Über uns

Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg ist gemäß § 9 Abs. 1 des Hamburgischen Kammergesetzes für Heilberufe eine unselbständige Einrichtung der Ärztekammer Hamburg. Sie ist interdisziplinär besetzt und besteht aus Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen, Medizintechnikern sowie Sachverständigen für Medizinethik aus den Bereichen Pflege und Bürgervertretung.

Die Satzung der Ethik-Kommission beschreibt unter anderem Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammensetzung der Kommission: Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom 25. Juni 2018 (Zuletzt geändert am 17.04.2023; in Kraft getreten am 01.08.2023)

Die Kommission ist beim Bundesamt für Strahlenschutz gemäß §36 StrlSchG in Verbindung mit §205 Absatz 4 StrlSchG registriert.

Für ihre Tätigkeit erhebt sie von den Antragstellern Gebühren nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg.

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