Die Themen werden von erfahrenen Referenten praxisorientiert und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientiert vermittelt.
Inhaltliche Themenschwerpunkte sind dabei u.a.:
- Schmerztherapie,
- gastrointestinale/pulmonologische/neurologische Symptomkontrolle
- Wundbehandlung
- Gesprächsführung, Kommunikation
- spirituelle und psychosoziale Aspekte
- ethische und rechtliche Fragestellungen, Haltung zum Umgang mit Menschen am Lebensende.
Wichtig
Die Weiterbildungsordnung fordert zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin:
"12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativmedizin gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision nach Ableistung der Kurse."
Unter Berücksichtigung einer fachlichen Empfehlung der Fachbeisitzerkonferenz Palliativmedizin beschloss der Vorstand der Ärztekammer Hamburg in seiner Sitzung am 20.08.2012 die folgende Verfahrensrichtlinie:
Die geforderte 12-monatige Weiterbildung zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin kann maximal mit 3 Monaten durch den Nachweis von 120 Stunden Fallseminare ersetzt werden. 9 Monate der Weiterbildung sind an entsprechenden Weiterbildungsstätten unter Anleitung von entsprechend befugten Ärztinnen und Ärzten abzuleisten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vorstehenden Regelung um eine vom Vorstand der Ärztekammer Hamburg beschlossene Verfahrensrichtlinie handelt, die nur für Mitglieder der Ärztekammer Hamburg gilt. Ärzte der anderen Ärztekammern müssen entsprechende Regelungen bei Ihrer Ärztekammer erfragen.
Termine
jeweils von 08:00-18:00 Uhr
Freitag, 05.05. und Samstag, 06.05.2023
Freitag, 12.05. und Samstag, 13.05.2023
Nähere Informationen zu den Inhalten und den Referenten finden Sie hier.