Hygiene & Arbeitsschutz
Regionale MRE-Netzwerke
Multiresistente Keime wie MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) sind in der medizinischen Versorgung äußerst problematisch. Ein erfolgreiches MRSA-Management ist nur durch ein regional abgestimmtes Handeln innerhalb von etablierten Zuweiserstrukturen, d.h. von Krankenhaus, Reha-Einrichtung, Heim, Praxis und anderen betroffenen Einrichtungen möglich. Hierfür gibt es regionale MRE-Netzwerke.
In Hamburg sind folgende Einrichtungen und Institute zuständig (Quelle: RKI):
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration - Infektionsschutz
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Fachamt Gesundheit - MRE-Netzwerk Hamburg
Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene am UKE
Rechtliche Grundlage ist die Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen.
Das Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.
Pandemie: Handlungsempfehlungen für Arztpraxen
Das Robert Koch-Institut informiert ausführlich über die notwendigen Vorbereitungen für den Fall einer Pandemie.
Das Paul-Ehrlich-Institut
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Es prüft und bewertet Nutzen und Risiko biomedizinischer Human-Arzneimittel und immunologischer Tier-Arzneimittel im Rahmen der klinischen Entwicklung, Zulassung und danach.
Arbeitsschutz in Hamburg
Das Amt für Arbeitsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Die Vorschriften zur Prävention von Nadelstichverletzungen wurden klarer gefasst. Die Änderungen in der TRBA 250 (Stand: Mai 2018) "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" finden Sie auf der Webseite des Amts für Arbeitsschutz Hamburg. Dort finden Sie weiterführende Links und Download-Angebote zum Thema.
Stich- und Schnittverletzungen, bei denen es zu Kontakten zu Probenmaterialien von Patienten kommen kann, gehören im Gesundheitswesen zu den häufigsten Unfallursachen. Dabei handelt es sich keinesfalls um Bagatellverletzungen: aufgrund des Infektionsrisikos durch Hepatitis B- und Hepatitis C-Viren sowie HIV stellen sie eine bedeutende Gefährdung für die Betroffenen dar. Schon kleinste, kaum sichtbare Mengen an Blut können gegebenenfalls für eine Infektion genügen.