Amtliche Mitteilungen

Ab April 2023 finden Sie hier alle amtlichen Mitteilungen der Ärztekammer Hamburg, die zuvor im Hamburger Ärzteblatt in der entsprechenden Rubrik veröffentlicht worden sind. Alle amtlichen Mitteilungen vor April 2023 finden Sie in den Hamburger Ärzteblättern (im Archiv).

Amtliche Mitteilungen 2023

Bericht des Vorsitzenden der „Kommission Lebendspende“ der Ärztekammer Hamburg für das Jahr 2022 gemäß § 12 der Satzung der Kommission Lebendspende

Im Berichtsjahr waren von der Kommission Lebendspende (KL) 43 Anträge zu bearbeiten (elf mehr als im Jahr 2021). Aufgabe der KL ist es, auf Grundlage des Transplantationsgesetzes zu prüfen, ob davon ausgegangen werden kann, dass bei geplanten Lebendorganspenden keine begründeten tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung des Spenders in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens nach § 17 Transplantationsgesetz ist.

Von den 43 Anträgen betrafen 36 Anträge eine geplante Nieren-Lebendspende und 7 eine geplante Splitleber-Lebendspende. Beim jüngsten Organempfänger handelte es sich um einen vier Monate alten Säugling, der älteste Organempfänger war 70 Jahre alt. 38 Patienten waren Deutsche oder dauerhaft in Deutschland lebend, fünf Patienten kamen aus dem Ausland zur Transplantation nach Hamburg.

Die Anträge auf Durchführung einer Leberlebendspende bedürfen aufgrund des kritischen Gesundheitszustands des Patienten/der Patientin einer unverzüglichen Bearbeitung, was ein hohes Engagement der Kommissionsmitglieder und der Geschäftsstelle der KL erfordert. Für Eilanträge, d. h. im Fall einer aus medizinischer Indikation unverzüglich notwendig werdenden lebensrettenden Transplantation – bei fehlendem Organangebot über Eurotransplant –, muss die KL jederzeit zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Eilanträge wurden innerhalb 24 Stunden oder kürzer erledigt, ansonsten betrug der Bearbeitungszeitraum im Mittel 20,2 Tage.


Lebendspenden 2021
• 29 Elternteile für ein Kind
• 5 Eheleute
• 5 Geschwister
• 1 Lebensgefährte
• 3 Näheverhältnisse

Veröffentlicht: 12.04.2023

Amtliche Bekanntmachungen ab 2023

Die Bekanntmachung von Satzungen der Ärztekammer Hamburg erfolgt nach § 26 Absatz 2 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe und § 15 der Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg unter Angabe des Bereitstellungstages an dieser Stelle. Satzungen gelten mit ihrer Bereitstellung als bekannt gemacht.

Änderung der Satzung der Ethik-Kommission (bekannt gemacht am 17.07.2023)

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom 25. Juni 2018 (beschlossen von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg am 17. April 2023)

Änderung Verfahrensordnung Begutachtungskommission (bekannt gemacht am 27.04.2023)
Änderung der Beitragsordnung (bekannt gemacht am 13.08.2024)
Änderung der Gebührenordnung (bekannt gemacht am 16.08.2024)

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Die Ärztekammer Hamburg informiert an dieser Stelle über Entwürfe von Satzungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.

Auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 iVm § 6  des Hamburgischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2108/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen sind Entwürfe von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, von der für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stelle zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der zuständigen Stelle einzustellen. Damit sollen alle betroffenen Parteien in geeigneter Weise einbezogen werden und Gelegenheit haben, ihren Standpunkt darzulegen. Auf Entwürfe neuer oder Änderungen bestehender Vorschriften von Kammern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts findet diese Verpflichtung entsprechend Anwendung.

Änderung der Weiterbildungsordnung (Fristende für Stellungnahmen: 29.03.2024)

Die Ärztekammer Hamburg beabsichtigt, die Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15.06.2020, in Kraft getreten am 01.11.2020 wie aus der Anlage ersichtlich zu ändern. Stellungnahmen dazu sind der Ärztekammer Hamburg schriftlich bis zum 29.03.2024 anzuzeigen.

Entwurf für die 1. Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020

Nachtrag zur Änderung der Weiterbildungsordnung (Fristende für Stellungnahmen: 29.08.2024)

Die Delegiertenversammlung hat in der Sitzung am 08. April 2024 die 1. Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15.06.2020 beschlossen. Im Genehmigungsverfahren ergab sich Korrekturbedarf, der mit dem aus der Anlage ersichtlichen Nachtrag zur 1. Änderungssatzung erfolgen soll. Stellungnahmen dazu sind der Ärztekammer Hamburg schriftlich bis zum 29.08.2024 anzuzeigen. 

Entwurf für den Nachtrag zur 1. Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020