Änderungsmeldung
Teilen Sie uns bitte Änderungen von z. B. Dienst- und Privatanschrift, Kontaktdaten umgehend schriftlich (gern auch per E-Mail) oder persönlich mit. Hierfür können Sie auch das Formular Änderungs- und Abmeldung herunterladen. Bitte nutzen Sie dieses auch, wenn Sie Ihre Praxis aufgeben.
Umzug
Wenn Sie nicht mehr in Hamburg wohnen und hier keine ärztliche Tätigkeit ausüben, endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Hamburg. In dem Fall wird Ihre Meldeakte an die zuständige Ärztekammer weitergeleitet.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abmeldung.
Informationen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ärztekammer Hamburg bei Auslandsaufenthalt
Für Ärzte und Ärztinnen, die Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen (z. B. durch Umzug oder Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit), endet die Mitgliedschaft in der Ärztekammer Hamburg.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die freiwillige Mitgliedschaft im Anschluss an die Pflicht-mitgliedschaft schriftlich zu beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür das beiliegende Formular „Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei Auslandsaufenthalt“.
Besonders wichtig: Geben Sie unbedingt das Datum Ihres Wegzugs und die Kontaktadresse während Ihres Auslandsaufenthaltes an.
Die freiwillige Mitgliedschaft endet automatisch zwei Jahre nach Wegzug ins Ausland (§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg vom 5.9.2016). Ihre Meldeakte wird hier archiviert. Der Jahresbeitrag für die freiwillige Mitgliedschaft beträgt 60,00 Euro.
Hierfür erhalten Sie die Informationen der Ärztekammer Hamburg, das Hamburger Ärzteblatt sowie das Deutsche Ärzteblatt (bei Zusendung ins Ausland erhebt der Deutsche Ärzteverlag ggf. erhöhte Portokosten). Kostenlos ist die ePaper-Variante. Diese können Sie direkt beim Deutschen Ärzteverlag beantragen.
Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei Auslandsaufenthalt
Arbeitgeberwechsel / Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie
- den Arbeitgeber wechseln
- eine neue Funktion innehaben (z.B. Oberarzt/ -ärztin)
- Ihre Tätigkeit unterbrechen (z.B. Elternzeit)
- Ihre Tätigkeit ganz beenden (z.B. Ruhestand*)
*Ärzte, die ihre berufliche Tätigkeit in Hamburg eingestellt haben und außerhalb Hamburgs wohnen, sind in der Regel aufgrund ihres Wohnsitzes gesetzliches Mitglied bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Ärztekammer. Falls Sie weiterhin Mitglied der Ärztekammer Hamburg bleiben möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wenn Ihre neue Dienststelle nicht in Hamburg liegt oder Sie Ihre Tätigkeit aufgeben und nicht in Hamburg wohnen, leiten wir Ihre Meldeakte an die zuständige Ärztekammer weiter.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Abmeldung.
Promotion und andere Titel
Wenn Sie promoviert haben oder berechtigt sind, einen Titel zu führen, benötigen wir eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde. Sie können uns diese auch im Original vorlegen.
Bei ausländischen Bildungsgraden wird zusätzlich zur Originalurkunde die beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers benötigt.
Berufserlaubnis
Ändert sich Ihre Berufserlaubnis, benötigen wir als Nachweis die Vorlage der Originalurkunde.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, benötigen wir darüber einen Nachweis in Form einer Kopie der Urkunde (z. B. Heiratsurkunde).
Kontakt
Das Ärzteverzeichnis ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-130 |
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Fax: - 403 |
Leitung Petra Rieber |
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Ann-Kristin Kasten, Imke Rudolph, Ceyda Tüfekci, Michaela Weier |