Prüfungen

Im Laufe der Ausbildung zur/zum MFA, deren ordnungsgemäßen Ablauf die Kammer überwachen muss, plant die Ärztekammer die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung und führt sie durch. Zuständig dafür ist der Prüfungsausschuss.

Prüfungstermine

176. Abschlussprüfung - (Winter 2024/2025)

Für die Durchführung der 176. Abschlussprüfung (Winter 2024/2025) wurden folgende Termine festgesetzt: 

Anmeldung zur Prüfung
Der Termin für den Anmeldeschluss ist der 23.09.2024, 16:00 Uhr. . Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldeunterlagen können sich die Auszubildenden hier herunterladen (Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung) und uns bitte per Post, per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. 

Ärztekammer Hamburg
Berufsausbildung Medizinische Fachangestellte
Weidestraße 122b | 22083 Hamburg
E-Mail: med.fa@aekhh.de
Fax: 040 202299-400


Rücktritt von der Anmeldung
Der letzte Zeitpunkt für einen Rücktritt von der Anmeldung ist der 15.11.2024.

Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet am 10.12.2024 voraussichtlich in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und am 11.12.2024 voraussichtlich in der Zeit von 14:00 – 16:00 und 16:30 bis 17:30 Uhr statt. 

Praktischer Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Abschlussprüfung wird voraussichtlich in der Zeit vom 15.01.2025 bis zum 31.01.2025 abgenommen.

Dem ausgefüllten Anmeldeformular fügen Sie bitte folgende Anlagen bei:

1. Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, bei Antrag auf vorzeitige Zulassung Abschrift aller Berufsschulzeugnisse (unbeglaubigte Kopien sind ausreichend)
2. Die Abschlussbeurteilung des Ausbilders
3. Den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) bitte erst zur praktischen Prüfung mitbringen!
4. Gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Umfang einer Behinderung
5. Sonstige Nachweise (z. B. Schwangerschaft)
6. Kopie des Nachweises über Laborausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan
7. Kopie des Nachweises über eine Erste-Hilfe-Ausbildung
8. Bescheinigung über Rotation (sofern die Ausbildung an Auflagen geknüpft ist)

Wurde die Ausbildung in Laborkunde und Erste-Hilfe-Ausbildung in der eigenen Praxis absolviert, genügt eine entsprechende Bestätigung. In anderen Fällen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer überbetrieblichen Laborausbildung oder die Ableistung der Laborausbildung in anderen Ausbildungsstätten notwendig.


Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung
Nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes sind Auszubildende an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, von der betrieblichen Ausbildung freizustellen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website über mögliche Änderungen im Prüfungsverfahren.

Prüfungsausschuss

Im Prüfungsausschuss sind neben den von der Kammerversammlung gewählten Ärzten und Ärztinnen (Arbeitgeber / Arbeitgeberin) in gleicher Anzahl Arzthelfer:innen (Arbeitgeber / Arbeitgeberin) sowie Lehrer und Lehrerinnen der BS 15 – Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg ehrenamtlich tätig.