FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wahlergebnis
Das Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss am 7. November 2018 ab 13 Uhr im Sitzungssaal der Alstercity, Weidestr. 122 b (Ebene 1), 22083 Hamburg, ermittelt und voraussichtlich am selben Tag in öffentlicher Sitzung vorläufig festgestellt. Das endgültige Ergebnis wird im Hamburger Ärzteblatt am 3. Dezember 2018 veröffentlicht.
Die 57-köpfige Delegiertenversammlung kommt am 10. Dezember 2018 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, um aus ihrer Mitte Präsident/in, Vizepräsident/in und weitere fünf Mitglieder in den Vorstand der Ärztekammer Hamburg zu wählen.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg ist das Parlament der Ärztekammer Hamburg. Aus seiner Mitte werden der siebenköpfige Vorstand – bestehend aus Präsident/in und Vizepräsident/in und fünf Mitgliedern – gewählt. In meist vier Versammlungen pro Jahr nimmt die Delegiertenversammlung Stellung zu gesundheitspolitischen Themen, wirkt über Beschlüsse und Resolutionen an der Meinungsbildung in Politik und Gesellschaft mit, diskutiert Reformvorhaben und setzt sich für die Belange der Hamburger Ärzteschaft ein. Sie beschließt Satzungen, benennt Vertreter und Vertreterinnen für Ausschüsse und entscheidet routinemäßig über Haushalt,
Jahresabschluss und die Höhe der Kammerbeiträge. Die Aufgaben der DV sind im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) festgelegt. Die Sitzungen der DV sind arztöffentlich – interessierte Ärzte sind zur konstituierenden Versammlung am 10. Dezember 2018 in der Alstercity, herzlich eingeladen.
Delegierte nehmen an den vier Sitzungen im Jahr (meist am Montagabend) teil, diskutieren und stimmen über Anträge, Satzungen und Resolutionen ab. Zudem engagieren sich viele der Delegierten auch in Ausschüssen der Ärztekammer.