Kinderschutz

Auf dieser Seite haben wir Informationen zu den Themen Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zusammengestellt. Sie finden hier sowohl Kontaktdaten von Anlaufstellen und Hilfseinrichtungen als auch Leitlinien und Leitfäden zum Kinderschutz.

Medizinische Kinderschutzhotline

Tel: 0800 19 210 00

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein deutschlandweites, kostenloses Angebot und 24 Stunden erreichbar. Medizinisches Fachpersonal, wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Pflegekräfte, können bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch die Hotline unter der Rufnummer 0800 19 210 00 in Anspruch nehmen. Hier erhalten sie eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung und Fallbesprechung.

Die Fallverantwortung bleibt bei den Anrufenden. Die Hotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Beratungsangebot. Mehr Informationen unter www.kinderschutzhotline.de

Wichtige Kitteltaschenkarten können Sie unter www.kinderschutzhotline.de bestellen (auch digital über deren App).

Hilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten Not- und Gefahrenlagen

Tag und Nacht: Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) – Kinderschutz-Hotline
Feuerbergstraße 43
22337 Hamburg
Tel: 040 428153200
E-Mail: KJND-Online@leb.hamburg.de
Web: www.hamburg.de/leb/kjnd
Flyer Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) (Stand: Mai 2018)

Jugendämter der Bezirke
Bei akutem Handlungsbedarf wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung erreichen Sie die Jugendämter der Bezirke Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 , Freitag von 8 bis 14 Uhr, Tel: 115 – über den Hamburg Service erfahren Sie die Kontaktdaten des in Ihrem Fall zuständigen Jugendamtes.

Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE

Am 6. Dezember 2021 hat Hamburg ein Childhood-Haus bekommen, um Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeuge von Misshandlungen, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind, in kindgerechter Umgebung und interdisziplinär unter einem Dach untersuchen, beraten und befragen zu können. Das Childhood-Haus Hamburg ist als Kompetenzzentrum für Kinderschutz unter der Trägerschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) in Zusammenarbeit mit der World Childhood Foundation sowie dem Hamburger Senat entstanden.

Tel: 040 334 601 334 (Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr!)
Öffnungszeiten vor Ort: Montag bis Freitag, 09 - 17 Uhr

Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE
Hoheluftchaussee 18 | 5. OG
20253 Hamburg

E-Mail: childhoodhaus@uke.de
Web: www.uke.de/childhoodhaus

Flyer: Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE

Kinderschutzkoordinatoren an Krankenhäusern

Kinderschutzkoordination Kinder-UKE
Tel.: +49 (0) 152 22889191
E-Mail: kinderschutz@uke.de
Web: uke.de/kinderschutzgruppe


Kinderschutzkoordination Altonaer Kinderkrankenhaus
Tel: 040 88908 489
E-Mail: claudia.schmidt@kinderkrankenhaus.net
Web: www.kinderkrankenhaus.net/kinderschutz


Kinderschutzgruppe Wilhelmstift
E-Mail: kinderschutzgruppe@kkh-wilhelmstift.de
Web: www.kkh-wilhelmstift.de


Kinderschutzgruppe Mariahilf Harburg
E-Mail: kindersekretariat.mariahilf@helios-gesundheit.de
Web: www.helios-gesundheit.de/kinderschutz

Kinderschutzkoordinatoren der Bezirke

Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erhalten Sie bei den Kinderschutzkoordinatoren der Bezirke:

Mitte: Torsten Dobbeck, Tel: 040 428 54-3540,
E-Mail: Torsten.Dobbeck@hamburg-mitte.hamburg.de

Altona: Anne Fleer, Tel: 040 42811-1406, E-Mail: Anne.Fleer@altona.hamburg.de,
Agnes Mali, Tel: 040 42811 3390, Agnes.Mali@altona.hamburg.de

Eimsbüttel: Melanie Steinbach, Tel: 040 42801-2741,
E-Mail: Melanie.Steinbach@eimsbuettel.hamburg.de

Nord: Roland Schmitz, Tel: 040 42804-2132,
E-Mail: Roland.Schmitz@hamburg-nord.hamburg.de

