Prüfungen
Im Laufe der Ausbildung zur/zum MFA, deren ordnungsgemäßen Ablauf die Kammer überwachen muss, plant die Ärztekammer die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung und führt sie durch. Zuständig dafür ist der Prüfungsausschuss.
Was tue ich, wenn ich zur Prüfung mit dem Coronavirus infiziert bin oder entsprechende Krankheitssymptome habe?
Wenn Sie zum Prüfungstermin Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Fieber und/oder allgemeines Krankheitsgefühl) haben oder sogar positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) getestet wurden, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Sollten bei Ihnen die Symptome bereits vor Beginn der schriftlichen Prüfung aufgetreten sein, haben Sie die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten. Die Ärztekammer Hamburg ist über den Rücktritt schriftlich vor Beginn der Prüfung zu informieren. Weitere Nachweise müssen nicht eingereicht werden.
Sollten Symptome oder ein positiver Test nach Ablegen der schriftlichen Prüfung und vor Beginn der praktischen Prüfung auftreten und Ihnen eine Teilnahme an der Prüfung daher nicht möglich sein, ist dies in der Regel eine Nichtteilnahme aus wichtigem Grund. Der Ärztekammer Hamburg ist in diesem Fall die Nichtteilnahme unverzüglich telefonisch sowie schriftlich mitzuteilen. Entsprechende Nachweise (zum Beispiel Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Bescheinigung vom Gesundheitsamt) sind beizulegen. Entsprechendes gilt ebenfalls, wenn Sie wegen des Verdachts einer Infizierung unter Quarantäne gestellt werden und der Prüfungstag in den Zeitraum der Quarantäne fällt.
Ergebnisse der 173. Abschlussprüfung (schriftlich)
Vorbehaltliche Ergebnisse der 173. Abschlussprüfung (schriftliche Klausuren)
Tipp: Mit der Suchfunktion über Ihre Tastatur finden Sie Ihre Vertragsnummer ganz einfach! Z.B. mit der Tastenkombination Strg + F beim PC und Apfel + F beim MAC.
Prüfungstermine
173. Abschlussprüfung für auszubildende Medizinische Fachangestellte
Für die Durchführung der 173. Abschlussprüfung (Sommer 2023) wurden folgende Termine festgesetzt:
Anmeldung zur Prüfung
Der Termin für den Anmeldeschluss ist der 27.02.2023, 16:00 Uhr. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldeunterlagen können sich die Auszubildenden hier herunterladen.
Die Anmeldungen zur Lehrabschlussprüfung können uns bitte per Post zugesandt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen in der Beruflichen Schule für Medizinische Fachberufe am 21.02.2023 (in der Zeit von 10:30 bis 12:30 Uhr) und am 22.02.2023 (in der Zeit von 11:00 bis 13:30 Uhr) abzugeben.
Rücktritt von der Anmeldung
Der letzte Zeitpunkt für einen Rücktritt von der Anmeldung ist der 19.04.2023.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet am 23.05.2023 voraussichtlich in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und am 24.05.2023 voraussichtlich in der Zeit von 14:00 – 16:00 und 16:30 bis 17:30 Uhr statt.
Praktischer Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Abschlussprüfung wird in der Zeit vom 14.06.2023 bis zum 08.07.2023 abgenommen.
Bei dieser Gelegenheit wird noch einmal auf die Zulassungsvoraussetzungen hingewiesen:
Dem ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Anlagen beizufügen:
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Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, bei Antrag auf vorzeitige Zulassung Abschrift aller Berufsschulzeugnisse (unbeglaubigte Kopien sind ausreichend)
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Die Abschlussbeurteilung des Ausbilders
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Den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) bitte erst zur praktischen Prüfung mitbringen!
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Gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Umfang einer Behinderung
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Sonstige Nachweise (z. B. Schwangerschaft)
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Kopie des Nachweises über Laborausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan
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Kopie des Nachweises über eine Erste-Hilfe-Ausbildung
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Bescheinigung über Rotation (sofern die Ausbildung an Auflagen geknüpft ist)
Wurde die Ausbildung in Laborkunde und Erste-Hilfe-Ausbildung in der eigenen Praxis absolviert, genügt eine entsprechende Bestätigung.
In anderen Fällen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer überbetrieblichen Laborausbildung oder die Ableistung der Laborausbildung in anderen Ausbildungsstätten notwendig.
Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung
Nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes sind Auszubildende an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, von der betrieblichen Ausbildung freizustellen.
Abschlussfeier
Aufgrund der aktuellen Situation sehen wir derzeit von der Planung einer Abschlussfeier ab.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
Prüfungsausschuss
Im Prüfungsausschuss sind neben den von der Kammerversammlung gewählten Ärzten (Arbeitgeber) in gleicher Anzahl Arzthelferinnen (Arbeitnehmer) sowie Lehrer der BS 15 – Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg ehrenamtlich tätig.
Der Prüfungsausschuss MFA ist für die Konzeption der Prüfungsaufgaben und die Abnahme der Prüfungen zum Berufsabschluss Medizinische/r Fachangestellte/r zuständig. In gleicher Anzahl sind MFA (Arbeitnehmervertreter), Lehrkräfte und Ärztinnen und Ärzte vertreten. Die praktische Prüfung und die ggf. erforderliche mündliche Ergänzungsprüfung werden von einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss, bestehend aus je einem Mitglied aus der Gruppe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ärztliche Mitglieder Dr. med. Nils Breese, Arzt für Innere Medizin |
Nichtärztliche Mitglieder - Lehrkräfte Gudrun Böer-Haas |
Nichtärztliche Mitglieder - AH/ MFA Gertrud Anhalt |
Kontakt |