Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Ärztekammer Hamburg

Die Einhaltung der meisten Berufspflichten wird von der Ärztekammer Hamburg im Rahmen des berufsrechtlichen Disziplinarverfahrens überprüft. Daneben gibt es noch das Schlichtungsverfahren und das gebührenrechtliche Verfahren.

Das Berufsrechtliche Disziplinarverfahren, wird angewandt, wenn Sie eine Verletzung der ärztlicher Berufspflichten vermuten und dies überprüfen lassen und eine Beschwerde einreichen möchten.

Das Schlichtungsverfahren wählen Sie, wenn Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten und diesen auf Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch prüfen lassen möchten.

Das Gebührenrechtliche Verfahren dient der Schlichtung, wenn Unstimmigkeiten über Privatrechnungen Hamburger Ärztinnen und Ärzten bestehen.