Wandsbek: Gabi Fuhrmann, Tel: 040 42881-3256, E-Mail: Gabriele.Fuhrmann@wandsbek.hamburg.de
Doris Lescher, Tel: 040 42881-3253Doris.Lescher@wandsbek.hamburg.de

Harburg: Fachamt Jugend- und Familienhilfe,
Tel: 040 428 71-2009; E-Mail: kinderschutz@harburg.hamburg.de

Bergedorf: Christine Busch, Tel: 040 42891-2869,
E-Mail: Christine.Busch@bergedorf.hamburg.de

Hinweis: Da sich die Kinderschutzkoordinatoren häufig in Beratungsgesprächen befinden und dann telefonisch nicht erreichbar sind, empfiehlt es sich, eine E-Mail zu schreiben. Bitte hinterlassen darin auch Ihre Kontaktdaten.

Weitere Infos zu Angeboten der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste: www.hamburg.de/bezirke

Netzwerk Frühe Hilfen

Guter Start für Hamburgs Kinder: Das Netzwerk Frühe Hilfen will Kooperationen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Schwangerschaftsberatung, Mütterberatung und den anderen Akteuren aus dem Bereich Früher Hilfen in den Bezirken initiieren.

Weitere Informationen zum Netzwerk und Ansprechpartner in Fachbehörden und Bezirken: www.hamburg.de/fruehe-hilfen

Kinderschutzzentren

Anfragemanagement für Kinderschutz-Einrichtungen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB):
Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr (außerhalb dieser Zeiten ist der KJND zuständig, Tel: 040 428 15 32 00)

Tel: 040 428 15 33 33
E-Mail: info@leb.hamburg.de

Alle Hamburger Kinderschutzeinrichtungen sind gelistet im Faltblatt „Kinderschutzeinrichtungen im Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ unter: www.hamburg.de/leb/faltblatt-kinderschutz

Infoblatt der Ärztekammer Hamburg zum Kinderschutz

Eine Information der Ärztekammer Hamburg zum Thema Kinderschutz. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wer hilft bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Stand: April 2022

Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist die zentrale Anlaufstelle der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

beauftragte-missbrauch.de

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

Tel: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Di, Do: 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine E-Mail schreiben.

Betroffene von sexuellem Missbrauch und ihre Angehörigen finden auf dem Hilfe-Portal der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Informationen. In "Angebote vor Ort finden" können Sie nach Hilfeangeboten in Ihrer Nähe suchen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch und online beraten zu lassen.

Das Portal beantwortet u.a. Fragen zu den Themen: Therapie, Recht, Finanzielle Hilfen, Prävention und Selbsthilfe.

www.hilfeportal-missbrauch.de

Sexueller Missbrauch - was tun?

Die Sozialbehörde informiert auf ihrer Webseite: "Beratung und Hilfe Sexueller Missbrauch - was tun?"

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat in dem Faltblatt "Sexueller Missbrauch - was tun? (Stand: Juni 2013) Hinweise und Adressen von Beratungsstellen zusammengestellt.

Dunkelziffer

Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder telefonisch und per E-Mail.
Tel: 040 4210700-10 und www.dunkelziffer.de

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen

Die NOTRUF-Beratungsstelle ist eine spezialisierte Trauma- und Opferschutzeinrichtung, die seit 1988 mit Hilfe von öffentlichen Mitteln und Spenden finanziert wird. Sie unterstützt insbesondere Frauen und Mädchen, die Opfer von Vergewaltigungen wurden, dadurch bedroht sind oder denen der Versuch einer Vergewaltigung widerfuhr.

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
Beethovenstr. 60
22083 Hamburg
Tel: 040 25 55 66
E-Mail: kontakt@frauennotruf-hamburg.de
www.frauennotruf-hamburg.de

Telefonische Beratung und Terminabsprachen für persönliche Beratungsgespräche

Montag 9:30 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr
Dienstag 9:30 – 13:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 15:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:30 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag 9:30 – 13:00 Uhr


Außerhalb dieser Zeiten läuft ein Anrufbeantworter, der täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, abgehört wird. In Krisenfällen erfolgt ein Rückruf auch an Wochenenden und Feiertagen innerhalb von 24 Stunden.

Allerleirauh e.V.

