WBO 2005

Wer sich schon vor dem 1. November 2020 in Weiterbildung befand, kann seine Weiterbildung gemäß der Übergangsbestimmungen (§ 20 WBO) nach Maßgabe der WBO 2005 fortführen. Die Übergangsfrist endet für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen am 31.10.2025 (vergl. § 20 Absätze 2 und 3 WBO 20). Für Facharztbezeichnungen endet die Frist am 31.10.2030 (vergl. § 20 Absatz 1 WBO 20).

Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte 21.02.2005 i.d.F. vom 05.10.2015

Logbücher (WBO 2005)

Gemäß Weiterbildungsordnung 2005 wird die Weiterbildung in analogen Logbüchern dokumentiert. Zur Vereinfachung wurden diese Logbücher für jedes Fachgebiet und alle Schwerpunkte sowie jede Zusatzweiterbildung erstellt.

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung nach WBO 2005 absolvieren, führen daher ihr analoges Logbuch weiter. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die bereits begonnene Weiterbildung nach den Bestimmungen der neuen WBO 2020 fortzusetzen.