Informationen für Kandidat:innen

Kontakt

Mitarbeiterinnen der Prüfungsorganisation
Die Mitarbeiterinnen der Prüfungsorganisation sind allgemein erreichbar unter:  
pruefungsorganisation@aekhh.de  
Frau Grimm 040 202299–278
Frau Bornhöft 040 202299–269

Prüfungsorganisation

o Zulassung und Terminvergabe
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie in dem Zulassungsschreiben zur Prüfung Terminvorschläge. Der ausgewählte Termin ist erst dann verbindlich, wenn Sie ihn uns schriftlich (gerne per E-Mail) bestätigen.

o Wartezeit bis zur Prüfung
Je nachdem, wie viele Anträge auf Zulassung zur Prüfung bei uns eingehen, kann die Wartezeit variieren. Generell bemühen wir uns, dass die Prüfungen innerhalb von drei Monaten nach Zulassung erfolgen.

o Prüfungszeiten
Die Prüfungen finden generell dienstags im Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr statt. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen kommen.

o Einladung zur Prüfung
Ungefähr zwei Wochen vor der Prüfung erhalten Sie von uns die schriftliche Einladung auf dem Postweg. In der Einladung nennen wir Ihnen sowohl die genaue Prüfungszeit als auch das Prüfungsgremium.

o Verschieben/Absagen von Prüfungen
Generell ist eine Verschiebung der Prüfung nur aus wichtigen Gründen möglich. Sollten Sie den Prüfungstermin nach dem Erhalt der schriftlichen Einladung aus Krankheitsgründen absagen müssen, ist dies nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Sollten Sie der Prüfung fernbleiben oder kein Attest vorlegen können, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Für die Absage der Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Sollte ein Prüfer den angekündigten Termin nicht wahrnehmen können, bemühen wir uns selbstverständlich um einen Ersatz. In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass ein Termin verschoben werden muss. Wir informieren Sie in solchen Fällen zeitnah.

Prüfungsablauf

o Mitzubringen
Zur Prüfung bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. In Ausnahmefällen (z.B. Videoprüfungen), benötigen wir zudem die von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung. Sie erhalten diese mit der Einladung.

o Räumlichkeiten
Die Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Hamburg (Weidestraße 122b) im 13ten Stock statt. Selbstverständlich können Sie Begleitpersonen zur Prüfung mitbringen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese auf Grund unserer begrenzten räumlichen Kapazitäten im Erdgeschoss des Gebäudes warten müssen.

o Dauer
Die Prüfungen sind mit einer Dauer von 45 Minuten angesetzt.

o Prüfungsergebnis
Die/Der Prüfungsvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis im Anschluss Ihrer Prüfung mit. Bei Bestehen der Prüfung werden Ihnen die Urkunde sowie für den Antrag eingereichte Originale ausgehändigt.

o Nichtbestehen der Prüfung
In diesem Fall teilt Ihnen die/der Vorsitzende dies mit und nennt Ihnen die zusammen mit dem Prüfungsgremium beschlossene Auflage gemäß § 14 Abs. (5) und (6) der Weiterbildungsordnung. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie zudem innerhalb von 7 Tagen auf dem Postweg. In diesem finden Sie sowohl die bereits besprochene erteilte Auflage, als auch Informationen zu einem möglichen Widerspruch.

Nach Erfüllung der erteilten Auflage können Sie einen Antrag auf Wiederholungsprüfung stellen. Das Antragsformular ist Ihrem Bescheid beigefügt und zudem hier als Download zu finden.