Beratung bei sexueller Gewalt an jungen Frauen und Mädchen

Menckesallee 13
22089 Hamburg
Tel: 040 298344-83
Fax: 040 298344-84
E-Mail: info@allerleirauh.de
www.allerleirauh.de

Zu folgenden Zeiten ist die Beratungsstelle verbindlich erreichbar:

Montag 9:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 9:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 9:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:30 – 13:00 Uhr

Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche

Zufluchtstätten

Mädchenhaus
vorübergehende Wohnmöglichkeit für Mädchen von 13 bis 17 Jahre
Tel: 040 42849265 (Tag und Nacht)
E-Mail: KJND-Maedchenhaus@leb.hamburg.de

Hamburger Frauenhäuser
Frauenhäuser sind eine Zufluchtsstätte für Frauen mit oder ohne Kinder, die von ihren Ehemännern, Freunden, Vätern, Söhnen seelisch und/oder körperlich misshandelt werden. Die Aufnahme erfolgt über die Koordinierungs- und Servicestelle der Hamburger Frauenhäuser „24/7“. Dort können Frauen jederzeit und rund um die Uhr Schutz und Unterkunft finden.

Koordinierungs- und Servicestelle "24/7"
Tel: 040 8000 4 1000
E-Mail: schutz@24-7-frauenhaeuser-hh.de
www.24-7-frauenhaeuser-hh.de

Erziehungsberatungsstellen in Hamburg

Auf dieser Website der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) finden Sie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten für Jugendliche und Eltern in staatlichen Beratungsstellen und bei freien Trägern.

www.hamburg.de/erziehungsberatung

Allgemeiner Soziale Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Teil der Hamburger Bezirksämter. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Bei Bedarf vermittelt er an andere kompetente Stellen mit Behördenfinder.

www.hamburg.de/familienwegweiser/38752/allgemeiner-sozialer-dienst/

TelefonSeelsorge

TelefonSeelsorge 0800-111 0 111 (evangelisch), 0800–111 0 222 (katholisch); Elterntelefon: 0800-111 05 50;
Kinder- und Jugendtelefon: 0800-111 0 333.

Die Anrufe sowie die Mail- und Chatberatungen sind kostenfrei.

www.telefonseelsorge.de

Ankerland Trauma-Therapiezentrum

Traumatisierte junge Menschen werden oft weder als traumatisiert erkannt noch entsprechend spezifisch behandelt. Häufig bekommen ihre schlimmen Erlebnisse Macht über ihr ganzes Leben und richten psychische und körperliche Schäden an. Das Ankerland Trauma-Therapiezentrum ist eine integrative und ambulante Einrichtung, in der traumatisierte Kinder fernab vom Krankenhaus-Ambiente intensiv und so lange wie nötig behandelt werden.

Ankerland Trauma-Therapiezentrum
Löwenstraße 60
20251 Hamburg
Tel. 040 4686396–00
ankerland.de

Informationen zu Behandlungs- und Therapieangeboten, Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie weiterführende Angebote gibt es am Trauma-Info-Telefon: 040 63643627.

Hotline: „Sei stark – hol dir Rat!“

Hotline für Kinder und Jugendliche bei Gewalt, Bedrohung, Mobbing oder Erpressung.
Tel: 040 42 84 90 (Tag und Nacht), www.sei-stark.hamburg.de

lina

www.lina-net.de Portal mit Informationen und Kontakten Hilfsangebote rund um Schwangerschaft, Geburt, junge Familie und Sucht.


AWMF: S3 Kinderschutzleitlinie (2019/2022)

Handlungsempfehlungen zu Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie). Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.

Zur AWMF-Website

Die Leitlinie wurde veröffentlicht am 07.02.2019 und geändert am 03.01.2022 aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist.

Forschungsprojekte, Tagungen etc. zum Thema Kinderschutz

Landeskonferenz Versorgung: Hamburg beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Hamburger Akteure des Gesundheitswesens haben sich in der Landeskonferenz Versorgung zur Aufgabe gemacht, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, die nun umgesetzt werden. Eine gemeinsam erarbeitete Handreichung soll dabei unterstützen, einrichtungsbezogene Schutzkonzepte zu entwickeln oder fortzuschreiben. Infos und Downloadmöglichkeit der Handreichung gibt es hier. (Stand: 30. November 2023)

Vorstellung der Ergebnisse des Forschungsprojekts KID-PROTEKT

Ziel der Stiftung SeeYou ist es, belastete Familien von Anfang an zu unterstützen und – falls notwendig – entsprechende Hilfe anzubieten, um die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern. Zusammen mit 24 Frauenund Kinder- und Jugendarztpraxen wurde dieses Vorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts KID-PROTEKT erfolgreich umgesetzt. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2021 in der Ärztekammer Hamburg vorgestellt.

