Ärztliche Stelle
Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung nach der Strahlenschutzverordnung
In Hamburg gibt es eine Ärztliche Stelle mit zwei Geschäftsbereichen, deren Aufgabe es ist, die Bereiche Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie zu überprüfen und im Schutzinteresse der Patienten Empfehlungen für Verbesserungen zu geben. Dies betrifft den Patientenbetrieb und die Qualitätssicherungsmaßnahmen im technischen Bereich vor dem Hintergrund des Strahlenschutzes. Hauptanliegen sind „Rechtfertigende Indikation“, Bildqualität und Dosisreduktion. Die Ärztliche Stelle der Ärztekammer ist zuständig für Krankenhäuser, Behörden, Firmen und niedergelassene Ärzte, die keine Kassenarztzulassung besitzen. Die Ärztliche Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung ist für die im KV-Bereich niedergelassenen Ärzte zuständig.
Kontakt
Die Ärztliche Stelle ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-335 |
aerztliche.stelle@aekhh.de | Fax: -400 |
Sylvia Heller, Doris Schroeder |
Informationen zur Qualitätssicherung
Strahlenschutzgesetz
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005
Änderung der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 26.06.2012 - Die geänderte Richtlinie ist anzuwenden ab dem 1.9.2012.
Wer den Fachkundeerwerb vor dem 1.9.2012 begonnen hat, für den gelten die alten Bestimmungen vom 22.12.2005.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Fachkunde Strahlenschutz
Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren, Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK)
Ein Excel-Tool zur Umrechnung der Einheiten des Dosis-Flächenproduktes (DFP) des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit können Sie sich hier herunterladen.
Achtung: Die erwähnten Referenzwerte beziehen sich auf die Schweiz.
Mustervorlagen zur Erkennung, Bearbeitung und Vermeidung von Vorkommnissen / eines Vorfalls
Muster-Vorkommnisse-Nuklearmedizin
Mitglieder der Ärztlichen Stelle
Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen und den anwendenden Ärzten, Empfehlungen zur Verringerung der Strahlenexposition zu unterbreiten. Hierfür werden regelmäßig Unterlagen zur technischen Überprüfung der Geräte und Unterlagen der Patienten-Behandlungen angefordert, die durch die Mitglieder der Ärztlichen Stelle geprüft werden. Auch Dosisprotokolle und die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation werden begutachtet. Weiter Informationen lesen Sie hier.
1. Röntgendiagnostik |
2. Strahlentherapie |
3. Nuklearmedizin |
4. Medizin-Physik-Experten |
Ständige Berater der Ärztlichen Stelle |
5. Behördenvertreter (BGV - Amt für Arbeitsschutz) |
Kontakt Ärztekammer Hamburg Sylvia Heller, Doris Schroeder Ärztliche Stelle aerztliche.stelle@aekhh.de 040 202299-335 |