Gutachter/Gutachterin werden
Die Ärztekammer Hamburg benennt auf Anfrage von Gerichten Gutachter/Gutachterinnen gegenüber Privatpersonen benennt sie Gutachter/Gutachterinnen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einer solchen – auch nebenberuflich möglichen – Tätigkeit haben, lassen Sie sich gerne in unser Verzeichnis aufnehmen.
Aufnahme in das Gutachter/Gutachterinnen-Verzeichnis für Gerichte und ggf. Behörden
Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Gutachter/Gutachterin jeder approbierten Ärztin bzw. jedem approbierten Arzt möglich. Von Gerichten angefragt und von der Ärztekammer benannt werden fast ausschließlich Fachärzte und Fachärztinnen.
Die Ärztekammer Hamburg nimmt grundsätzlich nur Gutachter/Gutachterinnen auf, die in der Ärztekammer Hamburg Mitglied sind. Im Einzelfall kommt die Aufnahme auch in Betracht, wenn eine Ärztin oder ein Arzt nicht mehr oder nicht Mitglied der Ärztekammer Hamburg ist.
Voraussetzung ist weiter, dass keine gravierenden berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Hamburg bekannt sind.
Die Ärztekammer Hamburg rät dringend zu einer spezifischen Fortbildung für die medizinische Begutachtung.
In Betracht kommen unter anderem:
- Erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (siehe Fortbildung / Termine)
- Qualifizierung als Gutachter/Gutachterin einer Fachgesellschaft (z.B. DGNB) oder über eine andere Bildungsinstitution
- Im Rahmen der Facharztweiterbildung angefertigte Gutachten
Zu berücksichtigen ist die Leitlinie "Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung" aus dem AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).
Für die Aufnahme in das Gutachter/Gutachterinnenverzeichnis senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de.
Aufnahme in das Gutachter/Gutachterinnen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung
Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung verkehrsmedizinische Begutachtung und die Vorlage des Befähigungsnachweises einer Ärztekammer „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
Wenn Sie in das Gutachter/Gutachterinnen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung aufgenommen werden wollen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de mit Ihrem Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
Fortbildungen / Termine
Das fachspezifische Modul III (16 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE) und wird in Zusammenarbeit mit der DGNB (Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung) durchgeführt.
Leitung
Prof. Dr. med. Christian Haasen
Inhalte
Das mit diesem Kurs angebotene Modul III ist die im "Curriculum Medizinische Begutachtung" verankerte fachspezifische Ergänzung zu vorangegangenen Modulteilen I und II, in denen Mediziner und Juristen theoretische und fachübergreifende Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete durch zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulicht vermittelt haben.
Relevante Inhalte für die Begutachtung fachspezifisch neurologischer / psychiatrischer Fragestellungen werden im vorliegenden Modul III in Vorträgen und Übungen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten mit dem Ziel vermittelt, zu gutachterlichen Kompetenzen in wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Fachärztinnen und Fachärzte können nach Belegung aller Module sowie jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens einen Qualifikationsnachweis über die Medizinische Begutachtung erwerben.
Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Das fachspezifische Modul III (16 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE).
Leitung
Dr. med. Volker Grosser
Inhalte
Das mit diesem Kurs angebotene Modul III ist die im "Curriculum Medizinische Begutachtung" verankerte fachspezifische Ergänzung zu vorangegangenen Modulteilen I und II, in denen Mediziner und Juristen theoretische und fachübergreifende Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete durch zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulicht vermittelt haben.
Relevante Inhalte für die Begutachtung fachspezifisch orthopädischer / unfallchirurgischer Fragestellungen werden im vorliegenden Modul III in Vorträgen und Übungen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten mit dem Ziel vermittelt, zu gutachterlichen Kompetenzen in wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Fachärztinnen und Fachärzte können nach Belegung aller Module sowie jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens einen Qualifikationsnachweis über die Medizinische Begutachtung erwerben.
Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier