Delegiertenversammlung | ÄRZTE IM FOKUS Deutscher Ärztetag Für die Wahl der Abgeordneten für den Versorgungswerk Das Versorgungswerk der Ärztekammer Aufsichtsausschuss. Damit steigen zum 1. Januar 2021 die Renten aus Beiträgen bis kommenden 124. Deutschen Ärztetag in Hamburg hat die Aufgabe, seinen Mitglie- 2008 um 1 Prozent, die Renten aus Beiträ- Rostock schlug Emami vor, die für 2020 dern und deren Hinterbliebenen Versor- gen ab 2009 um 1,5 Prozent, die Anwart- gewählten Abgeordneten wieder zu be- gungsleistungen zu gewähren. Rechtliche schaften aus Beiträgen bis 2008 um 1,5 nennen, weil der Ärztetag 2020 corona- Grundlagen sind das Hamburgische Kam- und die Anwartschaften aus Beiträgen ab bedingt nicht stattfinden konnte. Dieser mergesetz für die Heilberufe und das Ver- 2009 um 2 Prozent. Vorschlag wurde mit großer Mehrheit an- sorgungsstatut. In der September-Sitzung Im Dezember 2020 stand die Neuwahl des genommen. berichtete Dr. Torsten Hemker, Vorsitzen- Aufsichtsausschusses an. Die Delegierten Gewählt wurden PD Dr. Birgit Wulff, Dr. der des Verwaltungsausschusses des Ver- wählten einstimmig bei fünf Enthaltungen Hans Ramm, Dr. Alexander Schultze, Dr. sorgungswerks, über das zurückliegende erneut die Mitglieder Dr. Michael Reusch Detlef Niemann, Christine Neumann-Grut- Geschäftsjahr (vgl. S. 41). Die Delegierten (Vorsitzender), Katharina Bischoff (stellv. zeck und Norbert Schütt, Lars Brandt, Dr. beschlossen einstimmig den Rechnungsab- Vorsitzende), Lars Brandt, Dr. jur. Joachim Sigrid Renz und Dr. Silke Lüder. Als Ersatz- schluss für das Geschäftsjahr 2019 und die Mewing (juristisches Mitglied), Christine delegierter wurde Prof. Dr. Volker Harth, vorgeschlagene Anpassung der Renten und Neumann-Grutzeck, Norbert Schütt und als Ersatzdelegierte wurde Dr. Verena Anwartschaften sowie die Gewinnverwen- Dr. jur. Friedhelm Steinberg (kaufmänni- Deckwart gewählt. dung und entlasteten Verwaltungs- und sches Mitglied). Versorgung psychisch kranker Menschen Im Juni verabschiedete die DV eine von der PPP-Liste eingebrachte Resolution zur Versorgung psychisch kranker Men- schen. Die Delegierte Dr. Birgitta Rüth-Behr erläuterte, dass vor allem die fehlende Beteiligung psychotherapeutischer Fachgruppen bei der Umsetzung der Gesetzesvorhaben wie dem Psychotherapeutenausbildungsgesetz kritikwürdig sei. Quasi im Huckepack-Verfahren seien Regelungen eingeführt worden, die mit der Ausbildung wenig zu tun haben, jedoch die Versorgungsstruktur für psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten stark verändern. Die DV folgte dem Antrag einstimmig bei drei Enthaltungen. Resolution der DV zur Versorgung psychisch kranker Menschen Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg begrüßt grundsätzlich die gesetzlichen Reformbemühungen, um die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern. Der Zugang aller Patientinnen und Patienten zur psychotherapeutischen Versorgung stellt eine soziale Errungenschaft dar, die es bei allen Gesetzesreformen zu bewah- ren gilt. (…) Die Delegiertenversammlung kritisiert, dass Gesetzesvorhaben ohne ausreichende Beteiligung der psychotherapeu- tischen Fachgruppen umgesetzt wurden. (…) Zum Erhalt der hohen Qualität sowie für eine am Wohl der Patientinnen und Patienten orientierte Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung unterstützt die Delegiertenversammlung folgende Forderungen: • Die Indikationshoheit muss in der Hand der behandelnden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychothe- rapeuten liegen – auch bei Konzepten der integrierten oder gestuften Versorgung. Zudem muss der individuelle Behandlungsbedarf maßgeblich für die Indikationsstellung sein. • Es muss gesicherte Rahmenbedingungen für die Durchführung und Finanzierung der Behandlung in Form begrenz- ter, aber verbindlich zugesagter Kontingente in der ambulanten Psychotherapie geben. • Die Qualitätsstandards der Psychotherapie-Richtlinie müssen erhalten bleiben. Finanzielle Anreize, z. B. zur För- derung kurzer Behandlung, dürfen nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten notwendige längerfristige Behandlungen vorenthalten werden. • Maßnahmen der Qualitätssicherung müssen patientenorientiert und bürokratiearm sein. Sie müssen vor flächen- deckender Einführung wissenschaftlich evaluiert werden. • Die Vertraulichkeit der hochsensiblen Patientendaten muss gewährleistet sein. . 7 | 0 2 0 2 t h c i r e b s t i e k g i t ä T