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Kammerpräsident begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts Keine Überwachung in Arztpraxen
(2.3.2010)
Die Ärztekammer Hamburg begrüßt den Spruch des Bundesverfassungsgerichts, das die Vorratsdatenspeicherung des Telekommunikationsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. „Eine sehr gute Entscheidung“, kommentiert Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, das Urteil. „Der Patient muss sicher sein können, dass nicht nur der Inhalt des Gesprächs mit dem Arzt, sondern alleine schon die Tatsache, dass ein Ge-spräch stattgefunden hat, nicht der Überwachung durch den Staat oder durch Telekommunikationsunternehmen unterliegt.“
Die Ärztekammer Hamburg hatte sich immer wieder gemeinsam mit den anderen Berufsgeheimnisträgern gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und klargestellt, dass Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte zu den unverzichtbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung gehören. Sie erst ermöglichen das Vertrauen, das die Basis eines jeden Patienten-Arzt-Verhältnisses darstelle. „Wir sehen uns in unserer Auffassung durch das Urteil bestärkt. Die Speicherung der Verbindungsdaten von Gesprächen zwischen Patienten und Ärzten stellt einen groben Eingriff in die Intimsphäre des Patient-Arzt-Verhältnisses dar“, sagt Montgomery. Das Urteil stelle somit einen Sieg für die Freiheit der Patienten und die Integrität des Patientengesprächs mit seinem Arzt dar.
(2.3.2010) |
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