Auskunft zum Stand oder dem Ergebnis des Verfahrens
Beim berufsrechtlichen Verfahren handelt es sich um ein kammerinternes Disziplinarverfahren. Die oder der Beschwerdeführende ist im Rechtssinne keine Beteiligte bzw. kein Beteiligter des Verfahrens. Deshalb können wir Sie über den Verlauf und ggf. hier eingeleitete Maßnahmen nicht unterrichten. Wir informieren wir Sie aber gerne nach unserer abschließenden Bewertung über das Prüfungsergebnis. Das kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir melden uns bei Ihnen, wenn das Prüfungsergebnis vorliegt.