Berufsrechtliches Disziplinarverfahren

Die Einhaltung der meisten Berufspflichten wird von der Ärztekammer Hamburg im Rahmen des berufsrechtlichen Disziplinarverfahrens überprüft. Ausnahmen sind die ärztliche Pflicht, den aktuellen wissenschaftlichen Stand in der Medizin zu beachten (Schlichtungsverfahren) und die Pflicht, die ärztliche Leistung ordnungsgemäß abzurechnen (gebührenrechtliches Verfahren).

Bevor Sie eine Beschwerde für das berufsrechtliche Disziplinarverfahren einreichen, lesen Sie bitte das Informationsblatt. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, benutzen Sie bitte unser Beschwerdeformular. Wichtig ist, dass die eingereichten Unterlagen gut lesbar und vollständig bei uns eintreffen.

- Information: Wie reiche ich eine Beschwerde ein?

- Beschwerdeformular

- ggf. Einverständniserklärung der/des Patientin/en

- ggf. Schweigepflichtentbindungserklärung für die/den vor- oder nachbehandelnde/n Ärztin/Arzt

Kann ich Auskunft zum Stand bzw. Ergebnis des Verfahrens erhalten?

Auf der folgenden Seite erhalten Sie dazu Informationen.

Habe ich mit dem berufsrechtlichen Disziplinarverfahren das zutreffende Verfahren gewählt?

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler – und wollen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch prüfen lassen? Dann wählen Sie bitte das Schlichtungsverfahren.
Sie vermuten eine fehlerhafte ärztliche Privatabrechnung – und wollen die Angemessenheit der erhaltenen Rechnung überprüfen lassen? Dann wählen bitte das gebührenrechtliche Verfahren.