Schlichtungsverfahren

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler und möchten Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen?
Die Einhaltung der ärztlichen Berufspflicht, den aktuellen wissenschaftlichen Stand in der Medizin zu beachten, kann speziell im Rahmen des Schlichtungsverfahrens der Ärztekammer Hamburg überprüft werden.