Gebührenrechtliches Verfahren
Sie vermuten einen Fehler in einer ärztlichen Privatabrechnung? Lesen Sie bitte unsere FAQ. Dort haben wir für Sie einige der häufigsten Fragen und Antworten zur ärztlichen Privatabrechnung zusammengefasst.
Wenn Sie Privatpatientin oder Patient sind oder Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen haben, besteht bei Unklarheiten die Möglichkeit, die Rechnung einer Ärztin oder eines Arztes aus dem Hamburger Kammerbereich durch die Abteilung Gebührenordnung prüfen zu lassen. Das Formular für die gebührenrechtliche Prüfung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Anonymisierte Vorgänge können von uns nicht bearbeitet werden.
Wie läuft das gebührenrechtliche Verfahren ab?
- Sie reichen Ihre Rechnung ein und füllen das Antragsformular aus.
- Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird um eine Stellungnahme gebeten.
- Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung wird die Patientendokumentation angefordert.
- Sie erhalten eine Stellungnahme zu der Privatrechnung.
Sofern Sie den Antrag auf gebührenrechtliche Prüfung nicht verwenden, reichen Sie bitte die Schweigepflichtentbindungserklärung ein. Die Schweigepflichtentbindungserklärung müssen Sie unterschreiben.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Prüfung:
- Schriftliche Schilderung des Sachverhaltes und den Namen Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes (die Nennung einer Einrichtung, Krankenhaus oder MVZ ist nicht ausreichend)
- Angabe des Versicherungsstatus (privatversichert, beihilfeversichert oder gesetzlich versichert mit Inanspruchnahme von Privatleistungen bzw. Individuellen Gesundheitsleistungen)
- Kopie der Rechnung
- Behandlungsvertrag / Honorarvereinbarung (falls vorhanden)
- Ablehnungsbescheid der Versicherung (falls vorhanden)
- Korrespondenz mit der Versicherung und / oder Arzt/Ärztin und / oder Abrechnungsfirma (falls vorhanden)
- Operations- und / oder Entlassungsbericht und/ oder Arztbericht (falls vorhanden)
Beschwerde einreichen
Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag an die Ärztekammer Hamburg, Abteilung Gebührenordnung, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg.
Alternativ können Sie diesen auch mit Ihrer Unterschrift eingescannt per E-Mail senden an goae@aekhh.de.
Lesen Sie bitte auch unsere Datenschutzinformation.
Weitere Informationen
Die Gebührenordnung für Ärzte ist die amtliche Grundlage, nach der ein Arzt/ eine Ärztin seine ärztliche Leistung abrechnet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Regel kommt eine Abrechnung nach der GOÄ bei Privatpatienten in Betracht oder bei Patienten, die so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Es gibt medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) genannt. Lesen Sie hier mehr.
Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten sind, können laut dieser entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern eine Hilfestellung bei dieser Bewertung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer ein Verzeichnis der Analogen Bewertungen (GOÄ).
Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen (GOÄ) der Bundesärztekammer:
- Gebührenordnung für Ärzte – mit verkürzter Leistungsbezeichnung (Verband der privaten Krankenversicherungen e.V.) / Stand: August 2013
- Offizieller Gesetzestext vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Angaben noch in DM) / Ausfertigungsdatum: 12.11.1982
Kontakt
Die Abteilung Gebührenordnung ist allgemein erreichbar unter: | 040 202299-165 |
goae@aekhh.de | Fax: -400 |
Sandra Hoppe |