Kenntnisprüfung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland.
Die Ärztekammer Hamburg führt im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) für die Erteilung einer Approbation Kenntnisprüfungen durch.
Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert haben. Dazu zählt auch die ärztliche Gesprächsführung. Die Kenntnisprüfung wird vor einer Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt.
Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen bietet der Verein für interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) Qualifizierungen an.
Informationen hierzu (u.a. Kurse, Termine, Kosten, Teilnahmevoraussetzungen) finden sich auf den Webseiten des IBH und des IQ Netzwerk Hamburg. Hier gibt es auch das "Wörterbuch Anerkennungsberatung" in einfacher Sprache.
Hinweis: Anträge zur finanziellen Unterstützung Ihrer Kenntnissprüfung müssen vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung beantragt werden.
Verfahren rund um die Kenntnisprüfung
1) Die Sozialbehörde bearbeitet Ihren Antrag auf Erteilung einer Approbation. Wenn die Behörde eine Kenntnisprüfung für notwendig hält, sendet sie die hierfür notwendigen Unterlagen der Ärztekammer Hamburg zu.
2) Nach Erhalt der Unterlagen schickt Ihnen die Ärztekammer Hamburg eine Eingangsbestätigung mit Angabe des voraussichtlichen Prüfungsmonats per E-Mail. Der Bescheid über die zu entrichtende Prüfungsgebühr wird ca. zwei bis drei Monate vorher mit erneuter Angabe des anberaumten Prüfungsmonats versandt. Aufgrund der Vielzahl an Kandidatinnen und Kandidaten und der begrenzten Anzahl an Prüfungsterminen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Sollte die Sozialbehörde bei Ihnen auch eine Fachsprachenprüfung für erforderlich halten, müssen Sie diese zuerst bestanden haben, bevor wir Sie für eine Kenntnisprüfung einplanen können. Die Fachsprachenprüfung wird ebenfalls bei der Ärztekammer abgenommen.
3) Nach Zahlungseingang teilen wir den Kandidatinnen und Kandidaten zwei bis vier Wochen vor der Prüfung den Termin und das Krankenhaus mit, in dem die Prüfung abgelegt wird. Von der Sozialbehörde erhalten Sie zusätzlich eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen.
Wichtig: Nehmen Sie den Prüfungstermin bitte auf jeden Fall wahr. Im Krankheitsfall melden Sie sich bitte rechtzeitig ab. Erscheinen Sie zu spät oder überhaupt nicht, wird die Prüfung unabhängig vom Grund als nicht bestanden bewertet. Ein neuer Termin kann frühestens nach drei Monaten festgelegt werden.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung dauert insgesamt 150 Minuten. Sie unterteilt sich in drei Abschnitte:
- Patientenvorstellung
- Fallbericht schreiben
- Prüfungsgespräch
1. Patientenvorstellung
Durch ein Mitglied der Prüfungskommission wird Ihnen eine Patientin oder ein Patient mit Bezug zu den relevanten Fächern (Innere Medizin | Chirurgie) vorgestellt.
Dauer: 30 Minuten
2. Fallbericht schreiben
Im Anschluss an die Patientenvorstellung müssen Sie einen Bericht über die erlangten Kenntnisse über die Patientin oder den Patienten anfertigen. Die Inhalte zielen auf die Anamnese, die Diagnose, die Prognose, den Behandlungsplan und die Epikrise ab. Nach Fertigstellung unterzeichnet das Mitglied der Prüfungskommission, das die Patientenvorstellung begleitet hat, den Bericht. Dieser wird beim Prüfungsgespräch vorgelegt.
Dauer: maximal 60 Minuten
3. Prüfungsgespräch
Direkt nach der Fertigstellung Ihres Fallberichtes findet das Prüfungsgespräch statt. Das Prüfergremium setzt sich aus je einer prüfenden Person für Innere Medizin und Chirurgie und einer vorsitzenden Person zusammen. In der Regel beziehen sich die Fragen der prüfenden Personen auf deren jeweilige Fachrichtung. Zunächst wird dabei auf die Patientenvorstellung Bezug genommen. Zusätzlich können noch Fragen zu folgenden Bereichen gestellt werden: Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Aufgabe der vorsitzenden Person ist es, die Prüfung zu eröffnen, das Protokoll zu führen und gelegentlich selbst zu prüfen.
Gesamtdauer: 60 bis 90 Minuten
Prüfende Institutionen
Derzeit prüfen folgende Krankenhäuser:
- Albertinen-Krankenhaus
- Bundeswehrkrankenhaus
- Asklepios Klinik St. Georg
- Asklepios Klinik Harburg
- Asklepios Klinik Wandsbek
- Israelitisches Krankenhaus
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
In der Regel werden sechs bis zehn Prüfungen im Monat abgenommenm, wobei die Ärztekammer Hamburg bemüht ist, die Anzahl zu erhöhen.
Hinweis: Aufgrund der hohen Anzahl an Kandidat:innen hat die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer in Abstimmung mit der Sozialbehörde ein neues Verfahren entwickelt: Kenntnisprüfungen mit Simulationspatient:innen. Seit Mitte Oktober 2023 werden daher auch in der Ärztekammer Kenntnisprüfungen durchgeführt. Künftig sollen hier sechs dieser Prüfungen pro Monat stattfinden, was die Gesamtzahl der Kenntnisprüfungen etwa verdoppelt.
Nach der Prüfung
Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar nach dem Prüfungsgespräch mitgeteilt und auf dem Prüfungsprotokoll vermerkt. Anschließend werden die Prüfungsunterlagen (Fallbericht und Protokoll) der Ärztekammer Hamburg übersandt. Die Kammer leitet die Unterlagen an die Sozialbehörde weiter.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie von der Sozialbehörde die Approbationsurkunde. Zuvor prüft die Behörde, dass alle hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden: gesundheitliche Eignung, strafrechtliche Unbescholtenheit und Bestehen der Fachsprachenprüfung. Das Ausstellen der Approbation kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bei nicht-bestandener Prüfung teilt Ihnen die Sozialbehörde das Ergebnis noch einmal schriftlich mit. Sie können sich direkt im Anschluss zur Wiederholungsprüfung anmelden. Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel sechs Monate nach der nicht-bestandenen Prüfung in einem anderen Krankenhaus und vor einem neu zusammengesetzten Prüfungsgremium statt. Insgesamt kann die Kenntnisprüfung dreimal abgelegt werden.