HÄB-Artikel "Psychosoziale Unterstützung hilft einem Drittel der Familien" (01/2022)

Kinderschutz: Corona und Kinder – wenn das Leben stillsteht

Die Corona-Pandemie hat das Leben von Kindern und Jugendlichen massiv eingeschränkt. Über die Auswirkungen diskutierte der Ausschuss Interpersonelle Gewalt der Hamburger Ärztekammer im November 2021 mit rund 160 Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung „Kinder und Corona – psychosoziale Folgen der Pandemie“. Expertinnen und Experten stellten dabei neueste Erkenntnisse zur psychischen Gesundheit von Kindern und zum Cybermobbing vor.

HÄB-Artikel "Corona und Kinder – wenn das Leben stillsteht" (01/2022)

Enquete-Kommission Kinderschutz

Zwei Jahre hat eine Enquete-Kommission Empfehlungen erarbeitet, deren Umsetzung helfen würde, den Kinderschutz in Hamburg weiter zu stärken. Es gilt, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass Kinder durch das Hilfesystem rutschen.

Die fünf Kernforderungen der Enquete-Kommission

  • Kinderrechte stärken
  • Pflegekinderhilfe - auch hier das Kind im "Mittelpunkt"
  • Qualifizierte professionelle Arbeit der Fachkräfte ermöglichen
  • Für Arbeitsfähigkeit und Zusammenarbeit der Organisationen sorgen
  • Anerkennung der Zivilgesellschaft für den Kinderschutz einfordern

Den Bericht der Enquete-Kommission und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Hamburgischen Bürgerschaft.

Weitere Angebote und Informationen zum Thema Kinderschutz

Website: Kinderschutz bei chronischer Erkrankung

Eine schwere Erkrankung eines Kindes kann eine hohe Belastung für Eltern, Geschwisterkinder und natürlich die Betroffenen selbst darstellen. Die familiären Ressourcen reichen dann unter Umständen nicht mehr aus, um die Herausforderungen des Alltags und der Erkrankung zu meistern. Wenn daraus eine Kindeswohlgefährdung entsteht, ergeben sich besondere Anforderungen an die Kooperation im Netzwerk Familie-Medizin-Jugendhilfe.

Die Website "Kinderschutz bei chronischer Erkrankung" bietet einen Leitfaden für die interdisziplinäre Betreuung von Kindern mit chronischen Erkrankungen durch Medizin sowie Kinder- und Jugendhilfe. Hier geht es zur Website.

Broschüre: Kinderschutz bei häuslicher Gewalt - Arbeitshilfe für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Diese Arbeitshilfe gibt einen Einblick in die Dynamiken von häuslicher Gewalt und die Auswirkung auf Kinder. Sie enthält Hinweise zum fachlichen Vorgehen und der Kooperation in diesen Fällen. Die Arbeitshilfe soll zu einer fachlichen Orientierung beitragen und größere Sicherheit im Handeln vermitteln. Stand: 2022

Die Broschüre können Sie hier lesen bzw. herunterladen.

Durch schwierige Zeiten lotsen - Psychosoziale Prävention

Die allermeisten Eltern wollen gute Eltern sein. Davon sind nicht nur die Babylotsen von SeeYou überzeugt, sondern auch die Mitarbeiter von Hamburger Arztpraxen: Das Programm Babylotse ambulant gibt Starthilfe für Familien in schwierigen Situationen. Lesen Sie mehr dazu im Hamburger Ärzteblatt.

