Die Berufsaufsicht der Ärztekammer

Welchen Patientenbeschwerden kann die Ärztekammer Hamburg nachgehen?

Die Ärztekammer Hamburg führt die Berufsaufsicht über die in Hamburg tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie prüft die Verletzung ärztlicher Berufspflichten im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses nach der Berufsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte (BO).

Die Einhaltung der meisten Berufspflichten wird von der Ärztekammer Hamburg im berufsrechtlichen Disziplinarverfahren geprüft. Daneben gibt es noch das Schlichtungsverfahren, in dem die Beguchtachtungskommission der Ärztekammer mögliche ärztliche Behandlungsfehler untersucht und das gebührenrechtliche Verfahren, in dem ärztliche Privatrechnungen nach der GOÄ beurteilt werden.

Die Ärztekammer prüft insbesondere, ob diese ärztlichen Pflichten eingehalten wurden:

  • Aufklärungspflicht
  • Beachtung des aktuellen wissenschaftlichen Standes in der Medizin
  • Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes von Patientinnen und Patienten
  • Dokumentationspflicht
  • Einholung der Einwilligung von Patieninnen und Patienten vor medizinischen Maßnahmen
  • Gewährleistung der Einsichtnahme in die Patientenakte durch Patientinnen und Patienten
  • Ordnungsgemäße Abrechnung
  • Respektvoller Umgang und Beachtung des Persönlichkeitsrechtes von Patientinnen und Patienten
  • Schweigepflicht
  • Trennung der ärztlichen Tätigkeit von gewerblichen oder anderen Eigeninteressen von Ärztinnen und Ärzten
  • Zeitgerechte Erstellung von Befundberichten und übernommenen Gutachten