Informationen für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland

Information for doctors from abroad (in English) click here

Sie haben im Ausland ein Medizinstudium abgeschlossen und möchten in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten? Dann müssen Sie bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), Amt für Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe, Postfach 760 106, 22051 Hamburg - eine Approbation oder Berufserlaubnis beantragen. Erst damit dürfen Sie in Deutschland als Ärztin oder als Arzt arbeiten.

Hier - auf unserer Seite - finden Sie erste Informationen rund um die Themen Approbation und Berufserlaubnis, Mitgliedschaft in der Ärztekammer sowie Anerkennung Ihrer ärztlichen Tätigkeit im Ausland.

Approbation und Berufserlaubnis

Worin unterscheiden sich Approbation und Berufserlaubnis? Die Approbation wird unbegrenzt erteilt und ist in ganz Deutschland gültig. Die Berufserlaubnis ist zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland, manchmal auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle begrenzt.

Für Informationen zu den Voraussetzungen für eine Approbation oder eine Berufserlaubnis wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt unter dem oben genannten Link. Dort finden Sie auch alle nötigen Formulare und eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.

Um in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten zu können, sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache wichtig. Möglicherweise fordert Sie daher das Landesprüfungsamt auf, für die Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis bei der Ärztekammer Hamburg eine Fachsprachenprüfung abzulegen. Die relevanten Informationen dazu finden Sie hier:

Ebenso kann Sie das Landesprüfungsamt auffordern, Ihre medizinischen Fachkenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen. Das ist die so genannte Kenntnisprüfung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Kammermitgliedschaft

Nachdem Sie eine Approbation oder Berufserlaubnis erhalten haben, müssen Sie sich im Ärzteverzeichnis der Ärztekammer Hamburg als Kammermitglied anmelden, wenn:

  • Sie in Hamburg als Ärztin oder Arzt arbeiten oder
  • Ihren Wohnsitz in Hamburg haben und nicht als Ärztin oder Arzt arbeiten

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Anerkennung als Fachärztin oder als Facharzt

Nachdem Sie sich bei der Ärztekammer Hamburg angemeldet haben, können Sie eine Tätigkeit im Ausland als Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt im Ausland (EU- oder Drittstaatenanerkennung) teilweise oder vollständig anerkennen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Ärztekammer Hamburg stellen.

Mit dem Anerkennungs-Finder/Recognition Finder des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten Sie wichtige Informationen zum Verfahren auf Deutsch und auf Englisch.