Rechtsvorschriften

Ärztliches Berufsrecht beschreibt die grundlegenden Rechte und Pflichten, die Ärztinnen und Ärzten in ihrer Berufsausübung zustehen. Im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe sind die Aufgaben der Ärztekammer Hamburg dargelegt.

Gesetze

Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe

Das Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte und anderer Heilberufe.

Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) (Letzte Änderung: 7. März 2023)

Gesetz über die Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe

Das Gesetz über die Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe enthält Bestimmungen zur Ahndung von Berufsvergehen und berufsgerichtlichen Maßnahmen.

Gesetz über die Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe (in der Fassung vom 24. Januar 2020)

Gesetz über die Berufsgerichtsbarkeit für Heilberufe (in der Fassung vom 1. September 2005)

Transplantationsgesetz (TPG)

Das Gesetz enthält Regelungen für die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung der Organe oder der Gewebe.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Gesetz über die Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Das Patientenrechtegesetz enthält u.a. Regelungen zum Einsichtsrecht in Patientenunterlagen sowie zur Beweislast bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler.

Weiterführende Informationen bei der Bundesärztekammer

 

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Hier finden sich Regelungen zur Werbung für Heilmittel (Arzneimittel, Medizinprodukte u. a.).
Verordnungen und Satzungen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz



Satzungen

Berufsordnung

Für die ärztliche Berufsausübung in der Hansestadt ist die Berufsordnung für Hamburger Ärzte und Ärztinnen maßgeblich. Sie statuiert die zu beachtenden Berufspflichten.

Berufsordnung vom 27.03.2000 in der Fassung vom 06.09.2021 (in Kraft getreten am 01.03.2022)

Weiterbildungsordnungen 2020 und 2005

Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020), die am 15. Juni 2020 von der Delegiertenversammlung verabschiedet und im August von der Sozialbehörde genehmigt wurde, tritt zum 1. November 2020 in Kraft. Für eine gewisse Übergangszeit, die für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung unterschiedlich lang ist, kann die vor dem 1.11.2020 begonnene Weiterbildung nach der alten WBO 2005 abgeschlossen werden. Ein Wechsel zur neuen WBO 2020 ist natürlich auch möglich. Weitergehende Informationen finden Sie unter Weiterbildung in unseren FAQ.

Weiterbildungsordnung 2020 (in der Fassung vom 15. Juni 2020)

Weiterbildungsordnung 2005 (in der Fassung vom 05. Oktober 2015)

Fortbildungsordnung

In der Fortbildungsordnung sind Ziele, Inhalte und Methoden der ärztlichen Fortbildung geregelt. Zudem enthält die Ordnung Bestimmungen zum Fortbildungszertifikat.

Fortbildungsordnung

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung beinhaltet Bestimmungen zur Beitragspflicht, zur Höhe und zur Bemessung der Beiträge der Ärztekammer.

Beitragsordnung

Gebührenordnung der Ärztekammer

In der Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg sind sämtliche von der Ärztekammer zu erhebene Gebühren dargelegt. Die Gebührenhöhe, beispielsweise die Fortbildungsveranstaltungen oder für die Inanspruchnahme der Ethikkommission, ist dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen, der als Anhang der Gebührenordnung beigefügt ist.

Gebührenordnung der Ärztekammer (vom 18.09.2018 i. d. F. vom 05.09.2022; in Kraft getreten am 01.01.2023)

Hauptsatzung

Aufgrund von § 6 Abs. 6 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) vom 14.12.2005 (HmbGVBl. Teil I, S. 495 ff), in der Fassung vom 15.12.2015 (HmbGVBl. Teil I, S. 362, 364) hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg am 05.09.2016 die Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg beschlossen, die die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 04.05.2017 gemäß § 57 i.Vm. § 19 Abs. 2 Ziff. 1 HmbKGH, zuletzt geändert am 21.02.2017 (HmbGVBl. S. 47) genehmigt hat.

Hauptsatzung (vom 05. September 2016)

Haushalts- und Kassenordnung

Aufgrund von § 14 Abs. 7 der Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg vom 5.09.2016 hat die Delegiertenversammlung am 05.12.2016 die folgende Haushalts- und Kassenordnung beschlossen.

Haushalts- und Kassenordnung (vom 5. Dezember 2016)

Wahlordnung

Die Wahlordnung der Ärztekammer Hamburg regelt auf Grundlage des Heilberufekammergesetzes die Durchführung der Wahlen zur Delegiertenversammlung, die alle vier Jahre stattfindet.

Wahlordnung (i.d.F. vom 06.12.2021)

Gebührenordnung für Verfahren der Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg für Vorwürfe ärztlicher Behandlungsfehler
Satzung zur Einrichtung und zum Verfahren der Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler
Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg

Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom 25. Juni 2018 (Zuletzt geändert am 17.04.2023; in Kraft getreten am 01.08.2023)



Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte

Der offizielle Gesetzestext im Internet vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Angaben noch in DM):

Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – mit verkürzter Leistungsbezeichnung

Gebührenordnung für Ärzte – mit verkürzter Leistungsbezeichnung
(Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.) Stand: August 2013

Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen der Bundesärztekammer