Rechtsgrundlagen

Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme sowie die Erteilung eines Fortbildungszertifikats erfolgt nach den Vorgaben der Fortbildungsordnung für Hamburger Ärzte und Ärztinnen. Rechtsgrundlagen zur Fortbildungspflicht sowie geltende Regelungen zur Anerkennung ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen sind für die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg bindend. Für die Veranstaltungen der Fortbildungsakademie gelten die Allgemeinen Hinweise und die Gebührenordnung.

SGB V (BundesDeutscheGesetze)

Die sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Krankenhausärztinnen und -ärzte ergibt sich aus dem SGB V.

Hier lesen Sie den genauen Wortlaut der §§ 95d SBG V (Pflicht zur fachlichen Fortbildung) und 136b SGB V (Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern):

§ 95d SBG V

§ 136b SGB V

Fortbildungsordnung

Die Fortbildungsordnung für Hamburger Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.

Richtlinie zur Anerkennung und Bewertung von ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen

Die Richtlinie zur Anerkennung und Bewertung von ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen gemäß der Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier. (Stand: 10.08.2020)

Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer

Die Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer finden Sie hier.

Berufsordnung

Die Berufsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen finden Sie hier.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg finden Sie hier.

Allgemeine Hinweise

Die Allgemeinen Hinweise zur Teilnahme am Veranstaltungsangebot der Fortbildungsakademie finden Sie hier.