Gutachter:in werden
Die Ärztekammer Hamburg benennt auf Anfrage von Gerichten Gutachter:innen, gegenüber Privatpersonen benennt sie Gutachter:innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einer solchen – auch nebenberuflich möglichen – Tätigkeit haben, lassen Sie sich gerne in unser Verzeichnis aufnehmen.
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für Gerichte und ggf. Behörden
Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Gutachter:in jeder approbierten Ärztin bzw. jedem approbierten Arzt möglich. Von Gerichten angefragt und von der Ärztekammer benannt werden fast ausschließlich Fachärzt:innen.
Die Ärztekammer Hamburg nimmt grundsätzlich nur Gutachter:innen auf, die in der Ärztekammer Hamburg Mitglied sind. Im Einzelfall kommt die Aufnahme auch in Betracht, wenn eine Ärztin oder ein Arzt nicht mehr oder nicht Mitglied der Ärztekammer Hamburg ist.
Voraussetzung ist weiter, dass keine gravierenden berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Hamburg bekannt sind.
Die Ärztekammer Hamburg rät dringend zu einer spezifischen Fortbildung für die medizinische Begutachtung.
In Betracht kommen unter anderem:
- Erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (siehe Fortbildung / Termine)
- Qualifizierung als Gutachter:in einer Fachgesellschaft (z.B. DGNB) oder über eine andere Bildungsinstitution
- Im Rahmen der Facharztweiterbildung angefertigte Gutachten
Zu berücksichtigen ist die Leitlinie "Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung" aus dem AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).
Für die Aufnahme in das Gutachteri:nnen- Verzeichnis senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de.
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung
Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung verkehrsmedizinische Begutachtung und die Vorlage des Befähigungsnachweises einer Ärztekammer „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
Wenn Sie in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung aufgenommen werden wollen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de mit Ihrem Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
Fortbildungen / Termine
Das fachspezifische Modul III (16 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE).
Leitung
Dr. med. Volker Grosser
Inhalte
Das mit diesem Kurs angebotene Modul III ist die im „Curriculum Medizinische Begutachtung“ verankerte fachspezifische Ergänzung zu vorangegangenen Modulteilen I und II, in denen Mediziner:innen und Jurist:innen theoretische und fachübergreifende Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete durch zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulicht vermittelt haben.
Relevante Inhalte für die Begutachtung fachspezifisch orthopädischer / unfallchirurgischer Fragestellungen werden im vorliegenden Modul III in Vorträgen und Übungen den teilnehmenden Ärzt:innen mit dem Ziel vermittelt, zu gutachterlichen Kompetenzen in wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Fachärzt:innen können nach Belegung aller Module sowie jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens einen Qualifikationsnachweis über die Medizinische Begutachtung erwerben.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier
Leitung
Dr. med. Axel Heinemann
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers. Ärztliche Gutachten, eingeholt zur Vorbereitung von Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde, dürfen gemäß § 11 Abs. 2 FeV nur von Ärzt:innen im öffentlichen Gesundheitswesen, Ärzt:innen mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, „Rechtsmedizin“, der Bereichsbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder nur noch von Fachärzt:innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden. Dieser Kurs, nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, dient zur Erlangung dieser Qualifikation.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Leitung
PD Dr. med. Axel Heinemann
PD Dr. rer. nat. Stefanie Iwersen-Bergmann
Inhalte
- CTU-Kriterien
- Chemisch-toxikologische Analytik
- Probeentnahme
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier
Leitung
Dr. med. Barbara Mörchen
Invalidenversicherung (IV) Bern
Inhalte
In Modul I der „Medizinischen Begutachtung“ vermitteln Mediziner:innen und Jurist:innen zunächst die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete, veranschaulicht durch zahlreiche Praxisbeispiele. Den Inhalt der weiteren Module bilden die fachübergreifenden (Modul II) bzw. fachspezifischen (Modul III) Aspekte der Begutachtung. Die parallele Erstellung eigener Gutachten gewährleistet den Teilnehmenden einen begleitenden praktischen Bezug.
Ziel ist es, den Ärzt:innen zu gutachterlichen Kompetenzen in allen wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Das fachübergreifende Modul II (8 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE).
Leitung
Professor Dr. med. Christian Haasen
Inhalte
In drei Module aufgeteilt, vermitteln Mediziner:innen und Jurist:innen zunächst die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete, veranschaulicht durch zahlreiche Praxisbeispiele (Modul I). Den Inhalt der weiteren Module bilden die fachübergreifenden (Modul II) bzw. fachspezifischen (Modul III) Aspekte der Begutachtung. Die parallele Erstellung eigener Gutachten gewährleistet den Teilnehmenden einen begleitenden praktischen Bezug.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier