Übergangsbestimmungen zu Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen gemäß WBO 20
Der Countdown läuft
Die Übergangsbestimmungen des § 20 Abs. 2, 3 WBO 20, die den Abschluss von Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen nach den Bestimmungen der WBO 05 regeln, laufen am 31.10.2025 ab. Entsprechende Anträge müssen bis zum 31.01.2026 vollständig vorliegen.
Über später eingehende Anträge kann dann nur noch auf der Grundlage der regulären Bestimmungen in Abschnitt B resp. C WBO 20 entschieden werden.
Sie haben Fragen dazu? Wir beantworten sie gern (E-Mail: weiterbildung@aekhh.de).