HÄB-Artikel "Durch schwierige Zeiten lotsen" (01/2018)

Informationen zum Kinderschutzgesetz

Ärztinnen und Ärzte sind gem. § 4 (1) Bundeskinderschutzgesetz (hier KGG) verpflichtet, eine eigene Gefährdungseinschätzung unter Einbeziehung der Eltern (Sorgeberechtigten) vorzunehmen – sofern der Schutz des Kindes hierdurch nicht in Frage gestellt wird.
Ärzte müssen darauf hinwirken, dass Hilfen in Anspruch genommen werden. Hierbei reicht das Aushändigen einer Informationsbroschüre nicht aus. Dabei haben sie einen Anspruch auf Beratung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 4 (2) KGG). Als Berufsgeheimnisträger sind sie zu diesem Zweck befugt, die erforderlichen Daten pseudonymisiert an diese Fachkraft zu übermitteln. Ist die Sicherstellung des Schutzes des Kindes nach Einschätzung der Ärzte nicht möglich, sind sie befugt, das zuständige Jugendamt zu informieren (§ 4 (3) KGG).

Hinweis: Über den Behördenfinder (www.hamburg.de/behoerdenfinder oder die Behördenhotline, Tel: 115) können Sie den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst in Erfahrung bringen.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine Verletzung der Menschenrechte und verstößt gegen deutsches und internationales Recht. Dennoch sind zwei Millionen Mädchen in über 70 Ländern jedes Jahr aufgrund traditioneller Praktiken davon bedroht. Auch in Deutschland sind Mädchen betroffen. Jetzt weist erstmals ein Schutzbrief darauf hin, dass FGM (Female Genital Mutilation) auch in Deutschland bestraft wird. Wer
die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt der dies versucht, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Tatort im Ausland liegt. Eltern, die im In- oder Ausland ihr Kind einer Genitalverstümmelung unterziehen oder andere Personen dazu veranlassen, machen sich ebenfalls straffbar. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (bis 30. Juni 2020 BASFI; seit 01. Juli 2020 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde)) erhofft sich, dass betroffene Familien auf Heimatbesuch diesen Schutzbrief vorzeigen und sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland entziehen.

Fragen zu weiblicher Verstümmelung beantwortet kostenlos das staatliche Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter Tel. 08000 116 016 in 17 Sprachen 24 Stunden täglich.

Der Schutzbrief kann kostenlos als Printversion beim Zentralen Broschürenversand der Sozialbehörde bestellt werden: publikationen@soziales.hamburg.de oder steht als Download unter www.hamburg.de/opferschutz/12138124/schutzbrief-gegen-genitalverstuemmelung zur Verfügung.

HILFE! Mein Baby schreit so viel

In dem Faltblatt "Hilfe! Mein Baby schreit so viel" finden Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern Tipps, was Sie selbst tun können, wenn Sie merken, dass Sie das Schreien nicht länger ertragen. In dem Faltblatt steht auch, wer Ihnen in Hamburg weiter hilft.
Das Faltblatt gibt es auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Russisch und Türkisch.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) und die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG) haben den Ratgeber aufgelegt.

Unter www.hamburg.de/schreibabys finden Sie die Bestelladresse für den Flyer, weitere Informationen und Links zu den Beratungsstellen.

Hilfe! Mein Baby schreit so viel (Stand: 9. Auflage, Juli 2023)

#schüttelntötet – bundesweite Kampagne zur Aufklärung über das Schütteltrauma bei Babys

Die API Kinder-und Jugendstiftung  mit Sitz in Hamburg hat am 12. Dezember 2017 die bundesweite Kino-, Plakat- und Online Kampagne #schüttelntötet ins Leben gerufen, um der breiten Bevölkerung  die Gefahren und Auswirkungen des Schütteltraumas bewusst zu machen.

www.schuettelntoetet.de

Notfallhotline: 0152 22 89 52 61

BZgA: Bündnis gegen Schütteltrauma

Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) hat sich Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter dem Träger der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusammen mit dem „Bündnis gegen Schütteltrauma” zur Aufgabe gemacht, über die Folgen des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern aufzuklären.

Mehr zum Thema, warum Schütteln so gefährlich ist erhalten Sie unter www.elternsein.info.

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Kommission untersucht sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ab 1949. Dazu zählt z.B. sexuelle Gewalt in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter und Fremdtäterinnen oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Seit März 2022 ist Frau Kerstin Claus Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung.

Mehr Informationen auf der Webseite der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Fonds Sexueller Missbrauch

Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
www.fonds-missbrauch.de/ + www.bmfsfj.de