Medizinprodukte
Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte (z.B. Instrumente) können die Quelle von Infektionen beim Menschen sein. Die Anwendung solcher Medizinprodukte setzt daher eine vorhergehende Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen zu stellen sind.
Das Robert Koch-Institut hat die Empfehlungen der KRINKO, nützliche Materialien sowie interessante Links zum Thema der Aufbereitung von Medizinprodukte veröffentlicht.
Verordnungen für Medizinprodukte – was sich 2017 geändert hat
Am 27. September 2016 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften beschlossen. Durch die Verordnung, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, werden unter anderem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) geändert. Einige Änderungen haben auch Auswirkungen auf Krankenhäuser und Praxen.
Mehr dazu im HÄB-Artikel "Verordnungen für Medizinprodukte – was sich 2017 ändert" (01/2017)