Beratung
Die Ärztekammer Hamburg berät ihre Mitglieder zu diversen Fragen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Fragen zum ärztlichen Berufsrecht und hiermit in Zusammenhang stehenden wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen beantwortet die Abteilung Berufsordnung. Die Abteilung Gebührenordnung für Ärzte prüft als neutraler Vermittler auf Antrag die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung. Die Rechtsabteilung ist Ansprechpartner in Bezug auf sonstige in Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung stehende rechtliche Fragestellungen. Zudem prüft die Gemeinsame Clearingstelle der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Geschäftsführung der Clearingstelle obliegt der Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg.
Berufsordnung
Die Abteilung Berufsordnung nimmt die gesetzliche Aufgabe der Ärztekammer wahr, darauf zu achten, dass die Hamburger Ärztinnen und Ärzte ihren Pflichten nach der Berufsordnung nachkommen. Die Abteilung berät Ärzte und Patienten zu Fragen des ärztlichen Berufsrechts und zu dem hiermit in Zusammenhang stehenden Wettbewerbsrecht. Anfragen und Beschwerden zu berufsrechtlich relevanten Fragen können sowohl von Patienten wie auch von Ärzten gestellt bzw. geführt werden. Im Sinne des Patientenschutzes und der gesamten Ärzteschaft leistet die Abteilung einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung bei Konflikten zwischen Arzt und Patient und zum Schutz des Vertrauens in die Qualität ärztlicher Versorgung.
Kontakt
Torsten Mohr | 040 202299-161 |
Hanna Marnitz |
040 202299-162 |
Telefonische Sprechzeiten Mo + Do 09:00 - 12:00, Mi 09:00 - 15:00 Uhr |
|
berufsordnung@aekhh.de | Fax: -400 |
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung für Ärzte ist die amtliche Grundlage, nach der Sie als Arzt / Ärztin Ihre ärztliche Leistung abrechnen müssen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Regel kommt eine Abrechnung nach der GOÄ bei Privatpatienten in Betracht oder bei Patienten, die so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Abteilung Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg steht Ihnen dabei für Abrechnungsfragen rund um die GOÄ zur Verfügung. Auch bei gebührenrechtlichen Differenzen mit Patienten oder Versicherungen besteht für Sie als unser Kammermitglied die Möglichkeit, eine Stellungnahme der Abteilung Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg einzuholen. Anfragen, die sich auf Fragestellungen grundsätzlicher Natur (wie die Abrechnung neuer, nicht in der GOÄ abgebildeter Verfahren) beziehen, werden von der Bundesärztekammer beantwortet.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Es gibt medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) genannt. weiterlesen
Analoge Bewertungen
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält mit § 6 Abs. 2 GOÄ die Möglichkeit, Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu berechnen. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern eine Hilfestellung bei der Analogbewertung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer, eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, ein Verzeichnis der Analogen Bewertungen:
Verzeichnis der Analogen Bewertungen (GOÄ) der Bundesärztekammer
Corona: Neue Abrechnungsempfehlungen der BÄK, BPtK und des PKV-Verbandes
- BÄK: Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 11.12.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer befürwortete Abrechnungsempfehlung verabschiedet. -
Ab dem 11.12.2020: Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
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Ab 01.01.2021 befristet bis zum 31.03.2021: Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
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Verlängerung bis zum 31.03.2021: gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
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Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ wurde aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar.
- KVH: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ ist am 15. Oktober in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat nun eine neue Übersicht für Hamburg zu Corona-Tests in der Arztpraxis erstellt und diese auf der KVH-Webseite zur Pandemie veröffentlicht: www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/neue-uebersicht-corona-tests-in-der-arztpraxis.html
Kontakt
Sandra Hoppe | 040 202299-165 |
goae@aekhh.de | Fax: -400 |
Rechtsabteilung
Aufgabe der Rechtsabteilung ist es, die Abteilungen der Ärztekammer sowie ihre Gremien und die Mitglieder in den Belangen des Berufsrechts rechtlich zu beraten. Daneben ist die Rechtsabteilung im Rahmen der Berufsaufsicht für die disziplinarische Ahndung von Berufsvergehen zuständig. Die Ärzte profitieren von der Rechtsabteilung durch schnelle und unbürokratische Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund um die Berufsausübung.
Kontakt
Justitiarin Ass. jur. Gabriela Thomsen |
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Stellv. Justitiarin Ass. jur. Nina Rutschmann |
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Ass. jur. Roxana Brotmann | |
Sekretariat Sabine Bahr |
040 202299-151 |
recht@aekhh.de | Fax: -400 |
Clearingstelle
Die gemeinsame Clearingstelle der Ärztekammer Hamburg, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft prüft auf Antrag Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Die Geschäftsführung der Clearingstelle obliegt der Rechtsabteilung der Ärztekammer Hamburg.
Kontakt
Clearingstelle
c/o Ärztekammer Hamburg
Weidestr. 122 b
22083 Hamburg,
E-Mail: post@aekhh.de