Gebührenrechtliches Verfahren

Sie vermuten einen Fehler in der ärztlichen Privatabrechnung und möchten die Angemessenheit der erhaltenen Privatrechnung prüfen lassen? 

Für Sie als Privatpatient/-in, oder wenn Sie Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen haben, besteht die Möglichkeit, über die Abteilung Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg die Rechnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin aus dem Hamburger Kammerbereich prüfen zu lassen.

Nach § 6 Abs. 1 des Hamburgischen Kammergesetztes ist es eine Aufgabe der Ärztekammer, Streitigkeiten zwischen Ärzten/Ärztinnen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten. Sofern eine GOÄ-Rechnung Gegenstand der Auseinandersetzung ist, können Sie diese mit der Bitte um Stellungnahme bei der Abteilung Gebührenordnung einreichen. In den von der Abteilung Gebührenordnung geführten Schlichtungsverfahren werden die betroffenen Ärzte/Ärztinnen zunächst um Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen gebeten und zur weiteren Sachverhaltsaufklärung wird die für diesen Vorgang relevante Patientendokumentation eingesehen. Erst danach wird auf Grundlage der Aussagen der Betroffenen und der vorgelegten Patientendokumentation eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Honorarforderung abgegeben.

Die für die gebührenrechtliche Prüfung erforderlichen Formulare finden Sie anbei:

Antrag auf gebührenrechtliche Prüfung

Datenschutzinformation

Bitte legen Sie die streitige Liquidation sowie den ggf. bisher mit dem Arzt/der Ärztin und/oder der Beihilfestelle und/oder der Versicherung geführten Schriftwechsel den unten aufgeführten Formularen in Kopie bei.

Die gebührenrechtliche Prüfung erfordert regelmäßig die Einsichtnahme der Behandlungsunterlagen. Sofern Sie nicht  das zur Verfügung stehende oben genannte Formular verwenden, senden Sie bitte die nachfolgende Schweigepflichtentbindungserklärung unterschrieben mit Ihrem Vorgang ein.

Schweigepflichtentbindungserklärung 

Wichtig: Die Erklärungen müssen unterschrieben sein.
Für die Überprüfung müssen Sie die jeweilige Rechnung vorlegen und schriftlich mitteilen, welche Leistungen oder Abrechnungsnummern beanstandet werden. Zudem sollten – wenn vorhanden – nachfolgende Unterlagen zur Prüfung mit übersandt werden:

  • Schriftliche Schilderung des zu klärenden Sachverhaltes mit Benennung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin
  • Angabe des Versicherungsstatus (privatversichert, beihilfeversichert oder gesetzlich versichert mit Inanspruchnahme von Privatleistungen bzw. Individuellen Gesundheitsleistungen)
  • Kopie der Liquidation
  • Unterschriebener Behandlungsvertrag / Honorarvereinbarung (falls vorhanden)
  • Ablehnungsbescheid der Versicherung (falls vorhanden)
  • Bereits geführte Korrespondenz mit der Versicherung und / oder Arzt/Ärztin und / oder Abrechnungsfirma und / oder Patienten (falls vorhanden)
  • Operations- und / oder Entlassungsbericht und/ oder Arztbericht (falls vorhanden)

Bitte beachten Sie, dass anonymisierte Vorgänge von uns nicht bearbeitet werden können.

Die Beschwerde senden Sie bitte an folgende Adresse:
Ärztekammer Hamburg, Abteilung Gebührenordnung, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg

Ergänzende Informationen zur Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Die Gebührenordnung für Ärzte ist die amtliche Grundlage, nach der ein Arzt/ eine Ärztin seine ärztliche Leistung abrechnet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. In der Regel kommt eine Abrechnung nach der GOÄ bei Privatpatienten in Betracht oder bei Patienten, die so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Es gibt medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesund-heitsleistungen“ (IGeL) genannt.
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Analoge Bewertungen
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält mit § 6 Abs. 2 GOÄ die Möglichkeit, Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu berechnen. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern eine Hilfestellung bei der Analogbewertung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer, eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, ein Verzeichnis der Analogen Bewertungen:

Verzeichnis der Analogen Bewertungen (GOÄ) der Bundesärztekammer

Habe ich mit dem gebührenrechtlichen Verfahren das zutreffende Verfahren gewählt?

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler und wollen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch prüfen lassen? Dann wählen Sie bitte das Schlichtungsverfahren.
Sie vermuten die Verletzung ärztlicher Berufspflichten und möchten keinen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch prüfen lassen? Dann wählen Sie bitte das berufsrechtliche Disziplinarverfahren.