Beratung
Die Ärztekammer Hamburg berät ihre Mitglieder zu diversen Fragen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Fragen zum ärztlichen Berufsrecht und hiermit in Zusammenhang stehenden wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen beantwortet die Abteilung Berufsordnung. Die Abteilung Gebührenordnung für Ärzte prüft als neutraler Vermittler auf Antrag die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung. Die Rechtsabteilung ist Ansprechpartner in Bezug auf sonstige in Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung stehende rechtliche Fragestellungen. Zudem prüft die Gemeinsame Clearingstelle der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Geschäftsführung der Clearingstelle obliegt der Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg.
Berufsordnung
Die Abteilung Berufsordnung nimmt die gesetzliche Aufgabe der Ärztekammer wahr, darauf zu achten, dass die Hamburger Ärztinnen und Ärzte ihren Pflichten nach der Berufsordnung nachkommen. Die Abteilung berät Ärzte und Patienten zu Fragen des ärztlichen Berufsrechts und zu dem hiermit in Zusammenhang stehenden Wettbewerbsrecht. Anfragen und Beschwerden zu berufsrechtlich relevanten Fragen können sowohl von Patienten wie auch von Ärzten gestellt bzw. geführt werden. Im Sinne des Patientenschutzes und der gesamten Ärzteschaft leistet die Abteilung einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung bei Konflikten zwischen Arzt und Patient und zum Schutz des Vertrauens in die Qualität ärztlicher Versorgung.
Kontakt
Die Abteilung Berufsordnung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-160 |
berufsordnung@aekhh.de | Fax: -400 |
Hanna Marnitz, Torsten Mohr |
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung für Ärzte ist die amtliche Grundlage, nach der Sie als Arzt / Ärztin Ihre ärztliche Leistung abrechnen müssen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Regel kommt eine Abrechnung nach der GOÄ bei Privatpatienten in Betracht oder bei Patienten, die so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Abteilung Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg steht Ihnen dabei für Abrechnungsfragen rund um die GOÄ zur Verfügung. Auch bei gebührenrechtlichen Differenzen mit Patienten oder Versicherungen besteht für Sie als unser Kammermitglied die Möglichkeit, eine Stellungnahme der Abteilung Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg einzuholen. Anfragen, die sich auf Fragestellungen grundsätzlicher Natur (wie die Abrechnung neuer, nicht in der GOÄ abgebildeter Verfahren) beziehen, werden von der Bundesärztekammer beantwortet.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Es gibt medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) genannt. weiterlesen
Analoge Bewertungen
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält mit § 6 Abs. 2 GOÄ die Möglichkeit, Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu berechnen. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern eine Hilfestellung bei der Analogbewertung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer, eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, ein Verzeichnis der Analogen Bewertungen: Verzeichnis der Analogen Bewertungen (GOÄ) der Bundesärztekammer
Künftig ist für eine Beratung zur Organ- bzw. Gewebespende - unter Beachtung des Wegfalls der Abrechnungsausschlüsse - der analoge Ansatz der Nr. 3 GOÄ „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung …“ (Dauer mindestens 10 Minuten; Gebühr beim 2,3fachen Satz: 20,11 EUR) vorgesehen. Die Leistung ist innerhalb von zwei Jahren einmal berechnungsfähig.
Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Beratung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Abs. 1b i.V.m. Abs. 1a TPG:
www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae/abrechnungsempfehlungen-und-analogbewertungen/baek-abrechnungsempfehlungen-analogbewertungen/b-grundleistungen-und-allgemeine-leistungen/beratung-organ-und-gewebespende#c15191
Pressemitteilung vom 31.05.2022 zu diesem Thema: www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/baek-pkv-und-beihilfe-vereinbaren-abrechnungsempfehlung
Kontakt
Die Abteilung Gebührenordnung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-165 |
goae@aekhh.de | Fax: -400 |
Sandra Hoppe |
Rechtsabteilung
Aufgabe der Rechtsabteilung ist es, die Abteilungen der Ärztekammer sowie ihre Gremien und die Mitglieder in den Belangen des Berufsrechts rechtlich zu beraten. Daneben ist die Rechtsabteilung im Rahmen der Berufsaufsicht für die disziplinarische Ahndung von Berufsvergehen zuständig. Die Ärzte profitieren von der Rechtsabteilung durch schnelle und unbürokratische Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund um die Berufsausübung.
Kontakt
Die Rechtsabteilung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-150 |
recht@aekhh.de | Fax: -400 |
Justitiarin Ass. jur. Gabriela Thomsen |
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Stellv. Justitiarin Ass. jur. Nina Rutschmann |
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Ass. jur. Roxana Brotmann, Ass. jur. Dr. jur. Anna Noster | |
Sekretariat Sabine Bahr |
Clearingstelle
Die gemeinsame Clearingstelle der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft prüft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Geschäftsführung der Clearingstelle obliegt der Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg.
Kontakt
Clearingstelle
c/o Ärztekammer Hamburg
Weidestr. 122 b
22083 Hamburg,
E-Mail: post@aekhh.de