Mit
Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 22.08.2005 muss die
Weiterbildung dokumentiert werden. Zur Vereinfachung wurden für jedes
Fachgebiet diese Logbücher erstellt. Diese Formulare sollen in Zukunft
obligater Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der
jeweiligen Ärztekammer sein. Informationen zum Ausfüllen gibt es
hier.