Allgemeine Infos

Sie möchten einen Antrag auf formale Zeitenbestätigung stellen, dann haben wir zunächst einige allgemeinen Informationen für Sie.

- In den einzureichenden Zeugnissen müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Taggenaue Tätigkeitsdauer und -umfang (Teil-/ Vollzeit in Stunden und %)
  • Ausstellungsdatum (nicht vor dem Ende der Weiterbildungszeit)
  • Unterbrechungen durch Krankheit, externe Weiterbildungsmaßnahmen (Rotationen) etc.
  • Beschreibung der Weiterbildungsstätte (Zahl der Betten / Patientengut)
  • Zahl der operativen Eingriffe
  • Ausgeübte Tätigkeiten
  • Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
  • Unterschrift der/des Weiterbilder:in

- Unsere Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
- Falls Sie einen Antrag bei uns gestellt haben, aber die Kammer wechseln, geben Sie dies bitte bei uns bekannt.
- Für KV geförderte Gebiete gilt: Die KV fördert nur bis zum Erreichen der Mindestweitebildungszeit.

Anerkennung einer inländischen Tätigkeit

Für den Antrag für formale Zeitenbestätigung einer inländischen Tätigkeit nutzen Sie bitte folgendes Formular.

Zudem reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail ein:

  - Zeugnisse
  - Kursbescheinigungen
  - Arbeitsvertrag und Kündigungsbestätigung (falls kein Zeugnis vorliegt)

Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid über die anerkannten sowie die noch abzuleistenden Weiterbildungsabschnitte.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen für die formale Zeitenbestätigung einer inländischen Tätigkeit sind
geförderte Gebiete: Vivian Harnack allgemeinmedizin@aekhh.de
    040 202299-271
alle weiteren Gebiete: Naderah Salhi antragsanerkennung@aekhh.de
    040 202299-266

Anerkennung einer Auslandstätigkeit

Für den Antrag für formale Zeitenbestätigung einer Tätigkeit im Ausland nutzen Sie bitte folgendes Formular.

Zudem reichen Sie bitte folgende Unterlagen zunächst per E-Mail ein:

 - Zeugnisse
 - Logbücher
 - Approbation aus dem Herkunftsland

Nach Aufforderung sind diese auch im Original vorzulegen.

Der anschließende Bescheid enthält Informationen über die anerkannten sowie die noch abzuleistenden Tätigkeiten innerhalb Ihrer Facharztausbildung.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen für die formale Zeitenbestätigung einer Auslandstätigkeit sind
Gebiet Allgemeinmedizin: Vivian Harnack allgemeinmedizin@aekhh.de
    040 202299-271
alle weiteren Gebiete: Naderah Salhi antragsanerkennung@aekhh.de
    040 202299-266

Anerkennung einer EU-Tätigkeit

Sie möchten mit Ihrem Facharzttitel im Ausland innerhalb der Europäischen Union tätig werden? Hier finden Sie das Antragsformular zur EU-Facharztumschreibung.

Bei einer automatischen Anerkennung gem. § 18 Abs. 1 oder 2 WBO handelt es sich um eine Anerkennung einer Weiterbildung aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG . Für die automatische Anerkennung sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Konformitätsbescheinigung
  • Facharztbescheinigung
  • Approbation im Original

Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Urkunde gemäß § 18 WBO.

Für die nicht automatische Anerkennung (Anerkennungen von Weiterbildungen aus allen anderen Staaten) sind zudem folgende Nachweise vorzulegen:

  • eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis
  • Nachweise über die im Einzelnen erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (z.B. Zeugnisse, OP-Kataloge, Logbuch)
  • Weiterbildungsanforderungen des Herkunftslandes (z.B. Ausbildungscurriculum, Ausbildungsordnung)
  • für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWR-Staat oder Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wurde, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden

Nach Bearbeitung erhalten Sie bei Anerkennung einen Bescheid und eine Urkunde gemäß § 18 WBO. Bei einer Ablehnung oder Teilanerkennung erhalten Sie einen Bescheid über die abgelehnten oder die anerkannten sowie die noch abzuleistenden Tätigkeiten.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin für die EU-Facharztumschreibung ist

Anerkennung einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung aus einem Drittstaat

Sie möchten mit einem im Ausland erworbenen Facharzttitel in Deutschland tätig werden, dann klicken Sie bitte hier.