WBO 2005
Die Weiterbildungsordnung 2005 regelt u. a. den Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen.
Wer sich schon vor dem 1. November 2020 in Weiterbildung befunden hat, kann seine Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum, der für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung unterschiedlich lang ist, nach der WBO 2005 beenden. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die bereits begonnene Weiterbildung nach den Bestimmungen der neuen WBO 2020 fortzusetzen.
Weiterbildungsordnung 2005
Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte 21.02.2005 i.d.F. vom 05.10.2015
Logbücher (WBO 2005)
Gemäß Weiterbildungsordnung vom 22.08.2005 muss die Weiterbildung in so genannten Logbüchern dokumentiert werden. Zur Vereinfachung wurden diese Logbücher für jedes Fachgebiet (für Fachgebiete und Schwerpunkte sowie Zusatzweiterbildungen) erstellt.
weiterlesen (Fachgebiete und Schwerpunkte)
weiterlesen (Zusatzweiterbildungen)