Veranstaltungsanerkennung
Die Ärztekammer prüft zur Anerkennung beantragte Fortbildungsmaßnahmen entsprechend der gültigen Rechtsgrundlagen zur ärztlichen Fortbildung. Fortbildungsveranstalter müssen die in der Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen formulierten Qualitätsansprüche beachten. Das Anerkennungsverfahren bescheidet, ob eine Veranstaltung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme anerkannt wird und damit auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden kann.
Veranstalter verpflichten sich im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die Meldung der Teilnahmelisten an den EIV zu übernehmen.
Anerkennung
Hier können Veranstalter die Anerkennung und Vergabe von Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer Hamburg online beantragen.
Achtung: Wenn Sie ein neues Veranstalterkonto anlegen, senden Sie im Anschluss bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, Firma, E-Mailadresse) an anerkennung@aekhh.de. Wir senden Ihnen dann ein Passwort zu.
Wenn Sie ein neues Passwort benötigen, senden Sie uns bitte ebenso eine E-Mail an die genannte Adresse. Die Passwortvergabe funktioniert derzeit leider nicht automatisch, sondern muss manuell von uns generiert werden.
Regelungen zur Anerkennung und Formulare
Hier finden Sie Regelungen zur Anerkennung sowie Formulare:
Mit jedem Antrag auf Fortbildungspunkte (der eine Einzel- oder Reihenveranstaltung umfassen kann) sind vom Veranstalter die Interessenkonflikterklärungen des wissenschaftlichen Leiters sowie des Veranstalters einzureichen. Bei finanziell unterstützten Veranstaltungen erwarten wir weiter die Interessenkonflikterklärungen aller Referenten. Sofern es sich um eine Großveranstaltung wie z.B. einen Kongress handelt, bitten wir zur Absprache vorab um Ihre Kontaktaufnahme.
Bitte fügen Sie die ausgefüllten Interessenkonflikterklärungen per Download im „Antragsversand“ Ihrem Antrag bei. Sofern Ihnen dies nicht möglich ist, senden Sie die Dokumente per E-Mail an akademie@aekhh.de oder auf dem Postweg unter Nennung des Aktenzeichens.
Unterlagen zur Offenlegung von Interessenkonflikten
Unterlagen bei nicht finanziell unterstützten Veranstaltungen
Interessenkonflikterklärungen für den Veranstalter und den verantwortlichen Arzt
Unterlagen bei finanziell unterstützten Veranstaltungen
Interessenkonflikterklärungen für den Veranstalter, den verantwortlichen Arzt und die Referenten
Hospitation
Wichtiger Hinweis: Hospitationen müssen vom Hospitanten im Voraus bei der Ärztekammer unter Nennung der Lernziele angemeldet werden. Fortbildungspunkte werden von der Ärztekammer nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Hospitationsformular erteilt. Pro Kalenderjahr sind maximal 5 Hospitationstage anrechenbar.
Anmeldung und Bestätigung einer Hospitation zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat
Meldung der Teilnahmelisten
Informationen zur bundesweit einheitlichen, elektronischen Erfassung der Fortbildungspunkte über den EIV bei der Bundesärztekammer (BÄK) erhalten Sie unter www.eiv-fobi.de. Hierfür können Veranstalter die von der BÄK zur Verfügung gestellte Software nutzen (Software).
Info-Veranstaltung zur Online-Zertifizierung
Bei Bedarf bietet die Fortbildungsakademie eine Info-Veranstaltung an. Hier geben wir Veranstaltern gerne Hilfestellungen zur Online-Zertifizierung. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an akademie@aekhh.de.
Fortbildungsakademie als Veranstalter
Als Veranstalter hält die Fortbildungsakademie nachfolgende Unterlagen und Informationen für Kursleiter und Referenten bereit.
Um einen offenen und transparenten Umgang mit auch in der ärztlichen Fortbildung nicht vermeidbaren, vielfältig gestalteten potentiellen Interessenkonflikten zu etablieren, verpflichtet die Fortbildungsakademie ihre Kursleiter und Referenten zur Selbstauskunft, die Offenlegung ihrer Interessenverbindungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Fortbildung betreffend. Dazu dienen nachstehende Formulare zur Erklärung möglicher Interessenkonflikte bzw. eine 1. Musterfolie einer Präsentation. So sind die Ärztekammer vorab bzw. die Veranstaltungsteilnehmer zu Beginn eines jeden Vortrags über mögliche Interessenverbindungen in Kenntnis zu setzen. Die Fortbildungsakademie folgt damit als Veranstalter der Fortbildungsordnung Hamburger Ärzte und Ärztinnen, in der die Darlegung von Interessenkonflikten als Voraussetzung für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen genannt wird sowie den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer.
Kein Interessenkonflikt liegt vor
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Interessenkonflikt liegt vor
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FAQ
Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Veranstaltungsanerkennung.