Weiterbildungsregister der Ärztekammer Hamburg – FAQ

Seit dem 1. Oktober 2024 baut die Ärztekammer Hamburg ein Weiterbildungsregister auf. Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten transparenter und effizienter zu gestalten. Weiterbildungsbefugte wurden gebeten, Angaben zur Anzahl der Ärzt:innen in Weiterbildung pro Befugnis zu machen und einen Link an die die Ärzt:innen in Weiterbildung weiterzuleiten. Über diesen Link sollten diese ihre angestrebte Bezeichnung, das Weiterbildungsjahr und den Tätigkeitsumfang angeben.

Hinweis: Weiterführende Informationen zum Weiterbildungsregister finden Sie in den Hamburger Ärzteblättern 09/2024 und 10/2024.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Umgang mit den Formularen

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Ärztekammer Hamburg. Wir unterstützen Sie gern!

Wie gebe ich Nullmeldungen ab?

Klicken Sie bitte in das Feld "Anzahl der Ärzt:innen in Weiterbildung", tragen hier eine Null (0) ein und klicken dann auf "Abschicken".

Was gebe ich ein, wenn ich Weiterbildungskurse gebe?

Sie geben Weiterbildungskurse, aber bei Ihnen sind keine Ärzt:innen in Weiterbildung beschäftigt? Dann geben Sie bitte eine Nullmeldung (0) ab.

Wie gehe ich vor, wenn ich Teil einer kumulativen Befugnis bin?

Wenn innerhalb Ihrer kumulativen Weiterbildungsbefugnis eine hauptverantwortliche Person benannt wurde, hat nur diese den Abfrage-Link erhalten. Falls keine hauptverantwortliche Person gemeldet wurde, haben alle Befugten der kumulativen Befugnis den Link bekommen.

Wie geht es weiter?

  • Interne Abstimmung: Klären Sie, wer die Gesamtmeldung für die Ärzt:innen in Weiterbildung übernimmt.
  • Alternative: Jeder meldet die Ärzt:innen für die er oder sie derzeit zuständig ist.

Was passiert bei Doppelmeldungen?
Unser System kann eventuelle Doppelmeldungen anhand der Eingaben der Ärzt:innen in Weiterbildung erkennen und korrigieren.

Was trage ich ein, wenn ich Supervisionen anbiete?

Wenn Sie Supervisionen geben, aber bei Ihnen keine Ärzt:innen in Weiterbildung beschäftigt sind, geben Sie bitte eine Nullmeldung (0) ab.

Was trage ich ein, wenn ich mich aktuell im Berufsverbot/Mutterschutz/Elternzeit befinde?

Sie befinden sich in Berufsverbot/Mutterschutz/Elternzeit? Dann geben Sie bitte eine Nullmeldung (0) ab.

Was trage ich ein, wenn ich gerade in Rente gegangen bin?

Vor dem 01.10.2024 in Rente gegangen?
Bitte senden Sie das Formular nicht ab. Teilen Sie uns stattdessen Ihren Ruhestand per E-Mail an weiterbildung@aekhh.de mit.

Nach dem 01.10.2024 in Rente gegangen?
Tragen Sie bitte die Anzahl der Ärzt:innen ein, die Sie zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen tätig waren.

Bei Ihnen waren zum 01.10.2024 keine Ärzt:innen in Weiterbildung?
Geben Sie bitte eine Nullmeldung (0) ab.

Soll ich auch ehemalige oder zukünftige Ärzt:innen in Weiterbildung eintragen?

Im Weiterbildungsregister wird jährlich zum 01.10. der aktuelle Stand von Ärzt:innen erfasst, die bei Ihnen in Weiterbildung tätig sind.

Wichtig: Melden Sie nur die Ärzt:innen, die am Stichtag tatsächlich bei Ihnen in Weiterbildung tätig sind. Ehemalige oder zukünftige Ärzt:innen in Weiterbildung brauchen nicht gemeldet werden.